Aktuell sind insgesamt 105.310 Produkte von 6.969 Unternehmen für die Nutzung des staatlichen Bio-Siegels in der Bio-Siegel-Datenbank registriert (Stand 30.09.2023).
Letztes Quartal wurde die neue Warengruppe "Erzeugnisse gemäß Anhang I" der Verordnung (EU) 2018/848 eingeführt.
Welche Produkte gehören in diese Warengruppe?
Der Geltungsbereich der neuen Öko-Verordnung wurde um eng mit der Landwirtschaft verbundene Erzeugnisse erweitert. Diese Erzeugnisse sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848 aufgeführt.
Damit ist nach erfolgreicher Zertifizierung die Kennzeichnung folgender Produkte mit dem EU-Bio-Logo sowie mit dem Bio-Siegel möglich.
- Hefen, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden,
- Mate, Zuckermais, Weinblätter, Palmherzen, Hopfentriebe und andere ähnliche genießbare Pflanzenteile und daraus hergestellte Erzeugnisse,
- Meersalz und andere Salze für Lebens- und Futtermittel,
- Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet,
- natürliche Gummis und Harze
- Bienenwachs,
- ätherische Öle,
- Korkstopfen aus Naturkork, nicht zusammengepresst, und ohne Bindemittel,
- Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt,
- Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt,
- rohe Häute und unbehandelte Felle,
- traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis.
Bei der Registrierung von Produkten, die im Anhang I VO (EU) 2018/848 geführt sind, ist in der Bio-Siegel-Datenbank die neue Warengruppe "Erzeugnisse gemäß Anhang I" auszuwählen.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:
Informationsstelle Bio-Siegel
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 02 28 / 68 45 - 22 00
Fax: 030 / 18 10 / 68 45 - 29 15
E-Mail: bio-siegel@ble.de