Weidepflicht im Ökolandbau: Mehr Spielraum für betroffene Bio-Betriebe

Der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, hat sich bei den Verhandlungen zur Änderung der EU-Ökoverordnung mit Nachdruck für praxistaugliche Lösungen bei der Weidepflicht eingesetzt. Ziel war es, die besondere Situation von Bio-Betrieben, die aus strukturellen Gründen den Weidezugang nicht zeitnah ermöglichen können, stärker im europäischen Recht zu berücksichtigen.

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Die EU-Kommission hat im Rahmen der Trilogverhandlungen zur EU-Ökoverordnung nun anerkannt, dass die notwendigen strukturellen Anpassungen mehr Zeit erfordern können. Sie räumt den zuständigen Behörden außerdem Spielräume bei der Umsetzung der Vorgaben ein – etwa bei der Berücksichtigung von regionalen Gegebenheiten. Umsetzung und Überwachung der Weidepflicht liegen in der Verantwortung der Länder.

Dazu sagt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: 

Wir haben uns in Brüssel mit Nachdruck für pragmatische Lösungen bei der Weidepflicht eingesetzt. Es kann nicht sein, dass Bio-Betriebe, die seit vielen Jahren verantwortungsvoll und erfolgreich wirtschaften, an strukturellen Schwierigkeiten scheitern sollen, die sich nicht von heute auf morgen beseitigen lassen. Ich hätte mir deshalb eine klarere Regelung direkt in der Öko-Verordnung gewünscht. Dass die Kommission die besonderen Herausforderungen der betroffenen Betriebe nun immerhin ausdrücklich anerkennt und den notwendigen Zeitbedarf für Anpassungen berücksichtigt, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unser Ziel bleibt: hohe Standards beim Ökolandbau erhalten und zugleich Lösungen schaffen, die auf unseren Höfen auch tatsächlich funktionieren. Dafür werde ich mich weiter starkmachen.

Die EU-Ökoverordnung sieht vor, dass Pflanzenfresser wie Rinder, Schafe und Ziegen Zugang zu Weideflächen haben müssen. Einige Bio-Betriebe, zum Beispiel in gewachsenen Ortslagen, stellt die Umsetzung dieser Pflicht jedoch vor erhebliche Herausforderungen, weil die nötigen Flächen entweder gar nicht vorhanden sind oder erst auf längere Sicht organisiert und bereitgestellt werden können.

Grundsätzlich bleibt die Verpflichtung zur Weidehaltung bestehen. Deutschland hatte sich gemeinsam mit dem Europäischen Parlament für eine verbindliche und weitergehende Klarstellung im europäischen Recht eingesetzt, nachdem die Kommission im Frühjahr Leitplanken hierzu bereits im Fragen- und Antwortenkatalog zum Ökolandbau aufgenommen hatte. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Trilogverhandlungen nun eingehend prüfen. Darüber hinaus wird sie sich bei den anstehenden Anpassungen des europäischen Durchführungsrechts für weitere Vereinfachungen und praktikable Lösungen starkmachen. Dazu gehören im Bereich Öko-Tierhaltung insbesondere die Vorgaben für die Überdachung von Auslaufflächen in der Rinder- und Schweinehaltung.

Quelle: Pressemitteilung des BMLEH


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