Tatsächlich sind die Begriffe "Bio" und "Öko" durch die EU-Öko-Verordnung europaweit geschützt und damit genau definiert. Bio-Lebensmittel müssen nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erzeugt werden und alle Bio-Betriebe – von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Handel – unterliegen strengen, regelmäßigen Kontrollen. Jedes Bio-Produkt muss das EU-Bio-Logo, eine Kontrollstellennummer und einen Herkunftshinweis tragen. Bezeichnungen wie "aus naturnahem Anbau", "umweltgerecht" oder "kontrollierter Anbau" sind hingegen nicht geschützt und haben nichts mit den strengen Vorgaben für Bio-Produkte zu tun. Damit ist eine Verwechslungen ausgeschlossen: Wo Bio draufsteht, muss auch Bio drin sein. Wichtig ist hier auch zu verstehen, dass die EU-Öko-Verordnung den Mindeststandard vorgibt.
In Deutschland gibt es verschiedene private Bio-Verbände, deren Richtlinien teilweise über die der EU-Öko-Verordnung hinausgehen. So gibt die EU-Öko-Verordnung keine konkreten Tierwohlkriterien vor, sondern definiert lediglich Besatzdichten, Mindeststallflächen und Mindestaußenflächen. Die privaten Anbauverbände Biokreis, Bioland, Naturland, Ecoland und Gäa haben sich in der AG Tierwohl zusammengeschlossen, um Kriterien zu definieren, wie Tierwohl gemessen werden kann. Auch beim Thema Biodiversität gibt es Unterschiede: Bisher haben nur Demeter, Bioland, Biopark, Ecovin und Biozyklisch-Vegan verbindliche Anforderungen an die Biodiversität in ihren Richtlinien festgelegt.
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