Weinbau: Natriumhydrogencarbonat soll weiter als Grundstoff nutzbar sein

Insbesondere kleinere und ökologisch wirtschaftende Weinbaubetriebe haben Natriumhydrogencarbonat, Hauptbestandteil von Backpulver, gegen die Pilzkrankheit "Echter Mehltau" genutzt. Es ist günstig und für die Umwelt unbedenklich. Laut EU-Recht kann allerdings ein Stoff nicht gleichzeitig als Grundstoff genehmigt sein, wenn er auch in einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthalten ist – er darf daher nicht mehr als einfacher Grundstoff verwendet werden. Deutschland setzt sich nun für eine Änderung dieser EU-Regelung ein.

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Foto: Nina Weiler

Nach Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Natriumhydrogencarbonat im August 2024 wurde im März 2025 durch die EU-Kommission die Verwendung als Grundstoff im Weinbau in Österreich und Deutschland aufgehoben. Diese Entscheidung trifft vor allem kleinere und ökologisch wirtschaftende Weinbaubetriebe, da so eine kostengünstige und bewährte Alternative wegfällt. Deutschland setzt sich deshalb auf dem EU-Agrarrat (22.-23.9.) in Brüssel dafür ein, dass die Verwendung von geprüften und genehmigten Grundstoffen künftig erlaubt bleiben muss, auch wenn sie später in Pflanzenschutzmitteln zum Einsatz kommen.

Unterstützung für die Abschaffung dieser Regel kommt aus acht weiteren Mitgliedsstaaten: Frankreich Luxemburg, Österreich, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Unsere Winzerinnen und Winzer stehen massiv unter Druck. Sie können nicht mal mehr das günstige und einfach verfügbare Backpulver verwenden, um die Reben vor dem Echten Mehltau zu schützen. Die EU-Regularien schieben dem einen Riegel vor – das müssen wir ändern. Ich danke den weiteren Mitgliedsstaaten für ihre Unterstützung, hier für eine pragmatische Nutzung von einfachen Grundstoffen im Weinbau zu sorgen. Bundesminister Alois Rainer

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


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