Fragen und Antworten zur Bio-AHVV in Restaurants, Kantinen und Mensen

Fragen und Antworten zur Bio-AHVV in Restaurants, Kantinen und Mensen

Damit mehr Bio-Lebensmittel in Restaurants, Kantinen oder Mensen eingesetzt und auch gekennzeichnet werden können, wird die neue Bio-Verordnung für die Außer-Haus-Verpflegung (Bio-AHVV) einen einfachen und klaren Rechtsrahmen für Unternehmen schaffen. Wer mit "Bio" werben möchte, muss sich, wie bisher schon, zertifizieren lassen. Mit Inkrafttreten der Bio-AHVV ändern sich die Regeln hierfür.

Sichergestellt wird durch die verpflichtende Zertifizierung für Bio-Lebensmittel in Restaurants, Kantinen oder Mensen auch, dass auch wirklich Bio drin ist, wo Bio draufsteht  – analog zur Zertifizierung von Bio-Lebensmitteln, die obligatorisch mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Außerdem werden die neuen Kennzeichnungsregeln den Gästen ermöglichen, sich über das Bio-Engagement einer Küche zu informieren und damit auch gezielt Gerichte mit Bio-Zutaten auswählen zu können.

Die Zutatenkennzeichnung wird Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher bieten, die wissen möchten, welche konkreten Zutaten in einem Gericht in Bio-Qualität eingesetzt werden. Das neue Bio-AHV-Kennzeichen in den drei Kategorien Bronze, Silber und Gold wird auf den ersten Blick erkennen lassen, wie hoch der Anteil an Bio-Lebensmitteln in der Küche ist. Das neue Kennzeichen ist optional und nur relevant für Küchen mit 20 Prozent oder mehr Bio-Anteil.

Restaurants, Kantinen, Mensen oder Kücheneinrichtungen, die den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in ihrem Verpflegungsangeboten gegenüber ihren Gästen kommunizieren möchten, können sich nach den neuen Regeln zertifizieren lassen, sobald die Verordnung in Kraft getreten ist und Kontrollstellen für diese Aufgabe zugelassen sind. Die Verordnung wird voraussichtlich im September 2023 in Kraft treten.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Bio-AHV-Verordnung


Letzte Aktualisierung 15.08.2023

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