Staatliche Tierhaltungskennzeichnung: Verlängerte Übergangsfrist tritt in Kraft

Die Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung wird angepasst und bis zum 1. März 2026 verlängert: Die Erste Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes tritt am 23. Juli 2025 in Kraft. Somit bekommen die Bundesländer, die das Gesetz vollziehen und kontrollieren, mehr Zeit zur Umsetzung, damit die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vom ersten Tag an einwandfrei funktioniert. Auch den Lebensmittelunternehmern wird mehr Spielraum gegeben, die neue Kennzeichnung in der Praxis umzusetzen.

Zwei Schweine liegen schlafend in einer Grube. Klick führt zu Großansicht.

Foto: BLE, Thomas Stephan

Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch kommt. Sie schafft Transparenz und Klarheit auf den ersten Blick. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden. Gleichzeitig macht die verpflichtende Kennzeichnung die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierwohl sichtbar.

Hintergrund

Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das in Deutschland produziert wurde. Dies gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in den Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem Ausland können freiwillig gekennzeichnet werden. Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung sollte ursprünglich zum 1. August 2025 greifen. Nun wird diese Frist bis zum 1. März 2026 verlängert. Eine freiwillige Kennzeichnung vor dem 1. März 2026 bleibt weiterhin möglich. Die Agrarministerkonferenz hatte eine Verlängerung der Übergangsfrist erbeten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


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