Erzeugung / Verarbeitung

Checkliste für die Erzeugung und Verarbeitung

Das Bio-Siegel darf nur dann zur Kennzeichnung von Biolebensmitteln genutzt werden, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

1. Sie nehmen als zertifizierter Betrieb am Kontrollsystem nach der Verordnung (EU) 2018/848 teil

Jedes Unternehmen, das Bioprodukte erzeugt, herstellt, aufbereitet, lagert oder vermarktet, ist kontrollpflichtig nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.

2. Das Produkt ist gemäß den Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt und zertifiziert

Ökologische Erzeugnisse, die entsprechend den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (Verordnung (EU) 2018/848 und Durchführungsvorschriften) produziert, verarbeitet beziehungsweise importiert werden, dürfen mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden.

Grundsätzlich müssen alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus dem ökologischen Landbau stammen, für bis zu fünf Prozent dieser Zutaten sind streng geregelte Ausnahmen möglich: sie müssen in Anhang V Teil B der Verordnung (EU) 2021/1165 gelistet oder es muss in begründetem Fall eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde genehmigt sein.

3. Das Bio-Siegel entspricht den grafischen Vorgaben der Öko-Kennzeichenverordnung

Das Bio-Siegel darf auf Verpackungen, Werbe- und Verkaufsförderungsmitteln nur gemäß der Öko-Kennzeichenverordnung verwendet werden. Im Design-Guide finden Sie Informationen zur Gestaltung und Verwendung (Größe, Platzierung auf der Verpackung, etc.) des Bio-Siegels.

Zu den Gestaltungsvorschriften

Hier finden Sie die Öko-Kennzeichenverordnung.

Das Bio-Siegel ist markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Daraus entstehende privatrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche werden durch das Bundesministerium für Ernährung, und Landwirtschaft (BMEL) als Inhaber der Marke verfolgt.

4. Sie haben das Produkt bei der Informationsstelle Bio-Siegel angezeigt?

Bevor Sie ein Produkt mit dem Bio-Siegel erstmalig in Verkehr bringen, müssen Sie es bei der Informationsstelle Bio-Siegel anzeigen. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen.

Mehr Informationen zur Nutzungsanzeige.

5. Sie haben ein Musteretikett an die Informationsstelle Bio-Siegel gesendet?

Zu jeder Anzeige (in Bio-Siegel-Datenbank, per e-mail, per Fax oder Post) müssen die Musteretiketten der angemeldeten Produkte an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gesendet werden.

Dies kann in der Bio-Siegel-Datenbank direkt in einer pdf-Datei pro angezeigtes Produkt, per E-Mail als pdf-Datei sowie per Fax oder Post (auf einem DIN-A4-Blatt aufgeklebt) geschehen.

Postadresse:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Informationsstelle Bio-Siegel
Referat 522 - Zulassung, Meldungen Ökologischer Landbau
53168 Bonn

Faxnummer: +49 (0)30 1810 6845-2915

E-Mail: bio-siegel@ble.de

Zugang zur Datenbank

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen beziehungsweise Freischaltung Ihres Eintrags erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Daten aus der Bio-Siegel-Datenbank.

Wenn Sie einen Zugang mit eigenem Passwort angelegt haben, können Sie Ihre Einträge selbstständig aktualisieren und haben dann die Möglichkeit, eigene Eingaben zu aktualisieren oder der Produktliste weitere Erzeugnisse hinzuzufügen. Aus Datenschutzgründen werden nur die Daten der Unternehmen veröffentlicht, die bei der Anzeige der gekennzeichneten Produkte einer Veröffentlichung zugestimmt haben.

Hier finden Sie die Produkt- und Unternehmensdatenbank Bio-Siegel.

Bitte beachten!

Bitte registrieren Sie sich nur einmal unter Ihrer Kundennummer. Diese Kundennummer ist zukünftig Ihr Aktenzeichen, unter dem wir Ihre Eintragungen bearbeiten werden.

Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, melden Sie sich bitte nicht ein zweites Mal neu an, sondern kontaktieren Sie die Informationsstelle Bio-Siegel:

Telefonnummer: 0228/6845-2200

E-Mail: bio-siegel@ble.de

Die unrechtmäßige Nutzung des Bio-Siegels ist strafbar und kann als Ordnungswidrigkeit mit entsprechenden Bußgeldern geahndet werden.

Die bei der Nutzungsanzeige gemachten Angaben können den für die Überwachung des ökologischen Landbaus zuständigen Länderbehörden für Kontrollzwecke zur Verfügung gestellt werden.

Bitte beachten Sie:

Produkte, die unrechtmäßig mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet worden sind, können eingezogen werden. Darüber hinaus sieht das Öko-Kennzeichengesetz bei Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße von bis zu dreißigtausend Euro vor.

Das Bio-Siegel ist auch markenrechtlich beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Daraus entstehende privatrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche werden durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Inhaber der Marke verfolgt.

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