Über die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen", die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, stärkt Niedersachsen die Förderung vom Aussterben gefährdeter Rassen. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind für diese Maßnahme um knapp eine Million Euro auf nunmehr 1.500.000 Euro aufgestockt worden. Dies ist ein überaus wichtiges Signal, denn es bedeutet, dass Züchterinnen und Züchter in Zukunft mit einem angemessenen Ausgleich ihrer wirtschaftlichen Nachteile kalkulieren können. Eine damit erzielte verbesserte Rentabilität steht dem wichtigen Engagement zur Erhaltung der Biodiversität nicht länger als begrenzender Faktor ist entgegen.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte:
Der Handlungsbedarf, um die Vielfalt unserer einheimischen Nutztierrassen zu schützen, bleibt groß. Über 70 Prozent von ihnen gelten weiterhin als gefährdet. Dies nicht zuletzt, weil es nicht nur schwierig ist, aktive und engagierte Züchterinnen und Züchter zu gewinnen, sondern insbesondere deshalb, weil die wirtschaftlichen Nachteile dieser besonderen Rassen zunehmend größer werden. Deren Milch- und/oder Fleischleistung liegt deutlich unter derjenigen moderner Rassen – gleichzeitig sind sie für die biologische Vielfalt von unschätzbarem Wert. Jeglicher Verlust genetischer Variabilität ist unwiederbringlich. Dem müssen wir aktiv entgegentreten.
Auf der Liste der förderfähigen Rassen finden sich jeweils fünf Rinder- und Pferderassen, zehn Schafrassen und zwei Ziegen- sowie Schweinerassen. Darunter sind beispielsweise das Bunte Bentheimer Schwein, das Ostfriesische Milchschaf, die alten Schwarzbunten Niederungsrinder, das Ostfriesische/Alt-Oldenburger Schwere Warmblut und das Leineschaf. Diese Rassen haben einen kulturhistorischen Bezug zu Niedersachsen und konnten einen maßgeblichen Einfluss auf die hiesige Landestierzucht nehmen.
Servicehinweis
Informationen und Formulare zum Antragsverfahren sind auf der Website der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu finden.
Eine Antragstellung ist jährlich vom 1. September bis zum 30. September möglich und unter anderem daran gekoppelt, dass die Tiere in einem Zuchtbuch einer in Niedersachsen zugelassenen Zuchtorganisation eingetragen sind und mindestens 5 Jahre lang aktiv züchterisch genutzt werden.
Die maximale Zuchterhaltungsprämie je bewilligungsfähigem Tier wird in Großvieheinheiten (GVE) umgerechnet. Dabei entsprechen ein Pferd einer GVE, ein Rind einer GVE, ein Schaf 0,15 GVE, eine Ziege 0,15 GVE und ein Zuchtschwein mit einem Lebendgewicht von mehr als 50 Kilogramm 0,5 GVE.
Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


