Pflanzenschutzmittel

Welche Pflanzenschutzmittel sind im ökologischen Landbau zugelassen?

Eines der Ziele des ökologischen Landbaus ist es, das Freisetzen gefährdender Substanzen so weit wie möglich zu vermeiden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird daher auf wenige zugelassene Substanzen mit geringem Gefährdungspotenzial beschränkt. Darüber hinaus wird der Einsatz dieser Mittel auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt.

In der ökologischen Landwirtschaft dürfen nur solche Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die ausdrücklich gemäß EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau in der ökologischen Produktion zugelassen wurden. Diese Positivliste der zulässigen Wirkstoffe und zusätzliche Anwendungsbedingungen ist in Anhang I der Durchführungs-Verordnung (EU) 2021/1165 zu finden. Wirkstoffe, die dort nicht aufgeführt sind, dürfen nicht verwendet werden.

Auf der Grundlage dieser Verordnung erstellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vierteljährlich eine Übersicht über zugelassene Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau angewendet werden dürfen.

Das Forschungsinstitut für den biologischen Landbau (FiBL) gibt eine Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau heraus. Die in dieser Liste enthaltenen Pflanzenschutzmittel werden vom FiBL darauf überprüft, ob die enthaltenen Stoffe mit den Zielen und Grundsätzen des ökologischen Landbaus vereinbar und für den ökologischen Landbau zugelassen sind. Die Prüfung wird auf Antrag der Hersteller und Anbieter durchgeführt und ist für diese nicht verpflichtend.

Auch einige Öko-Kontrollstellen bieten solche Prüfungen an und veröffentlichen Verzeichnise mit nach Öko-Recht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln.

Alle pflanzenschutzmittelrechtlichen Vorschriften gelten auch im Öko-Landbau. Das bedeutet unter anderem, dass alle eingesetzten Erzeugnisse und Stoffe gemäß EU-Vorschriften und gegebenenfalls nationalen Vorschriften auch für die nichtökologische Erzeugung zugelassen sein müssen. Ein Mittel oder Wirkstoff ohne pflanzenschutzmittelrechtliche Zulassung darf also auch im ökologischen Landbau nicht für diesen Zweck eingesetzt werden.

Welche Wirkstoffe sind für Pflanzenschutzmittel im Ökolandbau zugelassen?

Die zugelassenen Wirkstoffe sind in vier Unterkategorien aufgeteilt:

  1. Grundstoffe
  2. Wirkstoffe mit geringem Risiko
  3. Mikroorganismen
  4. In keiner der oben genannten Kategorien enthaltene Wirkstoffe

Was sind Grundstoffe?

Bei Grundstoffen (englisch: basic substances) handelt es sich um Stoffe und Gemische, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz bestimmt sind, aber für diesen Zweck genutzt werden können. Grundstoffe sind keine Pflanzenschutzmittel und dürfen auch nicht als solche vermarktet werden. Die Anwendung von Stoffen und Gemischen, die ausschließlich genehmigte Grundstoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 enthalten, unterliegt nicht der Zulassungspflicht (§ 12 Absatz 4 Nummer 2 Pflanzenschutzgesetz).

Eine Übersicht über die im ökologischen Anbau zulässigen Grundstoffe kann der Grundstoff-Datenbank des Pflanzenschutzamtes Berlin entnommen werden. Dort sind auch weitere Informationen zum Thema Grundstoffe zu finden.

In der Praxis dürfen die entsprechenden und genehmigten Grundstoffe in Form von selbst hergestellten Zubereitungen mit Wasser zur Regulierung von Schadorganismen im eigenen Betrieb angewendet werden. Sie dürfen nicht als Herbizid verwendet werden.

Kupfer als Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau

Der Einsatz von kupferhaltigen Pflanzenschutzmittel ist im ökologischen Landbau erlaubt - jedoch mit Beschränkungen der Aufwandsmenge. Ohne diese Mittel wäre ein wirtschaftlicher Anbau von Öko-Wein, -Obst oder -Kartoffeln im kaum möglich. Aber das Schwermetall reichert sich im Boden an und kann Mikroorganismen und andere Lebewesen schädigen. Deshalb gibt es große Anstrengungen, die Aufwandmengen weiter zu verringern und alternative Stoffe zu entwickeln.

Hier finden Sie mehr Informationen zum Einsatz von Kupfer als Pflanzenschutzmittel in der ökologischen Landwirtschaft.


Letzte Aktualisierung 20.03.2026

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