Herstellung von ökologischen Lebensmitteln (für Kinder)

Herstellung von ökologischen Lebensmitteln (für Kinder)

Transkription

Beim Einkaufen erkennst du Biolebensmittel an der Bezeichnung "Bio" oder "Öko", an dem EU-Bio-Logo und dem sechseckigen, deutschen Biosiegel  auf der Verpackung. Doch was macht ein Brot zum Biobrot oder einen Käse zum Biokäse? Das ist in den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau genau geregelt.

Dort steht unter anderem, dass bei der Herstellung von Biolebensmitteln alle Zutaten, die aus der Landwirtschaft stammen wie zum Beispiel Getreide, Milch, Fleisch, Obst, Kräuter oder Gemüse, aus dem ökologischen Landbau stammen müssen. Wie diese landwirtschaftlichen Rohstoffe erzeugt werden, ist ebenfalls in den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau festgelegt. Zum Beispiel müssen Biobäuerinnen oder Biobauern ihre Tiere artgerecht halten und dürfen keine chemischen Pflanzenschutzmittel einsetzen.

Wird Biomilch zu Biokäse, Biofleisch zu Biowurst oder Biogetreide zu Biobrot verarbeitet, sind nur wenige Zusatzstoffe erlaubt. Auch die Bestrahlung von Lebensmitteln, um ihre Haltbarkeit zu verlängern und die Nutzung von Gentechnik sind verboten.

Welche Zutaten sind erlaubt?

Manchmal kommt es vor, dass bestimmte landwirtschaftliche Zutaten nicht in ausreichender Menge biologisch angebaut werden. Diese Zutaten dürfen dann unter bestimmten Voraussetzungen auch aus konventioneller Landwirtschaft stammen. Und zwar dann, 

  • wenn die Zutat nur in geringen Mengen in dem Lebensmittel enthalten ist (höchstens fünf Prozent),
  • und wenn die Zutat in einer Liste in den EU-Rechtsvorschriften aufgeführt ist. Zurzeit sind dort zum Beispiel folgende Zutaten aufgeführt: Stachelbeeren, Maracuja, Himbeeren, peruanischer Pfeffer, Brunnenkresse, Rum oder Gelatine. Unter bestimmten Umständen dürfen auch andere als die in der Liste aufgeführten Zutaten aus konventioneller Landwirtschaft genutzt werden, dann muss der Lebensmittelhersteller aber eine Genehmigung dafür beantragen.

Gentechnisch veränderte Zutaten, wie zum Beispiel viele Zusatz- oder Hilfsstoffe, sowie gentechnisch veränderte Enzyme oder Mikroorganismen, sind in Bioprodukten nicht erlaubt.

Erlaubte Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe

Neben den Zutaten, die aus der Landwirtschaft stammen sind bei der Lebensmittelerzeugung meist noch andere Stoffe notwendig. Diese sind zum Beispiel wichtig, damit die Lebensmittel nicht so schnell schlecht werden oder damit sie eine bestimmte Beschaffenheit oder ein bestimmtes Aussehen bekommen. Solche Stoffe heißen Zusatzstoffe. Außerdem gibt es noch Stoffe, die für die Verarbeitung notwendig sind, aber im fertigen Lebensmittel nicht mehr zu finden sind. Dazu gehört zum Beispiel Lab bei der Käseherstellung. Solche Stoffe heißen Verarbeitungshilfsstoffe.

Bei der Herstellung von Ökolebensmittel dürfen nur so wenig wie möglich Zusatz- und Hilfsstoffe verwendet werden. Die erlaubten Stoffe sind in den EU-Rechtsvorschriften aufgezählt. Auf der Liste stehen zum Beispiel nur etwa 50 Zusatzstoffe. Zum Vergleich dazu: In der herkömmlichen Lebensmittelverarbeitung sind 320 Stoffe erlaubt. Zum Beispiel ist der Einsatz künstlicher Farb- und Aromastoffe in biologischen Erzeugnissen nicht erlaubt. Deswegen schmeckt ein Bio-Erdbeerjoghurt natürlicher und ist auch weniger rot als ein herkömmlicher Erdbeerjoghurt.

Kontrollen

Genau wie Biolandwirtinnen und Biolandwirte werden auch Bioverarbeitungsunternehmen mindestens einmal im Jahr kontrolliert.

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