Bio-Kontrolle

Bio-Kontrolle: Wie werden Bio-Betriebe kontrolliert?

Unternehmen, die Bio-Produkte herstellen, vermarkten oder importieren, müssen die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Das wird regelmäßig überprüft. Wer kontrolliert das? Wie läuft die Kontrolle ab? Wie häufig findet sie statt? Und welche Dokumente müssen vorgelegt werden? Wir erklären die Grundlagen der Bio-Kontrolle!

Wer kontrolliert was? Die Stufen des Kontrollverfahrens

1. Selbstkontrolle der Unternehmen

Jedes Unternehmen, das Bio-Produkte erzeugt oder damit handelt, muss Vorsorgemaßnahmen ergreifen, damit keine nicht-zugelassenen Erzeugnisse und Stoffe in die Produkte gelangen. Dazu müssen alle Risiken, die sich in den Unternehmensprozessen ergeben können, zunächst erkannt und aufgenommen werden. In einem weiteren Schritt sind konkrete Maßnahmen festzulegen, wie die Risiken minimiert werden können.

Diese Kontrollen finden täglich statt. Die Unternehmen müssen sie regelmäßig anpassen, aktualisieren und dokumentieren.

2. Externe Kontrolle durch Öko-Kontrollstellen

Alle Unternehmen, die Bio-Produkte herstellen, verarbeiten, lagern, verkaufen oder importieren, müssen sich zertifizieren lassen. Mit einer Anmeldung zum Kontrollverfahren verpflichten sich die Unternehmen, die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einzuhalten.

In Deutschland wurde die staatliche Kontrollaufgabe auf private Kontrollstellen übertragen. Die Überwachung der Kontrollstellen erfolgt durch die zuständigen Behörden. Derzeit gibt es 19 Kontrollstellen in Deutschland, die von 15 Überwachungsbehörden überprüft werden.

Die Öko-Kontrollstellen sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Organisation und Durchführung der Öko-Kontrolle.

    Die rechtlichen Grundlagen

    Die EU-Öko-Verordnung 2018/848, legt fest, welche Erzeugnisse in den Geltungsbereich der Verordnung fallen und welche Vorschriften einzuhalten sind, damit ein Produkt mit einem Bio-Hinweis in Verkehr gebracht werden darf. Die "EU-Kontrollverordnung" 2017/625 regelt darüber hinaus, wie die Einhaltung dieser Vorschriften überprüft wird.

    Nationale Rechtsvorschriften ergänzen die EU-Öko-Verordnung. In Deutschland regelt das Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und die ÖLG-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) die Durchführung. Für die Außer-Haus-Verpflegung ist darüber hinaus die Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung von Bedeutung.

    Mehr zu den rechtlichen Grundlagen

    Ablauf einer Bio-Kontrolle

    Die "Erstkontrolle", also der erste Termin nach der Anmeldung zum Öko-Kontrollverfahren, hat einen besonderen Stellenwert. Bei diesem Termin wird ausführlich besprochen und festgelegt, was vom Unternehmen zu tun ist und wie die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen bei späteren Kontrollbesuchen überprüft werden. Das wird in einem zentralen Dokument, der sogenannten Betriebsbeschreibung, festgehalten. Neben den Stammdaten des Unternehmens beinhaltet diese alle für den Betrieb relevanten Informationen wie beispielsweise Abläufe im Unternehmen.

    Zur Überprüfung der betrieblichen Eigenkontrolle und vieler weiterer Vorgaben aus der EU-Öko-Verordnung findet in der Regel ein angekündigter, jährlicher Kontrollbesuch vor Ort statt, bei dem die Umsetzung der Vorgaben Schritt für Schritt überprüft und dokumentiert werden.

    Ergänzend zu diesen angekündigten Kontrollbesuchen gibt es unangekündigte Termine, die grundsätzlich risikoorientiert geplant und durchgeführt werden. Bei diesen Stichprobenkontrollen findet keine vollumfängliche Überprüfung sämtlicher Tätigkeiten eines Unternehmens statt. Es werden dabei nur wenige Aspekte herausgegriffen, die sich aus der täglichen Arbeit eines Unternehmens heraus ergeben. Dies könnte zum Beispiel die Prüfung aktueller Wareneingänge sein oder auch die aktuelle Aufzeichnung aus der Verarbeitung von Bio-Produkten.

    Was genau wird kontrolliert?

    Grundsätzlich werden bei der angekündigten Prüfung vor Ort sämtliche Unternehmensbereiche betrachtet, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Bio-Erzeugnis stehen. Der Einstieg erfolgt dabei in der Regel mit der Aktualisierung der Betriebsbeschreibung und der Betrachtung der festgelegten Vorsorgemaßnahmen. Weitere Prüfpunkte umfassen zum Beispiel die Buchhaltung, die Rückverfolgbarkeit und Mengenplausibilität oder die  Warendeklaration der Produkte.

    Interaktives Diagramm: Ablauf einer Öko-Kontrolle in der Landwirtschaft

    Was passiert, nachdem sich ein landwirtschaftlicher Betrieb eine Kontrollstelle ausgesucht hat? Welche Schritte müssen bis zum Zertifikat durchlaufen werden? Wie läuft das Audit ab? Was macht die Kontrollstelle? Was muss ich als Betrieb beachten? Klicken Sie auf die Grafik und erleben Sie interaktiv die Schritte einer Bio-Kontrolle in einem Landwirtschaftsbetrieb.

    Kontrollablauf in Verarbeitungs-, Handels- und AHV-Unternehmen
    Was passiert bei Verstößen gegen die EU-Öko-Verordnung

    Wenn sich im Rahmen eins Kontrollverfahrens herausstellt, dass ein Unternehmen gegen Vorgaben verstößt, muss der Betrieb die durch die Kontrollstelle definierten Maßnahmen zeitnah umsetzen. Die Kontrollstelle überprüft, ob diese auch tatsächlich umgesetzt werden. Bei wiederholenden Verstößen kann der Bio-Status aberkannt werden.

    Im Rahmen der EU-Öko-Verordnung ist festgelegt, dass jeder Mitgliedsstaat einen nationalen Maßnahmenkatalog für den Umgang mit Verstößen erstellen muss. Dieser dient vor allem der Harmonisierung der Kontrollen. Da die Kontrollen durch verschiedene Kontrollstellen durchgeführt, die wiederum durch die zuständigen Behörden der Bundesländer überwacht werden, besteht ein grundsätzliches Risiko, dass gleichartige Verstöße in unterschiedlicher Weise geahndet werden.

    3. Kontrolle und Akkreditierung von Kontrollstellen

    Auch die Kontrollstellen unterliegen strengen Kontrollen. Zum einen muss jede Kontrollstelle von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden, zum anderen werden sie von den Länderbehörden überwacht.

    Wer kontrolliert die Kontrollstellen?


    Nach oben
    Nach oben