EU-Öko-Verordnung regelt auch Heimtierfuttermittel

Neue EU-Öko-Verordnung regelt Herstellung von Heimtierfuttermitteln

Beim Thema Heimtierfutter ist aktuell einiges in Bewegung. Vor dem 1. Januar 2022 durfte zum Beispiel Katzen- oder Hundefutter auch dann als ökologisch gekennzeichnet werden, wenn nicht alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch waren. Die Mitgliedstaaten konnten einzelstaatliche Vorschriften festlegen oder, wenn solche Vorschriften nicht bestanden, private Standards akzeptieren. Die neue EU-Öko-Verordnung akzeptiert nun keine nationalen Standards mehr und die bisherigen Standards für Heimtierfutter können nicht fortgeführt werden.

Historie der gesetzlichen Grundlagen

Vor dem 01.01.2009: Bio-Heimtierfutter unter der EU-Öko-Verordnung (2092/91)

Heimtierfutter fiel ausdrücklich nicht in den Geltungsbereich der EU-Öko-Verordnung (2092/91). Eine Bio-Zertifizierung war daher nur auf privatrechtlicher Basis ohne Bezug zur EU-Öko-Verordnung möglich. 

Ab dem 01.01.2009: Bio-Heimtierfutter unter der EU-Öko-Verordnung (834/2007) 

Ab diesem Zeitpunkt fielen Heimtierfuttermittel in den Geltungsbereich der EU-Öko-Verordnung (834/2007). In den Durchführungsbestimmungen 889/2008 zur EU-Öko-Verordnung wurde Heimtierfutter erstmalig positiv genannt:

"Bis zur Aufnahme ausführlicher Verarbeitungsvorschriften für Heimtierfutter gelten einzelstaatliche Vorschriften oder – falls solche Vorschriften nicht bestehen – von den Mitgliedstaaten akzeptierte oder anerkannte private Standards."

Damit fiel Heimtierfutter unter den Anwendungsbereich der EU-Öko-Verordnung. Die Verwendung des EU-Bio-Logos war für Heimtierfuttermittel nicht zulässig, weil noch keine EU-weit einheitlichen Produktionsvorschriften für diesen Bereich gemäß EU-Öko-Verordnung erlassen wurden. Eine Bio-Auslobung war nur möglich unter Anwendung eines national anerkannten oder von den Mitgliedstaaten akzeptierten oder anerkannten privatwirtschaftlichen Standards. Daraufhin wurde im Rahmen eines Förderprogramms ein Standard für Bio-Heimtierfutter entwickelt, welcher seit 2009 als Mindeststandard in Deutschland akzeptiert wurde. Aufgrund von futtermittelrechtlichen Änderungen, sowie der Notwendigkeit Taurin als Futtermittelzusatz für Katzenfutter aufzunehmen, wurde der Standard 2015 aktualisiert und war seitdem als Referenzstandard für den Bereich Bio-Heimtierfutter anerkannt. Dem Standard lag der Gedanke zugrunde, dass sich Heimtierfuttermittel in Art, Herstellungsprozess und Aufmachung durch eine größere Nähe zu den Lebensmitteln als zu den Futtermitteln für Nutztiere auszeichnen. Deshalb galten die für Lebensmittel zugelassenen Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe des Anhangs VIII und konventionellen Zutaten des Anhangs IX der VO (EU) Nr. 889/2008 sowie die Kennzeichnungsbestimmungen auch für Heimtierfutter.

Seit dem 01.01.2022: Bio-Heimtierfutter unter der EU-Öko-Verordnung (2018/848)

Seit Januar 2022 ist die neue EU-Öko-Verordnung (2018/848) gültig. Im Gegensatz zur alten Öko-Verordnung (834/2007) enthält diese nicht mehr die Einschränkung, dass die Bestimmungen über Futtermittel ausschließlich für Nutztier-Futtermittel gelten. Somit ist eine unmittelbare Wirksamkeit der EU-Öko-Verordnung (2018/848) auch für Heimtierfuttermittel gegeben, da Artikel 2 für den Anwendungsbereich pauschal "Futtermittel" benennt.

Weiterhin ermöglich die neue EU-Öko-Verordnung (2018/848) auch keine Ausnahme mehr für nationale Standards für Heimtierfutter. Damit konnten die bisherigen Standards für Heimtierfutter nicht fortgeführt werden wie unter der alten EU-Verordnung. Die neue EU-Öko-Verordnung (2018/848) regelt zwar die Kennzeichnung von Futtermitteln für Nutztiere wie Heu und Silage, aber enthält keine spezifischen Vorschriften für die Kennzeichnung von Heimtierfutter.

Betroffene Produkte:

  • Alleinfutter für Hunde und Katzen (Trockenfutter und Nassfutter)
  • Futtermittel für Vögel, Fische und Nager in Heimtier- und Hobbyhaltung ohne Vermarktung als Lebens- oder Futtermittel
  • Futtermittel für Nutzgeflügel in Hobbyhaltung

Heimtiernahrung kann jedoch nach den Produktionsvorschriften für Futtermittel produziert und zertifiziert werden. Alle Zusatzstoffe müssen im Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 gelistet sein. Hierzu mussten die Anhänge bezüglich der zulässigen Stoffe (zum Beispiel Taurin) und der verwendbaren Ausgangserzeugnisse tierischer Erzeugung angepasst werden. 

Dies geschah allerdings erst ein Jahr später. Am 17.01.2023 wurde die Durchführungsverordnung 2021/1165 (Positivliste der in der ökologischen Produktion zugelassener Erzeugnisse und Stoffe) um einige Stoffe, unter anderem Taurin ergänzt:

"Auf der Grundlage der EGTOP-Empfehlungen für Heimtierfutter (5) sollte die Verwendung der folgenden Stoffe zugelassen werden:

  • i) Pentanatriumtriphosphat und Dinatriumdihydrogendiphosphat, die als Futtermittel- Ausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs verwendet werden;
  • ii) Carrageen;
  • iii) Johannisbrotkernmehl, sofern Johannisbrotkernmehl durch ein Röstverfahren gewonnen wird;
  • iv) Gummi arabicum (Akaziengummi), das als Geliermittel und/oder Emulgator verwendet wird;
  • v) Taurin, das als ernährungsphysiologischer Zusatzstoff für Katzen und Hunde verwendet wird; und
  • vi) Ammoniumchlorid, das als zootechnischer Zusatzstoff für Katzen verwendet wird."

Am 28.11.2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag über die Kennzeichnung von ökologischem Heimtierfutter veröffentlicht, der aber noch nicht rechtskräftig ist.  

Der Vorschlag enthält spezifische Vorschriften für die Kennzeichnung von ökologischem Heimtierfutter. Damit Heimtierfutter als ökologisch gekennzeichnet und mit dem Logo der Europäischen Union für ökologische Produktion versehen werden darf, müssen mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch sein. Sind weniger als 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs ökologisch, darf der Hinweis auf ökologische Produktion nur im Zutatenverzeichnis in Bezug auf ökologische Zutaten verwendet werden, wobei der Gesamtanteil ökologischer Zutaten im Verhältnis zur Gesamtmenge der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs anzugeben ist. Damit wird es möglich sein, Bio-Produkte für den Heimtiersektor mit dem EU-Logo zu versehen.  


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Letzte Aktualisierung 05.06.2023

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