Kaninchenhaltung

Ökologische Kaninchenhaltung

Für die ökologische Haltung von Kaninchen gab es bisher nur Richtlinien einzelner Bio-Verbände. Mit der neuen EU-Öko-Verordnung hat sich dies geändert. Was muss bei der Haltung von Bio-Kaninchen beachtet werden?

Diese Rechtstexte gelten bei der Haltung von Kaninchen im Öko-Landbau seit dem 1.1.2022:

Die einzelnen Festlegungen finden sich dabei sowohl in der Basisverordnung VO (EU) 2018/848 (dort vor allem im Teil II) als auch in der Durchführungsverordnung 2020/464 (Tierhaltung und Tierzukäufe) (dort vor allem im Kapitel II).

Umstellung

Betriebe müssen, bevor sie Kaninchen mit einem Hinweis auf den ökologischen Landbau vermarkten können, einen Umstellungszeitraum durchlaufen. In dieser Zeit müssen die Tiere ökologisch gefüttert und gehalten werden. Dieser Zeitraum beträgt drei Monate.

Tierzukäufe

Beim Zukauf von Kaninchen gilt grundsätzlich, dass diese aus ökologischer Herkunft stammen müssen. Sind jedoch die gewünschten Tiere in Öko-Qualität nicht verfügbar, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, nichtökologische Jungtiere zu Zuchtzwecken und zum Aufbau des Bestandes einzusetzen. Diese Kaninchen müssen in diesem Fall jünger als drei Monate alt sein.

Bei Nichtverfügbarkeit ökologischer Tiere können zwecks Erneuerung eines Bestandes außerdem ausgewachsene männliche Tiere sowie weibliche Tiere, die noch nicht geworfen haben, zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Dabei darf der Umfang der eingesetzten Tiere 20 Prozent des vorhandenen Bestands nicht überschreiten. Umfasst der Bestand weniger als 10 Tiere, so darf maximal ein konventionelles Tier pro Jahr zur Bestandserneuerung eingesetzt werden.

Die Verfügbarkeit entsprechender ökologischer Zuchttiere kann über die Datenbank organicXlivestock geprüft werden. Über diese Datenbank ist auch der Antrag für den Zukauf konventioneller Tiere zu stellen.

Bio-Futtermittel für Kaninchen

Kaninchen muss in der ökologischen Haltung ständiger Zugang zu Raufutter gewährt werden. Wenn nicht ausreichend Gras z.B. über eine Weidenutzung zur Verfügung gestellt werden kann, muss faserhaltiges Raufutter wie Stroh oder Heu bereitgestellt werden. Grundfutter muss mindestens 60 Prozent der gesamten Futterration ausmachen. Für alle angebotenen Futtermittel gilt, dass diese zu mindestens 70 Prozent aus dem eigenen Betrieb stammen müssen. Falls dies nicht möglich sein sollte, können diese Futtermittel auch über eine Zusammenarbeit mit anderen Öko-Betrieben oder Futtermittelunternehmen bereitgestellt werden, die Futtermittel aus derselben Region verwenden.

Wie bei allen landwirtschaftlichen Betrieben, die ökologische Tierhaltung betreiben, darf die angebotene Futterration im Durchschnitt bis zu 25 Prozent Umstellungsfuttermittel enthalten, also Ware, die im zweiten Umstellungsjahr erzeugt wurde. Stammen diese Umstellungsfuttermittel vom eigenen Betrieb, kann dieser Prozentsatz bis auf 100 Prozent erhöht werden. Weiterhin dürfen im Durchschnitt bis zu 20 Prozent der angebotenen Futterration aus Futtermitteln des ersten Umstellungsjahres kommen, wenn diese Futtermittel auf den betriebseigenen Flächen angebaut wurden. Dies ist allerdings beschränkt auf Dauergrünland, mehrjährige Futterkulturen und Eiweißpflanzen. Werden Futtermittel sowohl aus dem ersten als auch aus dem zweiten Umstellungsjahr verfüttert, dann darf der Anteil von 25 Prozent in der Gesamtration nicht überschritten werden.

Während der Säugeperiode sind Kaninchen vorzugsweise mit Muttermilch zu füttern. Der Zeitraum beträgt dabei 42 Tage ab der Geburt.

Bio-Haltungsbedingungen für Kaninchen

Die Haltungsbedingungen der Kaninchen sind in der EU-Öko-Verordnung sehr detailliert geregelt. Wann immer es den Umständen entsprechend möglich ist, müssen Kaninchen Zugang zu Weideland haben. Dabei sollen die Tiere in Aufzuchtsystemen gehalten werden, die, je nach Verfügbarkeit von Weideflächen, zu verschiedenen Zeiten des Jahres ein Maximum an Weidegang gewährleisten. Während dieser Weidezeit müssen Kaninchen in mobilen Ställen auf Weideland oder in festen Ställen mit Zugang zu Weideland gehalten werden. Außerhalb der Weidezeit dürfen Kaninchen in festen Ställen mit Zugang zu einem Auslauf mit Pflanzenbewuchs, vorzugsweise Weideland, gehalten werden.

Mobile Ställe auf Weideland werden so oft wie möglich versetzt, um das Weideland bestmöglich zu nutzen. Sie müssen so gebaut sein, dass die Kaninchen auf dem Weideland grasen können. Der Bewuchs des Auslaufs muss regelmäßig derart gepflegt werden, dass er für Kaninchen attraktiv ist. Während der Weidezeit ist regelmäßig zwischen den Weiden zu wechseln und das Weideland ist so zu bewirtschaften, dass eine optimale Beweidung durch die Kaninchen erfolgt.

Die Stallfläche in festen und mobilen Ställen muss so gebaut sein, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ausreichende Höhe, sodass alle Kaninchen darin mit aufgerichteten Ohren stehen können;
  • Möglichkeit der Unterbringung verschiedener Gruppen von Kaninchen und des gemeinsamen Übergangs eines Wurfes in die Mastphase;
  • Möglichkeit, Rammler sowie trächtige Tiere und weibliche Zuchtkaninchen aus spezifischen Tierschutzgründen und für einen begrenzten Zeitraum von der Gruppe zu trennen, unter der Bedingung, dass der Blickkontakt mit anderen Kaninchen weiterhin gegeben ist;
  • Möglichkeit für das weibliche Kaninchen, sich vom Nest zu entfernen und zum Nest zurückzukehren, um den Nachwuchs zu säugen.

Folgende Ausstattung muss vorhanden sein:

  • Überdachte Unterstände, einschließlich dunkler Verstecke, in ausreichender Zahl für alle Kategorien von Kaninchen;
  • Zugang zu Nestern für alle weiblichen Tiere mindestens eine Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und mindestens solange, wie sie ihre Jungen säugen;
  • ausreichende Zahl von Nestern für Jungtiere, wobei mindestens ein Nest pro säugendem Muttertier mit Jungen vorhanden sein muss;
  • Material zum Benagen für die Kaninchen.

Die Außenfläche in Einrichtungen mit festen Ställen muss so gebaut sein, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Erhöhte Plattformen in ausreichender Zahl, die gleichmäßig über die Mindestfläche verteilt sind;
  • Mit Zäunen eingezäunt, die so hoch und so tiefreichend sind, dass keine Tiere entkommen können, indem sie sie überspringen oder sich darunter durchgraben;
  • Im Falle einer befestigten Außenfläche einfacher Zugang zu dem Teil des Auslaufs mit Bewuchs. Besteht ein solch einfacher Zugang nicht, darf die befestigte Fläche nicht in die Be-rechnung der Mindestaußenflächen einbezogen werden.

Folgende Ausstattung muss vorhanden sein:

  • Überdachte Unterstände, einschließlich dunkler Verstecke, in ausreichender Zahl für alle Kategorien von Kaninchen;
  • Material zum Benagen für die Kaninchen.

Die genaue Besatzdichte, Mindeststallflächen und Mindestaußenflächen für Kaninchen sind in Anhang I Teil V der Durchführungsverordnung 2020/464 festgelegt. Sie sind für die einzelnen Altersgruppen in einer tabellarischen Übersicht zusammengestellt.

Grundsätzlich ist die Haltung so zu gestalten, dass der Einsatz von Medikamenten nicht notwendig ist oder zumindest auf ein Minimum reduziert wird. Zur Einhaltung der entsprechenden Wartezeiten bei notwendigen Medikamentengaben gelten die allgemeinen Vorgaben der Verordnung 2018/848 auch für Kaninchen.


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