Rechtsgrundlagen


Nationale Öko-Gesetze und -Verordnungen

Öko-Landbaugesetz (ÖLG)

Das Öko-Landbaugesetz ist ein von der Bundesrepublik Deutschland erlassenes Gesetz, welches dazu dient, die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zu gewährleisten. Insbesondere dient die Vorschrift dazu, bei der Zulassung der Kontrollstellen zur Prüfung der Ökoqualität ein bundesweites Verfahren einzuführen. Gleichzeitig wird eine Straf- und Ordnungswidrigkeitenregelung bei Verstößen gegen die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau geschaffen. Die Anpassungen dieses Gesetzes an die Basisverordnung erfolgt durch das "Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007"

Öko-Landbaugesetz (ÖLG)

Öko-Kennzeichengesetz

Das Öko-Kennzeichengesetz regelt die Einführung und Verwendung des staatlichen Bio-Siegels und enthält Straf- und Bußgeldvorschriften für den Missbrauch des Bio-Siegels.

Öko-Kennzeichengesetz

Öko-Kennzeichen-Verordnung (ÖkoKennzV)

Seit dem 16. Februar 2002 ist auch die Öko-Kennzeichenverordnung in Kraft. Sie ergänzt das seit Ende 2001 geltende Öko-Kennzeichen-Gesetz um Einzelheiten in punkto Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels sowie um Sanktionsvorschriften. Die Verordnung sichert eine breite und unbürokratische Verwendung des Siegels bei strengen Sanktionen im Fall von Verstößen.

Öko-Kennzeichen-Verordnung

ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung - ÖLGKontrollStZulV

Die Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz ist am 12. Mai 2012 in Kraft getreten. Sie enthält detaillierte Vorgaben für die Zulassung der privaten Kontrollstellen im ökologischen Landbau.

Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Ökolandbaugesetz

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