Jedes Unternehmen, das Bio-Produkte erzeugt, aufbereitet, lagert oder vermarktet, ist nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau kontrollpflichtig. Einzelhandelsunternehmen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Kontrollpflicht befreit, zum Beispiel wenn sie Erzeugnisse ohne weitere Aufbereitung (zum Beispiel Verpacken, Etikettieren) direkt an Endverbraucherinnen und Endverbraucher verkaufen und nicht außerhalb der Verkaufsstelle lagern.
Bitte fragen Sie dazu auch Ihre zuständige Landesbehörde. Hier finden Sie die Kontaktdaten.
Online-Handelsunternehmen, die Bio-Produkte im Internet anbieten, sind kontrollpflichtig und müssen sich von einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen.
Umverpacken und Etikettieren von Produkten mit dem Bio-Siegel darf nur von Unternehmen vorgenommen werden, die am Kontrollverfahren nach der Verordnung (EU) 2018/848 teilnehmen.
Die Einhaltung der Rechtsvorschriften muss von einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle mindestens einmal jährlich überprüft werden. Hier finden Sie die Adressen aller in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen.