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Neue Broschüre von BZL und BZfE: Selbsterntegärten als Einkommensalternative

Wie Betreiberinnen und Betreiber mit Selbsterntegärten eine tragfähige Einkommensalternative aufbauen können, zeigt der neue Leitfaden "Selbsterntegärten – so geht's" des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) und des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL).

Das Konzept von Selbsterntegärten ist einfach: Eine Ackerfläche wird von einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einer Kommune mit Gemüse, Kräutern und Blumen bepflanzt und in Parzellen aufgeteilt. Diese können Kundinnen und Kunden pachten, pflegen und am Saisonende das Gemüse ernten – danach geht die Fläche an den Betrieb zurück.

In der neuen Broschüre vom Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) und Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) erfahren landwirtschaftliche oder gärtnerische Betriebe, Kommunen oder Existenzgründende auf 112 Seiten, wie sie eine Selbsternte eigenständig einrichten können. Drei erfolgreiche Betriebe berichten von ihren Erfahrungen und bieten eine fundierte Anleitung: Von der Anbauplanung und Ausstattung über betriebswirtschaftliche Betrachtung und Investitionen bis hin zur Besteuerung sowie der richtigen Rechtsform. Alle Bereiche werden ausführlich erläutert und mit Praxisbeispielen ergänzt.

Bunt gemustert für alle ein Gewinn

Den Betrieben liefern die Selbsterntegärten ein geregeltes Einkommen, unabhängig vom Weltmarkt und schwankenden Preisen. Die Pächterinnen und Pächter der Gemüseparzellen sind meist Menschen ohne eigenen Garten, die sich über erntefrisches Gemüse freuen – für manche verbunden mit einer spannenden Lernreise: Wann wächst was? Wie werden Jungpflanzen gepflegt? Was ist mulchen und wie gießt man richtig? Dies trägt wiederum zur Wertschätzung der Lebensmittel bei. Zudem leisten die Gemüseparzellen einen Beitrag zur regionalen Versorgung mit kostengünstigem Gemüse und sind Begegnungsorte für Menschen. Auch die Natur profitiert von dem Konzept, denn die bunten Parzellen sind Orte der biologischen Vielfalt.

Die kostenfreie Broschüre kann unter der Artikelnummer 7661 im Medienservice der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), in der das BZL und BZfE angesiedelt sind, bestellt werden: www.ble-medienservice.de.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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