Voraussetzung für die Nutzung des Bio-Siegels ist eine Zertifizierung des Unternehmens gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
Mit dem Bio-Siegel können folgende Produkte gekennzeichnet werden:
Nicht mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden dürfen:
Das Bio-Siegel muss den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung entsprechen. Bevor Sie ein Produkt mit dem Bio-Siegel vermarkten, müssen Sie es bei der Informationsstelle Bio-Siegel anzeigen.
Detailinformationen zu den einzelnen Verfahrensschritten finden Sie in den folgenden Beiträgen: