Fasan, Jagdfasan (Phasianus colchicus)

Fasan, Jagdfasan (Phasianus colchicus)

Schadbildbeschreibung

Mit Beginn des Maisaufgangs finden sich entlang der Saatreihen Löcher, aus denen die keimenden Pflanzen herausgepickt wurden. Im 2- bis 3-Blatt-Stadium liegen die Pflänzchen meist abgezwickt neben dem Loch, während das Korn und der weiße Stängelgrund aufgefressen sind. Ab Ende des 3-Blatt-Stadiums ist das Saatkorn leer, und der Fasan nimmt den Mais nicht mehr an. Niedrig sitzende Kolben werden im Herbst vom Boden her angesprungen, zum Teil abgeknickt und angefressen.

Biologie in Kürze

Der Fasan besiedelte als Art Phasianus colchicus ursprünglich das zentrale und östliche Asien zwischen dem Südosten des Schwarzen Meeres und Japan bzw. Taiwan. Er ist ein etwa haushuhngroßer Vogel mit langem Schwanz. Weibchen sind hellbraun mit dunkler Fleckung, Männchen überwiegend rotbraun. Kopf und Hals sind blauschwarz und metallisch glänzend, die Gesamtlänge des Vogels beträgt 53 bis 89 Zentimeter.

Der Fasan legt im Frühsommer in ein Bodennest acht bis zwölf rundliche, beige bis hell olivefarbene Eier, die vom Weibchen bebrütet werden. Die Küken werden geführt bzw. bleiben bis zur Flugfähigkeit in einer sich allmählich auflösenden Familiengruppe. Die Geschlechtsreife tritt im zweiten oder dritten Lebensjahr ein. Sie können bis 15 Jahre alt werden.

Die Nahrung des Fasans ist ungemein vielseitig, überwiegend pflanzlich - dabei auch Getreide und viele andere Feldfrüchte. Der Anteil an tierischer Kost wechselt, ist jedoch deutlich größer als bei einheimischen Hühnervögeln. Ausgewachsene Tiere töten und verzehren sogar Mäuse.

Regulierungsstrategien

Laut einer Umfrage bei Pflanzenschutzdienststellen sind Schäden durch Fasane rückläufig. Lediglich dort, wo er zu zahlreich vorkommt, können Schäden an frischer Maisaussaat oder am Getreide entstehen. Diese Schäden sind nach dem Jagdgesetz ersatzpflichtig, so dass dem Landwirt keine großen Verluste entstehen. Den Schadenersatz hat der Jagdpächter bzw. die Jagdgenossenschaft zu leisten.

Neben Marder, Fuchs, Katze, Greifvögeln und Eulen führt auch die Maschinentechnik in der Landwirtschaft zur Dezimierung der Fasane. Man schätzt, dass von jeder Brut nur ein Drittel der Jungfasane überlebt. Nutzen und Schaden des Fasans werden kontrovers diskutiert.

Dem Verzehr und der Schädigung von Kulturpflanzen stehen auch Vorteile gegenüber, wie zum Beispiel die Dezimierung von Kulturpflanzenschädlingen wie Kartoffel- und Rüsselkäfer.

Vorgehen bei Wildschäden

Der Wildschaden muss bei landwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Schadens bei der Gemeinde, in der das geschädigte Grundstück liegt, angemeldet werden (schriftlich oder zur Niederschrift). Bei rechtzeitiger Schadensmeldung beraumt die Gemeinde einen Ortstermin an, bei dem der Schaden ermittelt wird und die Gemeinde auf eine gütliche Einigung hinwirken soll.

Ein Wildschadensschätzer wird bei diesem Termin nur hinzugezogen, wenn ein Beteiligter dies verlangt oder die Aussicht auf eine gütliche Einigung fehlt. Kommt es zu einer gütlichen Einigung, fertigt die Gemeinde darüber eine Niederschrift an, die den Beteiligten zugestellt wird.

Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, zieht die Gemeinde einen Wildschadensschätzer hinzu, der den Schaden schätzt und eine schriftliche Stellungnahme über die Schadenshöhe abgibt. Auf Grundlage dieser Stellungnahme erlässt die Gemeinde einen Vorbescheid, der rechtskräftig wird, sofern er nicht innerhalb von zwei Wochen von einem der Beteiligten gegenüber der Gemeinde abgelehnt wird. Gegen diese Ablehnung des Vorbescheids kann dann Klage erhoben werden. Die Wildschadensschätzer werden vom Landratsamt ernannt.


Letzte Aktualisierung 27.07.2010

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