Bio-Zertifizierung

Bio-Zertifizierung in der Außer-Haus-Verpflegung

Neue EU-Bio-Verordnung und die AHV

Am 1. Januar 2022 ist die neue EU-Bio-Verordnung in Kraft getreten. Das wird auch Veränderungen für den Bereich der Außer-Haus-Verpflegung bringen. Allerdings sind in Deutschland die Anforderungen für die Bio-Zertifizierung der Küchen durch das Öko-Landbaugesetz national geregelt. Dafür wird es eine neue Rechtsverordnung des BMEL geben, die vermutlich im Laufe des Jahres 2023 erlassen wird. Bis dahin gelten für eine Übergangszeit die bisherigen Anforderungen auf Grundlage der alten EU-Bio-Verordnung Nr. 834/2007 weiter. Sobald die neue Rechtsverordnung für die AHV beschlossen ist, werden wir hier dazu informieren.

Letzte Aktualisierung 15.03.2023

Bio kann jeder

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Die Kampagne für eine ausgewogene Außer-Haus-Verpflegung von Kindern und Jugendlichen

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Die Initiative BioBitte.

Ziel der Initiative ist es, den Bioanteil in der öffentlichen Außer-Haus-Verpflegung auf 20 Prozent und mehr zu steigern.

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