Fragen und Antworten zur Bio-AHVV in Restaurants, Kantinen und Mensen

Damit mehr Bio-Lebensmittel in Restaurants, Kantinen oder Mensen eingesetzt und auch gekennzeichnet werden können, schafft die neue Bio-Verordnung für die Außer-Haus-Verpflegung (Bio-AHVV) einen einfachen und klaren Rechtsrahmen für Unternehmen. Wer mit "Bio" werben möchte, muss sich, wie bisher schon, zertifizieren lassen. Mit der neuen Bio-AHVV ändern sich die Regeln hierfür.

Sichergestellt wird durch die verpflichtende Zertifizierung für Bio-Lebensmittel in Restaurants, Kantinen oder Mensen, dass auch wirklich Bio drin ist, wo Bio draufsteht  – analog zur Zertifizierung von Bio-Lebensmitteln, die obligatorisch mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Außerdem werden die neuen Kennzeichnungsregeln den Gästen ermöglichen, sich über das Bio-Engagement einer Küche zu informieren und damit auch gezielt Gerichte mit Bio-Zutaten auswählen zu können.

Die Zutatenkennzeichnung bietet Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, die wissen möchten, welche konkreten Zutaten in einem Gericht in Bio-Qualität eingesetzt werden. Das neue Bio-AHV-Kennzeichen in den drei Kategorien Bronze, Silber und Gold lässt auf den ersten Blick erkennen, wie hoch der Anteil an Bio-Lebensmitteln in der Küche ist.

Restaurants, Kantinen, Mensen oder Kücheneinrichtungen, die den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in ihrem Verpflegungsangeboten gegenüber ihren Gästen kommunizieren möchten, können sich nach den neuen Regeln durch Kontrollstellen, die für diese Aufgabe zugelassen sind, zertifizieren lassen.

Über die "Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (RIZERT)"  können sich AHV-Unternehmen mit Sitz in Deutschland bis zu 80 Prozent ihrer Erst-Zertifizierungskosten erstatten lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Bio-AHV-Verordnung

Lesetipp:

Flyer: Bio in der Außer-Haus-Verpflegung leicht gemacht

Hinweise zur Zertifizierung und Unterstützung in der Umsetzung

  • Erscheinungsjahr: 2023
  • Herausgeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Referat 732
  • Zum Download (PDF-Datei)

Mehr dazu auf Oekolandbau.de:

Letzte Aktualisierung 28.08.2026

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