Schritte zum Bio-Siegel

Schritte zum Bio-Siegel

Voraussetzung für die Nutzung des Bio-Siegels ist eine Zertifizierung des Unternehmens gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.

Mit dem Bio-Siegel können folgende Produkte gekennzeichnet werden:

  • Lebende oder unverarbeitete Erzeugnisse aus Landwirtschaft oder Aquakultur.
  • Verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse und solche aus Aquakultur, die zur Verwendung als Lebensmittel oder Futtermittel bestimmt sind.

Nicht mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden dürfen:

  • Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wildlebender Tiere,
  • Kosmetika,
  • Arzneimittel,
  • Erzeugnisse aus Umstellungsbetrieben.

Das Bio-Siegel muss den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung entsprechen. Bevor Sie ein Produkt mit dem Bio-Siegel vermarkten, müssen Sie es bei der Informationsstelle Bio- Siegel anzeigen.

Detailinformationen zu den einzelnen Verfahrensschritten finden Sie in den folgenden Beiträgen:

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