Nicht zertifizierungspflichtige Öko-Unternehmen

Nicht zertifizierungspflichtige Öko-Unternehmen

Unternehmerinnen und Unternehmer, die Produkte wie zum Beispiel Erzeugnisse aus Landwirtschaft mit Hinweisen auf den ökologischen Landbau in Verkehr bringen, müssen ihre Tätigkeit den zuständigen Behörden melden. Sie müssen sich dem Öko-Kontrollverfahren unterstellen und über ein gültiges Bio-Zertifikat verfügen.

Meldepflicht bei Befreiung von Zertifikatspflicht!

Unternehmen können  unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, im Besitz eines Zertifikates zu sein, befreit werden. Diese nicht-zertifizierungspflichtigen Unternehmen sind verpflichtet, die Tätigkeit der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland zu melden. Die zuständigen Behörden müssen das Verzeichnis der meldepflichtigen Unternehmen im Internet veröffentlichen.

Hier finden Sie die Verzeichnisse der Bundesländer:

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