Gurkenblattläuse

Gurken-Blattläuse

Grüne Gurkenblattlaus, auch Baumwollblattlaus Aphis gossypii (Glover), Kreuzdornlaus Aphis nasturtii (Kaltenbach), Familie: Röhrenläuse

Schadbildbeschreibung

Zu Befallsbeginn sitzen die Blattläuse dieser Arten nur einzeln unter den Blättern. Nach starker Vermehrung können sie dichte, flächendeckende Kolonien auf den Blättern bilden. Dadurch verursachen sie Minderwuchs, Honigtauausscheidungen und Rußtaupilze sowie Virusübertragungen.

Die Grüne Gurkenblattlaus ist dunkelgrün bis fleckig tiefgrün und mit 0,9 bis 1,8 Millimetern Körperlänge sehr klein. Fühler, Beine und Schwänzchen sind hell, die Hinterleibsröhren dunkel. Geflügelte Formen sind gänzlich schwarz.

Die Kreuzdornlaus ist gelbgrün und mit 1,2 bis 2,4 Millimetern Körperlänge etwas größer. Juvenile Blattläuse sind hellgrün. Die sehr kurzen Fühler erreichen weniger als die halbe Körperlänge. Die geflügelten Formen sind schwarz mit hellgrünem Hinterleib.

Ähnliche Schädlinge

An Gurken treten auch Kartoffelblattläuse auf. Diese sind ebenfalls grün und teilweise rötlich. Sie sind, je nach genauer Art, entweder anhand ihrer roten Augen oder anhand von mehr als körperlangen Fühlern von den Gurkenblattläusen zu unterscheiden. Verschiedene Blattlausarten können auch in gemischten Kolonien auftreten.

Schadwirkung

Die Blattlausarten befallen viele Kulturpflanzen, unter anderem Gurken, Salat und Kartoffeln. Sie können verschiedene Viren übertragen, wie zum Beispiel das ebenfalls viele Kulturen befallende Gurkenmosaikvirus (CMV).

Biologie in Kürze

Die geschlechtlich erzeugten Eier überwintern an holzigen Pflanzen: Trompetenbaum und Freiland-Hibiskus (Grüne Gurkenblattlaus) und Kreuzdorn (Kreuzdornblattlaus). Dort schlüpfen im Frühjahr die Stammütter, vermehren sich ungeschlechtlich und bilden auch geflügelte Formen. Diese besiedeln unter anderem auch die Gurke.

Während des ganzen Sommers entstehen durch Jungfernzeugung zahlreiche Generationen im Rhythmus von etwa zehn Tagen. In dieser Zeit werden laufend auch geflügelte Formen gebildet, die für eine Ausbreitung des Befalls sorgen.

 

Regulierungsstrategien

Vorbeugende Maßnahmen

  • Befallsfreies Pflanzgut verwenden, befallsfreie Anzucht der Jungpflanzen
  • im Freiland Bestände mit Vlies oder Schutznetzen (Maschenweite bis 0,5 mm) bis zur ersten Ernte abdecken
  • Stoffwechsel der Pflanzen durch Bewässern und Hacken fördern
  • Nützlingsschonung und -förderung durch die Auswahl der Pflanzenschutzmittel, ökologische Ausgleichsflächen und Blühstreifen. Die bedeutendsten Gegenspieler im Freiland sind Schwebfliegenlarven, die durch ein Nektar- und Pollenangebot aus offenen Blüten gefördert werden
  • Abdeckung mit Kulturschutznetzen: Maschenweite 1,2 bis 1,6 mm, Ausbringen der Netze vor dem Auflaufen der Saat bzw. sofort nach dem Setzen, Netze am Rand gut im Boden verankern, keine Netze mit Löchern oder Rissen verwenden

Bekämpfung durch Nützlinge im Gewächshaus

  • Schlupfwespen Aphelinus asychis und Aphidius matricariae
  • Schwebfliegenlarven
  • Räuberische Gallmücken Aphidoletes aphidimyza
  • Räuberische Wanzen Macrolophus caliginosus

Direkte Bekämpfung durch zugelassene Pflanzenschutzmittel

Werden Pflanzenschutzmittel gegen Blattläuse an Salat eingesetzt, ist folgendes zu beachten:

  • Regelmäßige Befallskontrolle
  • Einsatz der Pflanzenschutzmittel so früh wie möglich: vor der Kopfbildung, bei wenigen Kolonien und nicht eingerollten Blättern
  • Bei Anwendung der Pflanzenschutzmittel Blattoberseite und Unterseite benetzen

Derzeit sind in verschiedenen Gemüsen Pflanzenschutzmittel auf Basis folgender Wirkstoffe zugelassen:

  • Kaliseife
  • Rapsöl
  • Pyrethrine mit Rapsöl haben gleichzeitig einen schädigenden Nebeneffekt auf Nützlinge, ihre Anwendung sollte daher möglichst vermieden werden.

Im Vermehrungsanbau von Kartoffeln sind zur Virusvorbeugung derzeit Pflanzenschutzmittel zugelassen auf Basis von:

  • Paraffinöl

Bitte überprüfen Sie unbedingt die aktuelle Zulassung und Anwendungsbestimmungen, z. B. unter www.pflanzenschutz-information.de!

Letzte Aktualisierung 04.12.2019

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