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Weidepflicht für Öko-Betriebe: Gemeinsamer Einsatz für eine längere Übergangsfrist

Die Umsetzung der Weidepflicht für die bayerischen Bio-Betriebe war das Thema eines Spitzengesprächs der bayerischen Staatsministerin Michaela Kaniber mit der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ Bayern), der Molkerei Gropper, der Andechser Molkerei Scheitz sowie der Präsidenten der Anbauverbände Bioland und Naturland. Alle Beteiligten machten sich für einen praktikablen Übergang zur Umsetzung der Weidevorgaben stark. Um möglichst viele Betriebe auf dem Weg zur Weide mitnehmen zu können, sei vor allem eine längere Übergangszeit notwendig.

Kühe liegend auf einer Weide vor einem Stallgebäude. Klick führt zu Großansicht.

Foto: Jürgen Beckhoff

Staatsministerin Michaela Kaniber bestätigte im Gespräch ihre Unterstützung für eine Änderung des Weidepapiers im Hinblick auf eine längere Übergangszeit und sagte zu, sich bei der Europäischen Kommission dafür weiterhin stark zu machen.  Auch im Hinblick auf das bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) wurden nochmals Spielräume geprüft, um den Bio-Bäuerinnen und -Bauern entgegenzukommen. Im Ergebnis wird den Betrieben mit einer laufenden Kulap-Öko-Verpflichtung deutlich mehr Zeit für eine Entscheidung zur Beibehaltung des ökologischen Landbaues gewährt. Sie kann nun bis spätestens 30. September 2025 getroffen werden und nicht bereits bis zum Ende der Mehrfachantragstellung (15. Mai).

Barbara Scheitz und Heinrich Gropper, die beiden größten Biomilchverarbeiter Deutschlands, werben für Zuversicht für die Bio-Bäuerinnen und -Bauern. Mit einer längeren Übergangsfrist und Pragmatismus in der Umsetzung könnten viele Betriebe in der Bio-Produktion bleiben. Sie betonten die vorhandene hohe Nachfrage für Bio-Milch und Bio-Molkereiprodukte. Durch die abrupte Umsetzung der Weidepflicht müssten Lieferbetriebe aus der Bio-Erzeugung aussteigen, die teilweise seit Jahrzehnten Bio-Bäuerinnen und -Bauern sind. Dies würde zu einer großen Kluft zwischen Angebot und Nachfrage führen und zudem den Strukturwandel in der Landwirtschaft beschleunigen.

Teil des Gesprächs war auch der von Staatsministerin Kaniber unternommene Vorstoß bei Agrarkommissar Hansen, eine Härtefall-Regelung in der EU-Öko-Verordnung vorzunehmen. In der Verordnung soll eine Passage eingefügt werden, die es den zuständigen Behörden erlaubt, in einzelnen Härtefällen Ausnahmen von der Weidepflicht für einzelne Tiergruppen zu erteilen, falls ein Weidezugang aufgrund struktureller Gründe oder behördlicher Einschränkungen nicht möglich ist oder veterinär-medizinische Gründe gegen einen Weidegang sprechen. 

Thomas Lang, 1. Vorsitzender der LVÖ Bayern: Wir sind froh und dankbar, dass wir eine so deutliche Unterstützung seitens des bayerischen Landwirtschaftsministeriums für eine längere Übergangsfrist erfahren haben. Das Ministerium ist auf europäischer Ebene diesbezüglich aktiv. Das ist eine positive Botschaft an die Betriebe. Die Kommission muss sich nun baldmöglichst klar äußern. Wir setzen hier unsere Hoffnungen in EU-Agrarkommissar Christoph Hansen. Die Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern brauchen Gewissheit und Sicherheit.“

Hubert Heigl BÖLW-Vorstand Landwirtschaft und Naturland-Präsident: Wir begrüßen deutlich Bayerns Vorstoß. Auch auf Bundesebene haben wir eine fünfjährige Übergangsfrist gefordert und sind dankbar für den Rückhalt aus Bayern und die Unterstützung durch den Bund.“

Jan Plagge, Bioland-Präsident und IFOAM Organics Europe-Präsident, damit Vertreter der Bio-Branche in Brüssel: Die Betriebe, die zum Teil seit Jahrzehnten auf Bio gesetzt und investiert haben, brauchen in der Umsetzung des Bio-Rechts einen Vertrauensschutz. Wir setzen unsere Hoffnungen in den EU-Agrarkommissar Hansen, der das Thema Vereinfachung und Entlastung der Erzeuger zum Schwerpunkt seines politischen Wirkens gemacht hat. Hier kann er nun ein deutliches Zeichen setzen.“

Quelle: Pressemitteilung Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e.V. (LVÖ)

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