Beschreibung des Maisschädlings
Die grünlich bis gelblichen Käfer sind 4 bis 7 mm lang. Auf den Deckflügeln sind drei dunkle Längsstreifen, die fast vollständig verschmolzenen sein können. Die weißlichen, lang gestreckten Larven erreichen eine Länge von 3 mm (erstes Larvenstadium) bis 18 mm (drittes und letztes Larvenstadium). Sie haben einen braunen Kopf und ein dunkles Nacken- und Afterschild. Die gelbliche, 4 bis 7 mm lange Puppe ist in einer Puppenhöhle in der Erde eingeschlossen.
Schadbild und Schadwirkung an Mais
Starke Schäden sind besonders in Gebieten mit intensivem Maisanbau zu erwarten, in denen Mais nach Mais angebaut wird (Risikogebiete). Starker Fraß der Käfer an den Narbenfäden führt zu einer verminderten Kornausbildung. Hauptsächlich schädlich sind jedoch die Larven, die anfänglich Wurzelhaare, später größere Wurzeln fressen und sich auch in die Wurzeln bohren. Die Maispflanzen nehmen dadurch verringert Wasser und Nährstoffe auf, was zu erheblichen Ertragsverlusten führen kann. Werden die Wurzeln stark geschädigt, kommt es auch zur Lagerbildung. Bei ausreichender Feuchtigkeit regenerieren die Pflanzen (Sekundärwurzelbildung) und versuchen sich wieder aufzurichten („Gänsehals“-Symptom).
Der Käfer kann im Mais Schäden von 10 bis 30 Prozent, lokal auch mehr, verursachen. Weltweit ist er der mit den meisten Pflanzenschutzmitteln bekämpfte Maisschädling. Seit 2014 gilt der Westliche Maiswurzelbohrer nicht mehr als Quarantäneschädling in der EU.
Regulierungsstrategien
Befall kann durch Lockstofffallen mit Sexualpheromonen oder Blütenextraktenfestgestellt werden.
Vorbeugende Maßnahmen
- Direkt aufeinanderfolgenden Maisanbau vermeiden, da die Schädlinge durch ihren Entwicklungszyklus auf zweijährigen Anbau angewiesen sind. Bei bestehendem Befall sollte der Anbauabstand auf drei Jahre ausgedehnt werden um auch Befall durch die wenigen zweijährig ruhenden Eier zu vermeiden.
Direkte Bekämpfung
- Derzeit sind keine Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau zugelassen. Im Falle eines Auftretens können Regulierungsmöglichkeiten und Sondergenehmigungen zum Beispiel für Pflanzenschutzmittel auf Basis von Pyrethrum bei dem zuständigen Pflanzenschutzamt erfragt werden.