Wildfische, also freilebende Fische im Meer, gibt es nicht in Bio-Qualität. Dafür geben hier andere Siegel darüber Auskunft, ob der Fischfang nachhaltig abläuft. In BNN-zertifizierten Bio-Läden wird beispielsweise nur Wildfisch verkauft, der den Sortimentsrichtlinien entspricht. Für wild gefangenen Fisch und wild gesammelte Meeresfrüchte aus dem Meer muss ein Nachweis über die nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände erbracht werden. Dieser ist stets auf zwei Wegen zu führen:
- Unabhängige Institutionen wie FishBase oder Fischbestände online haben die Fischart oder eine bestimmte geografische Herkunft, gegebenenfalls in Verbindung mit einer bestimmten Gewinnungsart, als vertretbar eingestuft.
- Unabhängige Kontroll- oder Zertifizierungseinrichtungen wie ASMI (Alaska Seafood Marketing Institute), FOS (Friend oft he Sea), IRF (Iceland Responsible Fisheries), KRAV Ekonomisk Förening, Naturland, MSC (Marine Stewardship Council) oder Pêche Responsable erbringen den Nachweis, dass Fang, Gewinnung und Herstellung durch das kontrollierte/zertifizierte Unternehmen gemäß den Anforderungen durchgeführt worden sind.
Zudem müssen folgende Kriterien für nachhaltig bewirtschaftete Bestände von Fisch und Meeresfrüchten aus Wildfang/Wildsammlung erfüllt werden:
- Die Bestandsgröße der Wildfischbestände lässt einen nachhaltigen Fischereiertrag zu.
- Der ausgeübte Fischereidruck ist so niedrig, dass er den Bestand nicht gefährdet.
- Es werden keine Jungfische gefangen.
- Es werden keine destruktiven Fangmethoden eingesetzt, die viel Beifang erzeugen oder empfindliche Meereshabitate zerstören. Grundschleppnetze gelten als destruktive Fangmethode. Kleinere und leichtere, semipelagische Scherbrettschleppnetze (Typ OTB) dürfen dann zum Einsatz kommen, wenn durch fachkompetente, unabhängige Institutionen belegt ist, dass sie im Fanggebiet nicht destruktiv wirken.
Wild gefangener Fisch aus natürlichen Binnengewässern darf laut BNN-Sortimentsrichtlinien gehandelt werden, wenn er in der Region direkt von Anglerin oder vom Angler oder Fischerin oder Fischer bezogen wird, der Bestand nicht gefährdet ist und Herkunft sowie Fangmethode nachgewiesen sind. Zudem muss der Fisch unter präziser Angabe der regionalen Herkunft gekennzeichnet werden.
Klein- und Küstenfischereien sind nicht verantwortlich für die Überfischung der Meere. Um einen Wettbewerbsnachteil für diese Betriebe zu verhindern, dürfen Produkte aus Klein- und Küstenfischerei im Handel geführt werden, wenn die Fischerei folgende Kriterien erfüllt:
- Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 12 Metern
- Fischfang innerhalb der 12-Meilenzone
- Fahrzeuge nicht mehr als 24 Stunden am Stück auf See
- Es kommt hauptsächlich stationäres Gerät (das heißt Gerät, das nicht geschleppt oder durch das Wasser gezogen wird) wie Treib- und Stellnetze, Haken und Leinen oder Fangkammern und Fallen zum Einsatz.