Bio-Kontrolle: Wie werden Bio-Betriebe kontrolliert?
Unternehmen, die Bio-Produkte herstellen, vermarkten oder importieren, müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Das wird regelmäßig überprüft. Wer kontrolliert das? Wie läuft die Kontrolle ab? Wie häufig findet sie statt? Und welche Dokumente müssen vorgelegt werden? Wir erklären die Grundlagen der Bio-Kontrolle!
Wer kontrolliert was? Die Stufen des Kontrollverfahrens
1. Selbstkontrolle der Unternehmen
Jedes Unternehmen, das Bio-Produkte erzeugt oder damit handelt, muss Vorsorgemaßnahmen ergreifen, damit keine nicht-zugelassenen Erzeugnisse und Stoffe in die Produkte gelangen. Dazu müssen alle Risiken, die sich in den Unternehmensprozessen ergeben können, zunächst erkannt und aufgenommen werden. In einem weiteren Schritt sind konkrete Maßnahmen festzulegen, wie die Risiken minimiert werden können.
Diese Kontrollen finden täglich statt. Die Unternehmen müssen sie regelmäßig anpassen, aktualisieren und dokumentieren.
2. Externe Kontrolle durch Öko-Kontrollstellen
Alle Unternehmen, die Bio-Produkte herstellen, verarbeiten, lagern, verkaufen oder importieren, müssen sich zertifizieren lassen. Mit einer Anmeldung zum Kontrollverfahren verpflichten sich die Unternehmen, die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einzuhalten.
In Deutschland wurde die staatliche Kontrollaufgabe auf private Kontrollstellen übertragen. Die Überwachung der Kontrollstellen erfolgt durch die zuständigen Behörden. Derzeit gibt es 19 Kontrollstellen in Deutschland, die von 15 Überwachungsbehörden überprüft werden.
Die Öko-Kontrollstellen sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Organisation und Durchführung der Öko-Kontrolle.
Die rechtlichen Grundlagen
Die EU-Öko-Verordnung 2018/848, legt fest, welche Erzeugnisse in den Geltungsbereich der Verordnung fallen und welche Vorschriften einzuhalten sind, damit ein Produkt mit einem Bio-Hinweis in Verkehr gebracht werden darf. Die "EU-Kontrollverordnung" 2017/625 regelt darüber hinaus, wie die Einhaltung dieser Vorschriften überprüft wird.
Nationale Rechtsvorschriften ergänzen die EU-Öko-Verordnung. In Deutschland regelt das Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und die ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) die Durchführung. Für die Außer-Haus-Verpflegung ist darüber hinaus die Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung von Bedeutung.
Die "Erstkontrolle", also der erste Termin nach der Anmeldung zum Öko-Kontrollverfahren, hat einen besonderen Stellenwert. Bei diesem Termin wird ausführlich besprochen und festgelegt, was vom Unternehmen zu tun ist und wie die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen bei späteren Kontrollbesuchen überprüft werden. Das wird in einem zentralen Dokument, der sogenannten Betriebsbeschreibung, festgehalten. Neben den Stammdaten des Unternehmens beinhaltet diese alle für den Betrieb relevanten Informationen wie beispielsweise Abläufe im Unternehmen.
Zur Überprüfung der betrieblichen Eigenkontrolle und vieler weiterer Vorgaben aus der EU-Öko-Verordnung findet in der Regel ein angekündigter, jährlicher Kontrollbesuch vor Ort statt, bei dem die Umsetzung der Vorgaben Schritt für Schritt überprüft und dokumentiert werden.
Ergänzend zu diesen angekündigten Kontrollbesuchen gibt es unangekündigte Termine, die grundsätzlich risikoorientiert geplant und durchgeführt werden. Bei diesen Stichprobenkontrollen findet keine vollumfängliche Überprüfung sämtlicher Tätigkeiten eines Unternehmens statt. Es werden dabei nur wenige Aspekte herausgegriffen, die sich aus der täglichen Arbeit eines Unternehmens heraus ergeben. Dies könnte zum Beispiel die Prüfung aktueller Wareneingänge sein oder auch die aktuelle Aufzeichnung aus der Verarbeitung von Bio-Produkten.
Was genau wird kontrolliert?
Grundsätzlich werden bei der angekündigten Prüfung vor Ort sämtliche Unternehmensbereiche betrachtet, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Bio-Erzeugnis stehen. Der Einstieg erfolgt dabei in der Regel mit der Aktualisierung der Betriebsbeschreibung und der Betrachtung der festgelegten Vorsorgemaßnahmen. Weitere Prüfpunkte umfassen zum Beispiel die Buchhaltung, die Rückverfolgbarkeit und Mengenplausibilität oder die Warendeklaration der Produkte.
Interaktives Diagramm: Ablauf einer Öko-Kontrolle in der Landwirtschaft
Was passiert, nachdem sich ein landwirtschaftlicher Betrieb eine Kontrollstelle ausgesucht hat? Welche Schritte müssen bis zum Zertifikat durchlaufen werden? Wie läuft das Audit ab? Was macht die Kontrollstelle? Was muss ich als Betrieb beachten? Klicken Sie auf die Grafik und erleben Sie interaktiv die Schritte einer Bio-Kontrolle in einem Landwirtschaftsbetrieb.
Kontrollablauf in Verarbeitungs-, Handels- und AHV-Unternehmen
Was passiert bei Verstößen gegen die EU-Öko-Verordnung
Wenn sich im Rahmen eins Kontrollverfahrens herausstellt, dass ein Unternehmen gegen Vorgaben verstößt, muss der Betrieb die durch die Kontrollstelle definierten Maßnahmen zeitnah umsetzen. Die Kontrollstelle überprüft, ob diese auch tatsächlich umgesetzt werden. Bei wiederholenden Verstößen kann der Bio-Status aberkannt werden.
Im Rahmen der EU-Öko-Verordnung ist festgelegt, dass jeder Mitgliedsstaat einen nationalen Maßnahmenkatalog für den Umgang mit Verstößen erstellen muss. Dieser dient vor allem der Harmonisierung der Kontrollen. Da die Kontrollen durch verschiedene Kontrollstellen durchgeführt, die wiederum durch die zuständigen Behörden der Bundesländer überwacht werden, besteht ein grundsätzliches Risiko, dass gleichartige Verstöße in unterschiedlicher Weise geahndet werden.
3. Kontrolle und Akkreditierung von Kontrollstellen
Auch die Kontrollstellen unterliegen strengen Kontrollen. Zum einen muss jede Kontrollstelle von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden, zum anderen werden sie von den Länderbehörden überwacht.
Wer kontrolliert die Kontrollstellen?
Die DAkkS ist eine unabhängige Stelle, die sicherstellt, dass die Öko-Kontrollstelle die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllt. Die Akkreditierung dient der Harmonisierung und Vereinheitlichung, sowie der Sicherstellung der Einhaltung der "guten fachlichen Praxis".
Die Kontrollstelle wird nach der DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditiert. Um diese Akkreditierung aufrecht zu erhalten, wird die Kontrollstelle einmal jährlich von der DAkkS über die Einhaltung der Normen kontrolliert.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist zuständig für die Zulassung der Öko-Kontrollstelle und ihres Kontrollstellenpersonals. Dazu wurden spezielle Anforderungen an die Kontrollstelle und die Ausbildung sowie die nötige Berufserfahrung des Kontrollstellenpersonals im nationalen Recht (Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung) festgelegt.
In Deutschland gibt es in jedem Bundesland eine zentrale Behörde als zuständige Behörde für den Ökologischen Landbau: 16 Länder- bzw. Überwachungsbehörden.
Diese sind dafür verantwortlich, das Öko-Kontrollsystem in ihrem Zuständigkeitsbereich zu überprüfen. Gemäß der EU-Öko-Verordnung können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie das Kontrollverfahren allein durch staatliche Stellen oder als staatlich überwachtes privates System durchführen wollen. In Deutschland findet die letztgenannte Form Anwendung. Daher führen die Kontrollstellen die Kontrollen bei den Bio-Unternehmen durch und die Länderbehörden überwachen wiederum die Kontrollstellen.
Die Landwirtschaftsministerien der Länder arbeiten in einem Arbeitskreis der Agrarministerkonferenz, der sogenannten Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) zusammen. Ziel ist die Harmonisierung in der Auslegung der Rechtsvorschriften zum EU-Bio-Recht über alle Bundesländer hinweg.
Die Europäische Union gibt als Gesetzgeber die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau vor. Für die Europäische Union führt die Europäische Kommission die Oberaufsicht und sorgt dafür, dass die EU-Mitgliedsstaaten ihrer Verantwortung für den ökologischen Landbau nachkommen.
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