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Förderung von Informationen zu Bio-Wertschöpfungsketten

Mit der Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Information von Bürgerinnen und Bürgern über regionale Bio-Wertschöpfungsketten (RIGE) erhalten Gebietskörperschaften die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger über den ökologischen Landbau von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung und die Distribution bis zum Konsum zu informieren. Dies umfasst vor allem Informationskampagnen, informierende Veranstaltungen und Medien.
Die Förderung in Kürze
- Fördert Informations- und Bildungsprojekte zur Bio-Land- und Lebensmittelwirtschaft und regionalen Wertschöpfungsketten.
- Eigenanteil erforderlich (20 Prozzent bzw. 10 Prozent bei pädagogischen Projekten), Mindestfördersumme: 30.000 Euro.
- Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben.
- Antragsberechtigt sind Kommunen und öffentliche Einrichtungen.
Mehr Informationen zur Förderung
Ausgaben, die zur Durchführung des Projekts erforderlich sind. Diese sind zum Beispiel projektbedingte notwendige Personalausgaben und weitere Ausgaben für Mieten, Gegenstände bis zu 800 Euro im Einzelfall, Vergabe von Aufträgen, Geschäftsbedarf und Dienstreisen im Inland. Gegenstände und Investitionen über 800 Euro sind nur für die Konzeption und Herstellung von mobilen Informationsständen förderfähig.
Nicht förderfähig sind unter anderem Personalausgaben für Stammpersonal, unbare Eigenleistungen, Aufwendungen für Kontrollen und allgemeine, nicht projektbedingte Einrichtungen (Grundausstattung).
Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt über das elektronische Formularsystem “easy-Online”.
Für das Einreichen einer Skizze ist eine Vorhabenbeschreibung erforderlich. Die Gliederung dieser Vorhabenbeschreibung finden Sie unter nachfolgendem Punkt “Wie sollte die Vorhabenbeschreibung aufgebaut sein?” und im Downloadbereich.
Bitte laden Sie die Projektskizze (Vorhabenbeschreibung) als zusammengefasstes Dokument in Form einer einzelnen Datei im PDF-Format gegebenenfalls inklusive aller dazugehörigen Anhänge (zum Beispiel Zeitplan, Tätigkeitsnachweise) als Anlage im elektronischen Portal easy-Online hoch; maximale Dateigröße fünf Megabyte. Darüber hinaus sind Eingaben in das Internetformular zur elektronischen Einreichung zu machen, wie zum Beispiel persönliche Kenndaten, Laufzeit, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und der Finanzierungsplan.
Die Vorhabenbeschreibung entsprechend der nachfolgenden Gliederung kann auch als Anlage im oben genannten elektronischen Verfahren hochgeladen werden. Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die textliche Beschreibung der Projektidee darf einen Umfang von maximal 8 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (ohne Qualifikationen, personenbezogene Angaben und Anlagen).
Gliederung der Skizze:
- Deckblatt
Titel des Projekts: Vollständiger Titel und Kurztitel, Laufzeit des Projekts, Kontaktdaten des Skizzeneinreichers sowie ggf. der Projektpartner (nur anzugeben bei einem Verbundvorhaben) - Erfahrungen und Kompetenz
Qualifikationen/ Referenzen der Projektverantwortlichen (ggf. auch der Verbundpartner)
Tätigkeitsnachweis über Erfahrungen in der Durchführung vergleichbarer Projekte/ Erfahrungen der Personen, die das Projekt betreuen und durchführen sollen - Beschreibung des Projektes (Schwerpunkt der Skizze)
Zielsetzung: Welches Ziel soll erreicht werden?
Zielgruppe: Wer soll erreicht werden? Wird die Zielgruppe der jungen Bürgerinnen und Bürger adressiert? Ausführliche Beschreibung der Zielgruppen
Konzeption und Methodik: Wie sieht die Konzeption des Projektes aus, um die Zielsetzung und die Zielgruppe zu erreichen? Welche Methodik soll angewandt werden?
Definition Inhalte/ Botschaften/ Kommunikationsziele: Welche Inhalte sollen konkret vermittelt werden?
Beschreibung der Projektmodule: Einzelmaßnahmen zur Erreichung der Zielgruppen/ Kommunikationsziele mit praktischer Umsetzung (z. B. Ablauf einer Informationsveranstaltung, Anzahl und Art der Informationsformate auf verschiedenen Informationskanälen, mögliche Inhalte, Konzepte für Videos, etc.): Mit welchen konkreten Formaten soll die Zielgruppe erreicht werden? - Elemente der Evaluierung des Projekts
Eine Evaluierung des Projektes und der Zielerreichung ist verpflichtender Bestandteil in der Projektdurchführung. Das Konzept und die Elemente der Evaluierung müssen spätestens mit dem Projektantrag konkret beschrieben werden.
Eine Orientierung und Hilfestellung zum Evaluierungskonzept finden Sie im „Merkblatt zur Evaluierung“ im Downloadbereich am Ende der Seite. - Arbeits- und Zeitplan
Zeitlicher Ablauf von Arbeitsschritten oder Arbeitspaketen innerhalb des Projekts und Meilensteine; bei Verbundprojekten die Arbeitsteilung zwischen den Projektpartnern
Projektorganisation, personelle Kapazitäten zur Durchführung des Projekts - Erläuterung zum Finanzierungsplan
- Kurzzusammenfassung des Projektes (max. ½ DIN-A4-Seite)
Kurzbeschreibung des Projektes, die auch zur Veröffentlichung dienen kann.
Mit der Umsetzung des Vorhabens darf begonnen werden, sobald ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Mit dem Projekt darf zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden sein. Als Beginn des Projektes gilt dabei bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungs- und Liefervertrages (Arbeitsvertrag oder Auftragsvergabe).
Alle im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) geförderten Projekte müssen evaluiert werden. Es wird erwartet, dass die geplanten und umgesetzten Maßnahmen transparent dokumentiert und evaluiert werden (Erfolgskontrolle) und dies der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellt wird. Im Falle einer Antragsaufforderung wird Ihnen ein Merkblatt zur Evaluierung übersendet, worin die entsprechenden Mindestanforderungen an die Evaluierung aufgeführt werden. Diese müssen dann spätestens im Antrag näher ausgeführt werden.
Das Merkblatt steht Ihnen auch jetzt bereits im Downloadbereich am Ende der Seite zur Verfügung.
Skizzen können bis zum 1. Juli 2030 bei der Geschäftsstelle BÖL eingereicht werden.
Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, an dieser Stelle Themenschwerpunkte für die nach dieser Richtlinie förderbaren Maßnahmen zu formulieren.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Sie erhalten nach Eingang Ihres Antrages eine Nachricht von der Geschäftsstelle BÖL.
Wir informieren Sie ebenfalls schriftlich über den Ausgang der Prüfung Ihrer Skizze. Im Falle einer erfolgreichen Skizzenbeurteilung werden Sie von uns per E-Mail zum Antrag aufgefordert. Mit der Antragsaufforderung erhalten Sie alle relevanten Informationen und Hinweise zur Antragstellung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind der Aufbau und das Management regionaler Wertschöpfungsketten sowie Informationsmaßnahmen,
- die nicht auf ökologisch erzeugte Lebensmittel ausgerichtet sind,
- die sich direkt auf Erzeugnisse bestimmter Unternehmen beziehen oder eine bestimmte Marke begünstigen (Werbung),
- die andere Erzeugungs- und Verarbeitungsmethoden sowie Herkünfte diskriminieren,
- die nicht verbandsübergreifend bzw. nicht verbandsneutral oder nicht wissenschaftlich fundiert erfolgen.
Die Zuwendung wird als Zuschuss als De-minimis-Beihilfe nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährt.
Die Erbringung eines Eigenanteils in Form von Geldleistungen
- in Höhe von mindestens 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Information von Bürgerinnen und Bürgern über die Besonderheiten des ökologischen Landbaus sowie regionale Wertschöpfungsketten zur Erzeugung von Bio-Produkten und
- in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei pädagogischen Angeboten für Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studierende und deren Lehrkräfte
ist zwingende Fördervoraussetzung.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen im Antrag einen Betrag von 30.000 Euro übersteigen.
Die Zuwendung ist auf maximal 500.000 Euro für ein Verbundprojekt begrenzt.
Die Gesamtsumme der einem Unternehmen nach der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gewährten De-minimis-Beihilfen darf einen Betrag von 300.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
Das Zuwendungsverfahren ist zweistufig und beginnt grundsätzlich immer mit dem Einreichen einer Skizze:
Erste Stufe - Skizze: Auf Basis der eingereichten Unterlagen erfolgt eine erste fachliche Prüfung und Bewertung des Vorhabens hinsichtlich seiner Förderfähig- und Förderwürdigkeit.
Zweite Stufe - Antrag: Bei positiver Entscheidung zur Skizze wird der Projektverantwortliche gebeten, einen ausführlichen Projektantrag einzureichen. Aus der Antragsaufforderung leitet sich noch kein Anspruch auf Förderung ab. Der Antrag wird fachlich auf Förderfähig- und Förderwürdigkeit, beihilferechtlich sowie auf die Plausibilität des Finanz- und Ablaufplanes hin geprüft.
Zuwendungsbescheid: Der Antragsteller erhält bei Anerkennung der Förderfähig- und Förderwürdigkeit - also der Bewilligung des Projektantrags - einen Zuwendungsbescheid, in dem auch der Abruf der zur Verfügung gestellten Mittel und weitere Nebenbestimmungen festgelegt sind. Das Projekt darf frühestens zu diesem Zeitpunkt beginnen.
Wie eine Skizze eingereicht werden kann und welche Dokumente hierfür notwendig sind, erfahren Sie unter den nachfolgenden Punkten „Was ist vor dem Einreichen der Skizze zu prüfen?“, „Wie können Skizzen eingereicht werden?“ und „Wie sollte die Vorhabenbeschreibung aufgebaut sein?“.
Eine grundsätzliche Voraussetzung ist die inhaltliche Kenntnis der zugrundliegenden Förderrichtlinie. Prüfen Sie, ob Ihr geplantes Vorhaben grundsätzlich den Vorgaben und der Zielsetzung der Richtlinie entspricht.
Erfüllen Sie die Voraussetzung zur Beantragung einer Förderung? Ist Ihr Projekt auf Informationsvermittlung ausgerichtet und verfügen Sie über Kommunikationskompetenz? Kann Ihre Institution den notwendigen Eigenanteil aufbringen? Übersteigen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben einen Betrag von 30.000 Euro über den gesamten Durchführungszeitraum? Haben Sie bereits De-minimis-Beihilfen beantragt?
Antragsberechtigt sind folgende Gebietskörperschaften in der Bundesrepublik Deutschland:
- Gemeinden einschließlich der Städte,
- Verbandsgemeinden,
- Bezirke,
- Landkreise bzw. Kreise (einschließlich kreisfreier Städte) und
- Regionalkreise
Weiterhin sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts antragsberechtigt:
- Verwaltungsgemeinschaften,
- Ämter und
- regionale Zweckverbände
Auch Verbundprojekte mit den oben genannten Körperschaften sind förderfähig.
Verbundpartner können sein:
- Universitäten und Fachhochschulen,
- Berufs-, Fach- und Meisterschulen,
- Interessenverbände, Vereine und Stiftungen (öffentliche oder privatrechtliche, ausgenommen solche nach Bundesrecht), die ihre Niederlassung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben und über hinreichende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des ökologischen Landbaus bzw. der Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse verfügen oder einen eindeutigen Bezug zur Landwirtschaft und zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums haben.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Information von Bürgerinnen und Bürgern über die Besonderheiten des ökologischen Landbaus, der ökologischen Lebensmittelverarbeitung sowie der regionalen Wertschöpfung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln. Dies umfasst vor allem Informationskampagnen, informierende Veranstaltungen und Informationsmedien.
Als besonders förderwürdig gelten hierbei insbesondere Informationsmaßnahmen, welche die Zielgruppe der jungen Bürgerinnen und Bürger im Alter von 14 bis 27 Jahren, adressieren.
Auch als förderwürdig gelten dabei pädagogische Angebote für Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studierende und deren Lehrkräfte zur Information über ökologische und regionale Wertschöpfungszusammenhänge.
Sie möchten eine Skizze einreichen?
Das Antragsverfahren wird über easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen abgewicelt.
Hilfreiche Downloads und Links
- Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Information von Bürgerinnen und Bürgern über regionale Bio-Wertschöpfungsketten (RIGE)
- Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfe (PDF-Dokument)
- Link zum Online-Skizzenformular
- Weitere Hinweise finden Sie im Formularschrank für Fördervordrucke des Bundes
Welche Projekte wurden schon gefördert?
Welche Projekte wurden bis jetzt schon im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Information von Bürgerinnen und Bürgern über regionale Bio-Wertschöpfungsketten (RIGE) gefördert? Stöbern Sie in den Projektsteckbriefen und lernen Sie die Ziele und die Akteurinnen und Aktuere der Projekte kennen!
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Letzte Aktualisierung 06.08.2026



