Nicht zertifizierungspflichtige Öko-Unternehmen

Nicht zertifizierungspflichtige Öko-Unternehmen

Unternehmerinnen und Unternehmer, die Produkte wie zum Beispiel Erzeugnisse aus Landwirtschaft mit Hinweisen auf den ökologischen Landbau in Verkehr bringen, müssen ihre Tätigkeit den zuständigen Behörden melden. Sie müssen sich dem Öko-Kontrollverfahren unterstellen und über ein gültiges Bio-Zertifikat verfügen.

Unternehmenkönnen  unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, im Besitz eines Zertifikates zu sein, befreit werden. Die nicht-zertifizierungspflichtigen Unternehmen, die der Meldepflicht gemäß der Öko-Verordnung unterliegen, finden Sie für die einzelnen Bundesländer in der folgenden Auflistung:

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