Die Änderung der BTV-3-Impfgestattungsverordnung war dringend erforderlich, da zwar zwei BTV-3-Impfstoffe durch die EU-Kommission zugelassen sind, diese aber nicht rechtzeitig im Markt verfügbar zu sein könnten.
Dazu erklärt Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: "Eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit verursacht großes Leid bei den Tieren und bei ihren Tierhaltern, im schlimmsten Fall können die infizierten Rinder, Schafe oder Ziegen daran sterben. Dank unserer Verlängerung der Ausnahmeregelung für drei maßgeschneiderte Impfstoffe gibt es aber die Möglichkeit, Tiere davor zu schützen. Die Zeit drängt jedoch: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rinder, Schafe oder Ziegen impfen zu lassen – noch hat die Gnitzensaison nicht begonnen."
Durch die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Impfstoffe ermöglicht das BMEL, dass erforderliche Grundimmunisierungen und Weiderholungsimpfungen empfänglicher Tiere noch vor Beginn der Gnitzensaison 2025 rechtskonform durchgeführt werden können. Alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter sind dazu aufgerufen, ihre Tiere gegen das Blauzungen-Virus (BTV-3) zu impfen. Eine Impfung stellt den besten Schutz der Tiere vor einer Erkrankung dar und hilft damit auch, wirtschaftliche Folgen für die Betriebe effektiv zu verringern. Bislang sind die Impfraten bei empfänglichen Tieren in Deutschland jedoch teilweise noch sehr niedrig.
Hintergrund
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease) ist eine virusbedingte Krankheit, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Der aktuelle Serotyp 3 (BTV-3) sorgt vor allem bei Rindern, Ziegen und Schafen für teils schwere Verläufe, die insbesondere bei den beiden Letzteren auch tödlich enden. Diese hat darüber hinaus oft schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen für die Tierhalter. Die beiden seit dem 20. Februar 2025 durch die EU-Kommission zugelassenen BTV-3-Impfstoffe werden in Deutschland nicht zeitnah in zulassungskonformer Aufmachung und bedarfsdeckend zur Verfügung stehen. Daher hat das BMEL per Eilverordnung die weitere Anwendung von drei benannten BTV-3-Impfstoffen gestattet. Die Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelung ist auf 6 Monate befristet.
Die Verordnung finden Sie hier
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


