In der ökologischen Landwirtschaft dürfen nur solche Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die ausdrücklich gemäß EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau in der ökologischen Produktion zugelassen wurden. Diese Positivliste der zulässigen Wirkstoffe und zusätzliche Anwendungsbedingungen ist in Anhang I der Durchführungs-Verordnung (EU) 2021/1165 zu finden. Wirkstoffe, die dort nicht aufgeführt sind, dürfen nicht verwendet werden.
Auf der Grundlage dieser Verordnung erstellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vierteljährlich eine Übersicht über zugelassene Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau angewendet werden dürfen.
Das Forschungsinstitut für den biologischen Landbau (FiBL) gibt eine Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau heraus. Die in dieser Liste enthaltenen Pflanzenschutzmittel werden vom FiBL darauf überprüft, ob die enthaltenen Stoffe mit den Zielen und Grundsätzen des ökologischen Landbaus vereinbar und für den ökologischen Landbau zugelassen sind. Die Prüfung wird auf Antrag der Hersteller und Anbieter durchgeführt und ist für diese nicht verpflichtend.
Auch einige Öko-Kontrollstellen bieten solche Prüfungen an und veröffentlichen Verzeichnise mit nach Öko-Recht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln.
Welche Wirkstoffe sind für Pflanzenschutzmittel im Ökolandbau zugelassen?
Die zugelassenen Wirkstoffe sind in vier Unterkategorien aufgeteilt:
- Grundstoffe
- Wirkstoffe mit geringem Risiko
- Mikroorganismen
- In keiner der oben genannten Kategorien enthaltene Wirkstoffe