Das Einfuhrverfahren wurde einer umfassenden Änderung unterzogen. Alle ökologischen Erzeugnisse und Umstellungserzeugnisse sind ab dem 1. Januar 2022 auch der allgemeinen Kontrollverordnung (EU) 2017/625 unterstellt.
Ware, die unter phyto- oder veterinärsanitären Aspekten (sogenannte SPS-Ware) beim Import vorzuführen ist, wird an den Grenzkontrollstellen nach Artikel 47 der VO (EU) 2017/625 kontrolliert. Diese Kontrolle umfasst die Dokumenten- und Nämlichkeitsprüfungen sowie die Warenuntersuchungen. Das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED) wird mit dem COI verlinkt, so dass eine abgestimmte Entscheidung der verschiedenen Fachaspekte für die Einfuhr erfolgt. Das GGED diente auch bisher zur Prüfung der phyto- oder veterinärsanitären Aspekte in TRACES NT.
Nicht an allen Grenzkontrollstellen können auch Öko-Sendungen vorgeführt werden: Eine Liste der Grenzkontrollstellen, die für Öko-Sendungen benannt sind, wird zeitnah veröffentlicht.
Nach Artikel 53 derselben Verordnung können die physischen Kontrollen von SPS-Waren hinsichtlich des Öko-Rechts auch an "anderen Kontrollorten als der Grenzkontrollstelle" durchgeführt werden, wenn diese Orte auch für Öko-Sendungen zugelassen wurden. Diese Stellen sind in TRACES NT eingetragen und sind dort auswählbar. Darüberhinausgehende Kontrollorte können nur über die zuständige Fachbehörde der Länder hinzugefügt werden.
Erzeugnisse, die keine sogenannte SPS Ware sind, also der Regelfall, können gemäß VO (EU) 2021/2305 an benannten Stellen zur Überlassung in den freien Warenverkehr (Controlled locations) übergeben werden. Auch diese Stellen sind in Traces NT hinterlegt und werden zeitnah veröffentlicht. Die amtliche Kontrolle wird dann durch die zuständige Fachbehörde durchgeführt.
Bei der Erstellung des COI wird für jede Lieferung entschieden, bei welcher Grenzkontrollstelle im Fall von SPS-Waren oder welchem Ort zur Überlassung (Controlled locations) ein Öko-Erzeugnis / Umstellungserzeugnis vorgestellt wird. Welche Behörde das COI bearbeitet, hängt davon ab, in welchem Mitgliedstaat oder Bundesland das Öko-Erzeugnis/ Umstellungserzeugnis zur amtliche Kontrolle vorgestellt wird.
Seit dem 1. Januar 2022 werden in Deutschland die COI vollständig von den zuständigen Öko-Fachbehörden der Länder bearbeitet. Die Zollbehörden bearbeiten das COI nicht mehr.
Das Importunternehmen bzw. das beauftragte Unternehmen sollte sich für einen reibungslosen Ablauf vorab bei der zuständigen Behörde zur Bearbeitung der Importunterlagen erkundigen, ob diese das COI in Papierform benötigt oder die Bearbeitung des COI in TRACES NT mittels einer elektronischen Signatur möglich ist.
Die Zolldienststellen in der EU sind die letzte Instanz bei der Freigabe der Importpartien. Bei der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr legt das Einfuhrunternehmen nach Anmeldung der Öko-Partien im ATLAS-System alle nötigen Dokumente für die Sichtprüfung vor. Nach der zollrechtlichen Überprüfung der Importware gibt der Zoll die Ware frei.
Das bleibt wie bisher
Öko-Importunternehmen und Erstempfänger (zum Beispiel Lagerhaltungsunternehmen) und andere Empfänger von Teilmengen einer Importlieferung müssen sich durch eine in Deutschland zugelassene, private Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen.
Nach der Einfuhr in den zollrechtlich freien Verkehr bestätigt der Erstempfänger den Empfang der Ware im System TRACES NT. Dazu führt er eine Wareneingangskontrolle durch. Sofern das COI in Papierform vorliegt, wird es dann beim Einfuhrunternehmen für die Inspektionen seiner Kontrollstelle archiviert. Wenn es mit einem E-Siegel bearbeitet wurde und daher in TRACES NT vorliegt, ist die gesonderte Archivierung beim Einfuhrunternehmen nicht erforderlich.
Falls eine importierte Partie vor der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr aufgeteilt werden soll, müssen Teilkontrollbescheinigungen verwendet werden. Dieses Verfahren wird ebenfalls via TRACES NT abgebildet. Eine Vorlage der Teilkontrollbescheinigung sowie Ausfüllhinweise sind im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2307 zu finden.