organicXlivestock: Datenbank für Öko-Tiere

organicXlivestock: Datenbank für Öko-Tiere

Seit Juni 2021 ist die Datenbank "organicXlivestock" online. Sie soll einen verbindlichen Überblick über das Angebot an ökologischen Tieren in Deutschland geben und damit den Handel erleichtern. Sind Öko-Tiere über diese Datenbank nicht verfügbar, darf der Zukauf konventioneller Zuchttiere, juveniler Aquakulturtiere und Küken beantragt werden.

Seit Januar 2022 gilt die neue EU-Öko-Verordnung. Sie schreibt unter anderem vor, dass alle EU-Mitgliedsstaaten über eine Datenbank verfügen müssen, in der alle im Land verfügbaren Öko-Tiere gelistet sind. In Deutschland hat das Forschungsinistitut für biologischen Landbau (FiBL) eine solche Datenbank in enger Absprache mit den zuständigen Behörden entwickelt. Diese heißt organicXlivestock und ist seit Juni 2021 online.

Öko-Landwirtinnen und -Landwirte kennen dieses Datenbank-Prinzip bereits aus dem Saatgutbereich, wo sie schon seit einigen Jahren auf die Datenbank organicXseeds zurückgreifen können, um zu prüfen, ob Saatgut aus Öko-Vermehrung verfügbar ist. Nach dem gleichen Prinzip arbeitet auch organicXlivestock. Anbieterinnen und Anbieter von ökologischen Tieren können dort unkompliziert und kostenlos ihre Tiere zum Verkauf anbieten.

Praktische Suchmasken erleichtern die Suche

In der aktuellen Version von organicXlivestock werden Aquakulturtiere, Bienen, Enten, Gänse, Mast- und Legehühner, Kaninchen, Puten, Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen und in einer gesonderten Rubrik auch seltenere Tiere gelistet. Über eine praktische Suchmaske kann die Suche gefiltert werden, zum Beispiel nach Rasse/Herkunft, Nutzungsart, Alter oder Gesundheitszustand. Sind Öko-Tiere verfügbar, zeigt das Online-Tool Details zu den Tieren und die Kontaktdaten des Anbieters/der Anbieterin an.

Bei Nichtverfügbarkeit können konventionelle Tiere beantragt werden

Eine wichtige Veränderung tritt mit der neue EU-Öko-Verordnung in Kraft: Öko-Tiere, die ab dem 1. Januar 2022 nicht auf organicXlivestock gelistet sind, gelten in Deutschland faktisch als nicht verfügbar gelten. Das heißt im Klartext: Wer in der Datenbank auf der Suche nach den benötigten ökologischen (Zucht-) Tieren und Küken (jünger als drei Tage) nicht fündig wird, kann sich auf Grundlage des Suchergebnisses eine Ausnahmegenehmigung erteilen lassen, um solche Tiere konventionell zukaufen zu dürfen – natürlich unter Einhaltung der Vorgaben der EU-Öko-Verordnung (siehe auch Infokasten). Weitere Erkundigungen zur Verfügbarkeit von Öko-Tieren müssen nicht mehr eingeholt werden.

Zukünftig soll es sogar möglich sein, den Antrag für den Zukauf von konventionellen (Zucht-) Tieren und Küken direkt über die Datenbank zu stellen. Die an das System gekoppelten Kontrollorgane können dann die Anträge direkt in der Datenbank bearbeiten und Genehmigungen online ausstellen. Bis diese Funktion zur Verfügung steht, müssen die Anträge jedoch weiter direkt an die zuständigen Behörden geschickt werden. In einem weiteren Schritt sollen auch die ökologischen Anbauverbände einen eigenen Bereich in der Datenbank erhalten, in dem sie zum Beispiel die Anträge ihrer Mitglieder auf konventionelle oder verbandsfremde Tiere einsehen und bearbeiten können.

EU-Bericht über die Marktlage von Öko-Tieren ab 2028

Ähnlich wie im Bereich der Pflanzenzucht soll die EU-Kommission für die Tierzucht einen Bericht erstellen und auf dessen Grundlage ab 2028 die Marktlage bewerten. Dafür sollen Daten der Datenbank organicXlivestock verwendet werden. Die Frist zum Auslaufen der Ausnahmeregelungen für den Zukauf von konventionellen Tiere kann dann auf Basis dieses Berichts verlängert oder verkürzt werden (VO 2018/848, Artikel 53).

Was gilt laut neuer EU-Öko-Verordnung für den Zukauf von (Zucht-)Tieren?

Im Wesentlichen bleibt der Zukauf von Zuchttieren auch in der neuen EU-Öko-Verordnung geregelt wie bisher. Neu ist jedoch, dass für jedes zugekaufte, konventionelle (Zucht-)Tier ab 2022 eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss. In der alten EU-Öko-Verordnung war erst ab einem bestimmten Prozentsatz eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Der Anwendungsbereich wird außerdem um Gehegewild und Kaninchen erweitert.

Grundsätzlich gilt: Alle Tiere müssen von ökologisch wirtschaftenden Betrieben stammen. In folgenden Fällen kann der Zukauf konventioneller Tiere von der zuständigen Behörde jedoch zugelassen werden, wenn – seit 1.1.2022 laut organicXlivestock – keine ökologischen Tiere in ausreichender Quantität und Qualität verfügbar sind.

  • Bei Aufbau oder Erneuerung eines Geflügelbestandes können Küken bis zu einem Alter von drei Tagen konventionell zugekauft werden (VO 2018/848, Anhang II, Teil II, 1.3.4.3).
  • Beim erstmaligen Aufbau eines Tierbestandes (VO 2018/848, Anhang II, Teil II, 1.3.4.4.1.) dürfen konventionelle Tiere zu Zuchtzwecken zugekauft werden. Sie müssen jedoch unmittelbar nach dem Absetzen ökologisch gehalten und gefüttert worden sein. Für den Tag der Einstellung der Tiere in den Bestand gelten folgende Bedingungen:
    • Rinder, Pferde und Geweihträger (Gehegewild) müssen weniger als sechs Monate alt sein;
    • Schafe und Ziegen müssen weniger als 60 Tage alt sein;
    • Schweine müssen weniger als 35 Kilogramm wiegen;
    • Kaninchen müssen weniger als drei Monate alt sein.
  • Für eine Bestandserneuerung (VO 2018/848, Anhang II, Teil II, 1.3.4.4.2.) dürfen nichtökologische ausgewachsene männliche und nullipare (weibliche Tiere, die noch nicht gekalbt/gelammt/geworfen haben) Tiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Die Zahl weiblicher Zuchttiere pro Jahr ist jedoch begrenzt auf zehn Prozent bei Rindern und ausgewachsenen Equiden sowie auf 20 Prozent bei Schweinen, Schafen, Ziegen, Kaninchen oder Geweihträgern (Gehegewild). Bei Beständen mit weniger als zehn Rindern, Equiden, Geweihträgern oder Kaninchen oder weniger als fünf Schweinen, Schafen oder Ziegen dürfen Öko-Betriebe maximal ein Zuchttier je Jahr konventionell zukaufen.
  • Wenn die zuständige Behörde zustimmt, können die Prozentsätze in folgenden Sonderfällen auf 40 Prozent erhöht werden (VO 2018/848, Anhang II, Teil II, 1.3.4.4.3):
    • die Tierhaltung wurde erheblich vergrößert;
    • eine Rasse wurde durch eine andere ersetzt;
    • es wurde mit dem Aufbau eines neuen Zweigs der Tierproduktion begonnen.
  • Für vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen (Rote Liste), die zu Zuchtzwecken in den Öko-Betrieb eingestallt werden dürfen, gelten Ausnahmen. Hier muss es sich nicht unbedingt um nullipare Tiere handeln (VO 2018/848, Anhang II, Teil II, 1.3.4.1.).

Die Ausnahmeregelung zum Zukauf konventioneller Tiere (Zuchttiere, Küken bis drei Tage und Aquakulturjungtiere) soll zum 31.12.2035 auslaufen.

Quelle: Verordnung (EU) 2018/848 des europäischen Parlaments und des Rates (Online recherchierbar)

Letzte Aktualisierung 08.06.2022

Nach oben
Nach oben