Zurzeit nutzen 5.237 Unternehmen das nationale staatliche Bio-Siegel auf 78.336 Produkten.
(Stand: 31. Januar 2019)
Das Bio-Siegel (sechseckiges Zeichen) dürfen Sie zur Kennzeichnung Ihrer Produkte zusätzlich zum EU-Bio-Logo (Euro-Blatt auf grünem Hintergrund) verwenden. Dies setzt voraus, dass Ihr Unternehmen bereits durch eine Kontrollstelle gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert wurde und Sie damit berechtigt sind, das EU-Bio-Logo zu nutzen.
Folgende Produkte können gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert werden:
Folgende Produkte können NICHT gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zertifiziert werden:
Durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ist die Kennzeichnung vorverpackter Biolebensmittel mit dem EU-Bio-Logo, dem dazugehörigen Kontrollstellencode und einer allgemeinen Herkunftsangabe der Zutaten seit dem 1. Juli 2012 verbindlich vorgeschrieben. Dies gilt für Produkte aus dem ökologischen Landbau und Biolebensmittel, die einen Verarbeitungsschritt in der Europäischen Gemeinschaft erfahren.
Das Bio-Siegel als markengeschütztes Zeichen kann zusammen mit dem EU-Bio-Logo für die Kennzeichnung von Biolebensmitteln verwendet werden. Jedes Produkt, das mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet wird, muss vor dem in Verkehr bringen bei der Informationsstelle Bio-Siegel angemeldet werden. Außerdem muss es den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung entsprechen. Die Nutzung ist kostenlos.
Alle Informationen rund um die Nutzung des Bio-Siegels erhalten Sie in der Rubrik "Schritte zum Bio-Siegel".
Mehr Informationen zum EU-Bio-Logo erhalten Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.