Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Wie lassen sich Lebensmittel "ohne Gentechnik" erkennen?

Bislang müssen in der EU Lebensmittelzutaten, die mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, gekennzeichnet werden. Das will die Europäische Kommission für die sogenannte "Neue Gentechnik" abschaffen. Wer auf gentechnikfreie Lebensmittel Wert legt, sollte dann auf das Siegel "Ohne Gentechnik" achten oder Bio-Produkte kaufen. Denn im Ökolandbau ist und bleibt der Einsatz von Gentechnik verboten!
"Ohne Gentechnik" bedeutet, dass in einem Lebensmittel keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten sind. Das gilt auch für mit Hilfe von GVO hergestellte Zutaten, Zusatzstoffe oder Vitamine. Allerdings werden GVO-Verunreinigungen unter dem Schwellenwert von 0,9 Prozent toleriert. Jedoch nur, wenn sie nachweisbar zufällig oder technisch unvermeidbar in das Futtermittel gelangt sind.
GVO-Lebensmittel bestehen aus gentechnisch veränderten Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen oder enthalten diese. In der EU darf nur gentechnisch veränderter Mais kommerziell angebaut werden. Daher bauen europäische Landwirtinnen und Landwirte bisher fast keine gentechnisch veränderten Pflanzen an, was in Nord- und Südamerika bereits üblich ist. Von dort dürfen – neben Mais – auch gentechnisch veränderte Baumwolle, Raps, Soja, Zierpflanzen und Zuckerrüben in die EU importiert werden.
GMO steht für Genetically Modified Organism oder deutsch Gentechnisch Manipulierte Organismen. GMO-frei sind Lebensmittel, die nicht aus Organismen (Pflanzen, Tieren, Mikroorganismen) bestehen, deren Erbgut mithilfe von Gentechnik gezielt verändert wurde. GMO-frei bedeutet prinzipiell dasselbe wie gentechnikfrei. Allerdings umfasst die EU-Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" auch die Verwendung von GVO-basierten Verarbeitungshilfsstoffen wie Enzymen.
Ja, denn der Einsatz von Gentechnik ist im biologischen Landbau tabu. Die EU-Öko-Verordnung verbietet es, gentechnisch veränderte Organismen zu verwenden. GVO sowie aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse dürfen weder im ökologischen Landbau noch bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln eingesetzt werden. Das betrifft Futtermittel, Verarbeitungshilfsstoffe, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Bodenverbesserer, Saatgut, vegetatives Vermehrungsmaterial, Mikroorganismen und Tiere. Dennoch gilt hier auch der EU-weite Toleranzwert bis 0,9 Prozent bei technisch-unvermeidbaren GVO-Beimischungen. Bio-Unternehmen müssen allerdings nachweisen, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um die Verunreinigung zu vermeiden.
Mehr dazu unter Gentechnik und Ökolandbau.
Bislang müssen GVO-Lebensmittel in der EU mit dem Hinweis "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem...hergestellt" gekennzeichnet werden. Der Hinweis findet sich entweder direkt bei der Zutat in der Liste oder als Fußnote. Die Kennzeichnungspflicht gilt zwar für lose Ware oder Mahlzeiten, in Kantinen und Restaurants, aber nicht für Produkte, die aus der Tierhaltung (Fleisch, Milch, Eier) gewonnen werden mit Einsatz von GVO-Futtermitteln (zum Beispiel Gensoja). Bei der Kennzeichnungspflicht gilt das Anwenderprinzip unabhängig davon, ob sich GVO im Endprodukt nachweisen lassen.
BZL: Woran erkenne ich gentechnisch veränderte Lebensmittel
Aufgrund der Gesetzeslücke bei den tierischen Produkten kennzeichnen einige Lebensmittelhersteller ihre Milch und Eier sowie ihr Fleisch freiwillig mit dem Hinweis "Ohne Gentechnik". So behalten Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahlfreiheit. Auch für den Anbau (die Freisetzung) von GVO-Pflanzen gibt es bisher strenge Regeln. So müssen bei uns alle Flächen mit gentechnisch veränderten Pflanzen im öffentlich zugänglichen Standortregister beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz veröffentlicht werden.
Was bedeutet die EU-Deregulierung der Kennzeichnungspflicht für GVO-Lebensmittel?
Bisher befinden sich bei uns so gut wie keine GVO-Lebensmittel im Handel. Dies wird sich aber voraussichtlich ändern. Denn Anfang Dezember 2025 hat sich die EU in den sogenannten Trilog-Verhandlungen vorläufig auf eine Deregulierung der Gentechnik-Kennzeichnungspflicht geeinigt. Allerdings müssen das Europaparlament und die Mitgliedstaaten noch darüber abstimmen.
Danach gäbe es künftig zwei verschiedene Kategorien und zwei Regelwerke für Pflanzen, die mit Neuen genomischen Techniken (NGT) hergestellt werden. NGT-Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas entwickelt wurden und keine artfremden Gene enthalten, fallen unter die Kategorie 1. Für diese sollen die strengen Kennzeichnungspflichten entfallen, da sie als gleichwertig mit herkömmlichen Pflanzen eingestuft werden. Nur noch für NGT-Pflanzen mit massiven gentechnischen Eingriffen (Kategorie 2) sollen die bestehenden strengen Regeln größtenteils weiterhin gelten. Die stellen jedoch die Minderheit.
Für rund 94 Prozent aller NGT-veränderten Pflanzen sollen künftig keine wirksamen Schutzmechanismen mehr gelten,
kritisiert der Öko-Anbauverband Biokreis.
CRISPR/CAS – was ist das?
Die Biotechnologieunternehmen entwickeln immer ausgefeiltere Techniken, um Organismen gentechnisch zu verändern: zum Beispiel CRISPR/Cas, auch als Genschere bekannt oder Genom-Editierung genannt. Damit kann die DNA an gezielten Stellen geschnitten werden. Dadurch können Gene verändert, entfernt oder eingefügt werden. Im Vergleich zur "alten" Gentechnik lässt sich damit das Genom punktgenau verändern. Befürworterinnen und Befürworter sehen darin eine sichere Züchtungsmöglichkeit und keinen Unterschied zur herkömmlichen Pflanzenzüchtung.
Öko-Anbauverbände bestreiten das: Auch bei den neuen Verfahren werde die DNA von Pflanzen und Tieren direkt innerhalb des Zellkerns verändert. Deshalb handele es sich aus technischer und rechtlicher Sicht eindeutig um gentechnische Veränderungen, so die Internationale Vereinigung für ökologische Landbaubewegungen (IFOAM).
Welche Auswirkungen hat die Deregulierung von GVO-Lebensmitteln?
Kommt das Gesetz wie beschlossen, hat es gravierende Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher, Bio-Landwirtinnen und Bio-Landwirte sowie den gesamten Bio-Lebensmittelsektor.
Deregulierung beendet die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die EU will die Kennzeichnung für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 abschaffen, obwohl die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sich seit Jahrzehnten in allen Umfragen gegen Gentechnik auf dem Acker und im Essen und für eine Kennzeichnungspflicht ausspricht. Ohne Kennzeichnung können wir bei konventionellen Lebensmitteln nicht mehr erkennen, ob sie gentechnisch verändert sind.
Deregulierung bedroht Ökolandbau
Durch die Lockerungen der Kennzeichnungspflicht kommen mehr GVO-Lebensmittel in Verkehr. In der gesamten Kette der Lebensmittelerzeugung könnten genmanipulierte Organismen Bio-Produkte verunreinigen. Ein Nebeneinander (Koexistenz) von Ökolandbau und GVO halten viele Bio-Landwirtinnen und Bio-Landwirte für unmöglich. Beispielsweise könnten die Samen von gentechnisch veränderten Pflanzen mit dem Wind oder über Tiere leicht auf einem benachbarten Bio-Acker landen. Eine gemeinschaftliche Maschinennutzung birgt ebenfalls Gefahren:
Wir nutzen die Sä- und Erntemaschinen gemeinsam mit unseren konventionell arbeitenden Nachbarbetrieben. Sobald einer von denen gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, geht das nicht mehr,
befürchtet Biokreis-Bäuerin Barbara Endraß.
Auch in den Getreidemühlen oder im Lager könnte GVO-Getreide in der Bio-Ernte landen. Mit GVO verunreinigtes Bio-Getreide lasse sich nicht mehr als Bio verkaufen. Wer dann dafür hafte, fragt sich Endraß.
Deregulierung erhöht den Aufwand bei Herstellung und Handel
Dank des EU-weiten Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungssystems ließ sich bisher eine GVO-freie Lieferkette garantieren. Dies würde künftig nicht mehr funktionieren.
Ohne verlässliche Kennzeichnung entlang der Produktionsprozesse muss Wahlfreiheit aufwendig erarbeitet werden,
betont Alexander Beck, Geschäftsführer der Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller e.V. (Neue genomische Techniken – AöL e.V.)
Für Bio-Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller bedeute die neue Rechtslage erhebliche praktische Herausforderungen. Insbesondere die Rückverfolgbarkeit sei für Bio-Betriebe entscheidend. Zumal sich die "neuen" Gentechniken in den Produkten bislang kaum nachweisen lassen. Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) befürchtet, dass sich dieser Mehraufwand auch in höheren Lebensmittelpreisen niederschlagen könnte.
Daher haben die Unternehmen REWE, dm, Alnatura, dennree und Rapunzel in einem offenen Brief an die zuständigen EU-Parlamentarier gefordert, die vollständige Kennzeichnungspflicht für Neue Gentechnik zu erhalten.
Was spricht für Lebensmittel ohne Gentechnik?
Unabhängig von persönlichen gesundheitlichen Bedenken gibt es viele gute Gründe, gentechnikfreie Lebensmittel zu kaufen:
- Erhalt der natürlichen Biodiversität
- Risiko für verunreinigte Bio-Produkte sinkt
- "Ohne Gentechnik" könnte ein Alleinstellungsmerkmal europäischer Lebensmittel bleiben
- NGT-Pflanzen bringen bisher nicht den versprochenen Mehrwert für die Welternährung
- GVO und damit verbundene Patente nützen den großen Agrarkonzernen, aber nicht den Landwirtinnen und Landwirten (GVO-Saatgut lässt sich nicht selbst gewinnen und nachbauen)
Überall, wo Bio drauf steht, darf laut EU-Öko-Verordnung keine Gentechnik drin sein. Daher tragen die wenigsten Bio-Produkte ein weiteres Label zur Gentechnikfreiheit.
Bio bleibt sicher. Wir arbeiten auch in Zukunft ohne gentechnisch veränderte Organismen. Weil wir mit der Natur und nicht gegen sie wirtschaften,
Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Spitzenverbands Bund für Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW).
Konventionelle gentechnikfreie Lebensmittel lassen sich an dem Siegel "Ohne Gentechnik" erkennen. Das Siegel steht bisher vor allem auf tierischen Produkten wie Milch, Eiern und Fleisch, da es dort die Kennzeichnungslücke bei GVO-Tierfutter gibt. Die Zahl der "Ohne Gentechnik"-Produkte liegt im fünfstelligen Bereich.
Mit der Deregulierung dürften viel mehr Unternehmen ihre Produkte als gentechnikfrei kennzeichnen. Alexander Hissting vom VLOG versichert:
"Ohne Gentechnik" und Bio werden auch in Zukunft gentechnikfreie Lebensmittel garantieren, soviel ist sicher.
Die Bundesregierung hat 2009 eine freiwillige "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung eingeführt. Das Siegel erleichtert es Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich bewusst für Lebensmittel ohne Gentechnik zu entscheiden. Lebensmittelproduzenten, die keinerlei gentechnisch veränderte Rohstoffe verwenden, können ihre Produkte mit diesem Siegel bewerben.
Das Siegel vergibt und prüft der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik.
Unternehmen, die sich nach dem VLOG-Standard zertifizieren lassen möchten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Das wird zum Start der Zertifizierung und danach je nach Risiko alle ein bis drei Jahre vor Ort kontrolliert.
Mehr dazu in den VLOG-Erklärvideos
Ein Lebensmittel mit einer "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung muss folgende Kriterien erfüllen:
- ein Verbot des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder Teilen davon
- ein Verbot des Einsatzes von Vitaminen, Aromen, Enzymen und anderen Lebensmittelzusatzstoffen, die mithilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden
- eine Fütterung ohne gentechnisch veränderte Pflanzen.
Welche Haltungsform-Kennzeichnung garantiert ohne Gentechnik?
Bisher konnte im Handel auch an der Haltungsform-Kennzeichnung des Handels erkannt werden, ob Fleisch oder Milchprodukte gentechnikfrei entstanden sind. Ab Haltungsform 3 mussten die Futtermittel gentechnikfrei sein oder aus regionalem Anbau stammen.
Text: Jutta Schneider-Rapp, Ökonsult
Mehr zum Thema auf Oekolandbau.de:
Mehr Infos im Web:
Letzte Aktualisierung 04.02.2025





