Teilumstellung des Betriebs

Teilumstellung des Betriebs – Was ist zu beachten?

Eine Teilumstellung kann für konventionelle Betriebe ein interessanter Weg für einen sanften Einstieg in die ökologische Erzeugung sein. Doch in der Praxis ist eine parallele ökologische und konventionelle Produktion auf einem Betrieb schwierig. Für welche Betriebe eine Teilumstellung trotzdem interessant sein kann und welche rechtlichen und sonstigen Einschränkungen beachtet werden müssen, zeigt der Überblick.

Konventionelle Milch und Bio-Äpfel auf einem Betrieb erzeugen – das ist für Landwirtinnen und Landwirte in allen EU-Mitgliedsstaaten möglich. Denn die EU-Öko-Verordnung sieht eine solche Teilbetriebsumstellung ausdrücklich vor. Mit dieser Regelung soll auch solchen Betrieben der Einstieg in den Öko-Landbau ermöglicht werden, die das Risiko einer vollständigen Umstellung scheuen. Zudem bietet die Teilumstellung die Chance, im kleinen Rahmen zu prüfen, ob das ökologische Produktionssystem zum Betrieb und zu den persönlichen Neigungen passt.

Je nach Betriebsstruktur kann aber auch eine dauerhafte Teilumstellung sinnvoll sein. Das gilt vor allem, wenn geeignete Flächen für Intensiv- oder Dauerkulturen vorhanden sind, die als Bio-Ware deutliche Preisvorteile bieten. Dazu gehört zum Beispiel der Anbau von Gemüse oder Kräutern nach Bio-Standard. Auch für Flächen, die ohnehin extensiv genutzt werden, wie Grünland in ungünstigen Lagen oder Streuobst, kann sich eine Teilumstellung rechnen. So lässt sich vorhandenes Dauergrünland zum Beispiel für eine ökologische Mutterkuhhaltung nutzen.

Keine Öko-Förderung bei Teilumstellung

Obwohl eine Teilumstellung für den Einzelbetrieb Vorteile bietet, ist sie eher die Ausnahme. Laut Statistischem Bundesamt liegt den Anteil teilumgestellter Betriebe in Deutschland bei  etwa drei Prozent. In anderen EU-Staaten wie Dänemark oder Frankreich arbeiten dagegen deutlich mehr Betriebe mit einer Teilumstellung. Hauptgrund dafür ist, dass teilumgestellte Betriebe in Deutschland, anders als in anderen EU-Staaten, keine Fördermittel für den ökologischen Landbau erhalten, weder in der schwierigen Umstellungsphase, noch danach.

Zudem beschränkt sich die Möglichkeit einer Teilumstellung auf die Betriebe, die nach dem EU-Mindeststandard arbeiten wollen. Denn die deutschen Bio-Verbände lehnen eine Teilumstellung geschlossen ab, weil sie einen landwirtschaftlichen Betrieb als Einheit betrachten. Zudem befürchten die Verbände Wettbewerbsverzerrungen und ein höheres Betrugsrisiko, weil sich zum Beispiel Nährstoffe aus dem konventionellen Betriebszweig einfacher in den ökologischen Bereich überführen lassen.

Enge Absprache mit Öko-Kontrollstellen

Wer dennoch eine Teilumstellung anstrebt, sollte dies unbedingt in enger Absprache mit seiner Öko-Kontrollstelle tun, da viele rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind. So muss sichergestellt sein, dass konventionelle und ökologische Betriebsteile deutlich voneinander getrennt sind, sowohl räumlich als auch hinsichtlich der erzeugten Produkte und der verwendeten Betriebsmittel. Eine solche klare Trennung wäre etwa bei einer Kombination aus konventioneller Schweinemast und ökologischer Erdbeererzeugung gegeben.

Eine gleichzeitige konventionelle und ökologische Schweinemast auf einem Betrieb ist dagegen genauso wenig zulässig wie der parallele Anbau von konventionell und ökologisch angebauten Erdbeeren. Ausnahmen für diese sogenannte Parallelerzeugung sind nur für bestimmte Dauerkulturen wie Obst oder Wein vorgesehen. Dafür ist jedoch ein ausführlicher Umstellungsplan erforderlich, der gemeinsam mit der Öko-Kontrollstelle entwickelt und von der zuständigen Behörde genehmigt werden muss. Auch nach einer Genehmigung ist eine Parallelerzeugung mit zusätzlichen Einschränkungen und intensiven Prüfungen durch die zuständige Kontrollstelle verbunden.

Klar definierte Bio-Flächen

Doch auch beim Anbau unterschiedlicher Ackerkulturen wie Zuckerrüben und Getreide auf der einen und Bio-Gemüse auf der anderen Seite, gibt es strenge Vorgaben. In diesem Fall müssen die für den Bio-Gemüsebau vorgesehenen Flächen eindeutig definiert und klar abgegrenzt sein von den konventionellen Flächen. Ein Wechsel der Fruchtfolge ist deshalb nur innerhalb der definierten Bio-Fläche möglich. Dies muss zum Beispiel bei der Anbauplanung und der Entzerrung der Fruchtfolge berücksichtigt werden.

Außerdem gelten auch bei der Teilumstellung einzelner Betriebszweige die gleichen Übergangsfristen und Regelungen für die Umstellungsphase wie bei vollständiger Umstellung des Betriebs.

Neben der klaren Abgrenzung der beiden Betriebszweige auf Ebene der Erzeugnisse, sollten sich auch die der Produktion zugehörigen Gebäude und Maschinen voneinander getrennt sein. Kühlhäuser oder Getreidelager müssen zum Beispiel klar einem Betriebszweig zugeteilt sein. Eine gemeinsame Scheune für die benötigten Maschinen ist dagegen zulässig. Optimal für eine Teilumstellung sind zwei getrennte Hofstellen, die jeweils einem Betriebszweig zugeschlagen werden können.

Doppelnutzung von Maschinen nur begrenzt sinnvoll

Bei den Arbeitsgeräten kann es sinnvoll und zum Teil sogar notwendig sein, bestimmte Maschinen doppelt anzuschaffen. Das gilt vor allem für sensible Geräte wie Sämaschinen oder Pflanzenschutzspritzen, bei denen ein hohes Risiko für Kontaminationen durch Rückstände chemisch-synthetischer Wirkstoffe besteht. Zwar ist die Nutzung für beide Bereiche grundsätzlich zulässig, aber der Aufwand für die Reinigung und deren Dokumentation sehr groß.

Ein weiteres Hindernis der Teilumstellung ist die erforderliche rechtliche Trennung der beiden Betriebsteile in zwei Unternehmen. Das heißt, der ausgegliederte ökologisch bewirtschaftete Zweig des Betriebs muss als eigenes Unternehmen mit eigener Unternehmensnummer eingetragen werden, zum Beispiel als GbR oder GmbH. Zulässige Rechtspersonen für diesen Eintrag können jedoch auch Familienmitglieder sein.

Fazit

Eine Teilumstellung kann je nach betrieblicher Voraussetzung sinnvoll sein, insbesondere für Intensiv- und Dauerkulturen und/oder bei bereits vorhandenen extensiv genutzten Flächen. Größtes Hindernis ist die fehlende Öko-Förderung. Zudem erfordert eine Teilumstellung in der Regel eine sehr intensive Abstimmung mit der zuständigen Öko-Kontrollstelle und ist mit zahlreichen Prüfungen verbunden.


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Letzte Aktualisierung 20.09.2022

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