Mit der Änderung von Anhang II Teil VI Nummer 3.3 der EU-Öko-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848) wird die Vakuumdestillation als Verfahren zur Entalkoholisierung von Bio-Wein zugelassen.
Bio-Wein, der mit diesem Verfahren entalkoholisiert wird, darf künftig das Bio-Siegel tragen. Mit der erfolgreichen Änderung der Öko-Verordnung eröffnet sich für die Bio-Winzer ein zusätzlicher Markt – und die Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig sicher sein: Auch im alkoholfreien Bio-Wein steckt echtes Bio drin.
So lief der Weg zu einer erfolgreichen Verordnungsänderung im Detail ab:
- Deutschland hatte in Brüssel mit Unterstützung anderer Mitgliedstaaten ein entsprechendes Dossier vorgelegt.
- Die EU-Kommission beauftragte ihre Expertengruppe für technische Beratung im ökologischen Landbau (EGTOP) mit der Prüfung.
- Die Expertengruppe kam zu einer positiven Bewertung und empfahl die Zulassung.
- Die EU-Kommission setzte diese Empfehlung nun mit der delegierten Verordnung (EU) 2025/405 um.
Ein guter Tag für die Bio-Winzerinnen und Bio-Winzer und ein guter Tag für alle, die Ihren Bio-Wein auch alkoholfrei genießen wollen. Ich habe mich in Brüssel eindringlich für diese Änderung stark gemacht – gut, dass sie jetzt kommt. Wer Bio will, soll Bio bekommen, auch im Glas. Das ist eine wichtige Modernisierung der Öko-Verordnung und ein echter Marktvorteil für unseren deutschen Weinbau." Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


