Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung

Mit der Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (RIZERT-AHV) fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau die Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung.

BITTE BEACHTEN SIE:

Aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage und der damit verbundenen Konsolidierung des gesamten Bundeshaushalts sind auch in der künftigen Finanzplanung Einsparungen notwendig. 

Aus diesem Grund können derzeit nach Antragsprüfung nur Bewilligungen für die Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung erfolgen.

Die Kontrolle von Unternehmen der AHV nach einem Jahr nach der Erstzertifizierung kann nicht gefördert werden. 

Dafür bitten wir um Verständnis.

Mehr Informationen zur Förderung

Sie möchten einen Antrag stellen?

Projektanträge können bis zum 01.12.2030 beim BÖL eingereicht werden. 

Projektanträge können ausschließlich über das Online-Formular gestellt werden.

Zum Antragsverfahren

Wichtige Hinweise

  • Mit der Zertifizierung darf zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn der Zertifizierung gilt dabei bereits der Abschluss eines Kontrollvertrags mit einer Kontrollstelle.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Unternehmen der AHV vorher mindestens ein Jahr keinem Kontrollverfahren der Bio-AHVV oder der Verordnung (EU) 2018/848 unterstanden hat.
  • Vertreterinnen und Vertreter der BLE und von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, bei den Leistungsempfängern Kontrollen und Prüfungen, insbesondere auch Vor-Ort-Kontrollen, durchzuführen.

Sie haben Fragen?

Ronja Roßbiegalle: 0228 / 6845 - 2658
Annika Höller: 0228 / 6845 - 3432

E-Mail: boelblede


Weitere Maßnahmen des BÖL im AHV-Bereich

Letzte Aktualisierung 06.08.2026

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