Förderung der Beratung von Gastronomiebetrieben zum Einsatz von Bio-Lebensmitteln

Mit der  Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus (RIBE-AHV) fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau die Beratung zur Einführung von bzw. zur Ausweitung des Angebots von Bio-Lebensmitteln in Unternehmen der AHV. Dabei wird eine Steigerung des Bio-Anteils in den Verpflegungseinrichtungen auf mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz angestrebt.

In Kürze

  • Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.
  • Für Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung zur Erhöhung des Bio-Anteils.
  • Eigenanteil von 10– bis 20 Prozent
  • Maximale Förderung: 35.000 Euro.

Mehr Informationen zur Förderung

Erklärfilm: Wie läuft die Förderung ab?

Youtube-Video

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Sie möchten einen Antrag stellen?

Projektanträge können bis zum 31.12.2027 beim BÖL eingereicht werden. Anträge sind bis spätestens zwei Monate vor der ersten Beratung einzureichen.

Das Antragsverfahren wird über easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen abgewicelt.

foerderportal.bund.de

Wichtige Hinweise!

  • Sie dürfen vor der Bewilligung Ihres Antrages keinen Beratungsvertrag mit einem Berater abgeschlossen haben, gerne können Sie sich aber vorab von einem Beratungsunternehmen ein Angebot für die geplante Beratung erstellen lassen.
  • Es können nur die Reisekosten des Beraters nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) abgerechnet werden.
  • Öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen können einen gebündelten Antrag für mehrere ihrer Einrichtungen stellen. Die Nachweise für jede eigenständige Beratung sind getrennt zu erbringen.
  • Vertreterinnen und Vertreter der BLE und von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, bei den Leistungsempfängern Kontrollen und Prüfungen, insbesondere auch Vor-Ort-Kontrollen, durchzuführen.

Sie haben Fragen?

Isabell Reuß: 0228 / 6845 - 2782
Annika Höller: 0228 / 6845 – 3432

E-Mail: boelblede


Letzte Aktualisierung 06.08.2026

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