Mehr Bio für öffentliche Küchen in der Bio-Gemeinde Much
53804 Much
Alle Betriebe oder Unternehmen, die unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Futtermittel, Saatgut oder Vermehrungsgut erzeugen, aufbereiten, handeln, lagern oder importieren und diese mit dem Hinweis auf die ökologische Erzeugung vermarkten, müssen sich dem Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau durch eine zugelassene Öko-Kontrollstelle unterziehen. Diese meldet das Unternehmen bei der zuständigen Landesbehörde an. Mindestens 5 % aller Betriebe werden unangemeldet kontrolliert. Zudem müssen jährlich 5 % der Unternehmen, mit denen die Kontrollstelle einen Kontrollvertrag abgeschlossen hat, risikoorientiert beprobt und analysiert werden.
Die Unternehmen werden mindestens einmal pro Jahr auf die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau kontrolliert. Risikobezogen können weitere, unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden. Dabei können auch Proben für Untersuchungen in Hinblick auf nicht mit den Rechtsvorschriften konforme Produktionsverfahren gezogen werden.
Die Kontrolle umfasst:
Die Kontrolleurin oder der Kontrolleur hält die Ergebnisse der Inspektion in einem Prüfbericht fest. Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter erhält eine Kopie dieses Berichtes und nach der Bearbeitung durch die Kontrollstelle die Auswertung mit Erläuterungen oder gegebenenfalls Auflagen. Bei positivem Abschluss der Kontrolle erhält das Unternehmen ein befristetes Bio-Zertifikat (Zertifikat gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2018/848)