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VERORDNUNG (EU) 2018/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Stand: 30. Mai 2018

über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

 

KAPITEL II ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER ÖKOLOGISCHEN/BIOLOGISCHEN PRODUKTION

 
Artikel 4 Ziele
 

Mit der ökologischen/biologischen Produktion werden die folgenden allgemeinen Ziele verfolgt:

 

d) wesentlicher Beitrag zu einer giftfreien Umwelt;

 

e) Beitrag zu hohen Tierschutzstandards und insbesondere zur Erfüllung der artspezifischen verhaltensbedingten Bedürfnisse von Tieren;


Textbausteine & Merkzettel

Nach erfolgreicher Anmeldung können Textbausteine in EU-Richtlinien zu Merkzetteln hinzugefügt werden.

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