Bronze, Silber und Gold für mehr Bio in der AHV

Bronze, Silber und Gold für mehr Bio in der AHV

Die neue Bio-AHV-Verordnung ist Anfang Oktober in Kraft getreten. Die von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegte Verordnung regelt die Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung. Sie soll die eingesetzten Bio- Anteile für die Tischgäste besser sichtbar machen, die Bio-Zertifizierung  vereinfachen und den Verbraucherschutz stärken.

Mit der neuen Bio-AHV-Verordnung (Bio-AHVV) werden speziell auf die Belange der Außer-Haus-Verpflegung zugeschnittene nationale Regelungen zur Bio-Auslobung geschaffen. Das betrifft alle, die Bio-Lebensmitteln bei Mahlzeiten außer Haus einsetzen und damit werben möchten: Restaurants, Kantinen und Mensen genauso wie Imbiss-Buden. Die neue Verordnung verlangt, dass in einer Zutatenliste angegeben werden muss, was die Küchen in Bio-Qualität einsetzen. Das heißt für die Praxis: Wenn Küchen anfangen, bestimmte Lebensmittel in Bio-Qualität zu verwenden, dann müssen sie dies konsequent im ganzen Speiseplan umsetzen. Das soll den Einkauf, die Lagerhaltung und die Kontrolle vereinfachen. Mit den neuen Regelungen können die AHV-Küchen darüber hinaus die eingesetzten Bio-Anteile auszeichnen.

Auszeichnung von Bio-Anteilen

Dafür ist ein dreistufiges Modell vorgesehen, das sich an Erfahrungen aus Dänemark orientiert. Bronze gibt es für Bio-Anteile ab 20 Prozent, Silber ab 50 Prozent und Gold ab 90 Prozent. Gemessen werden die Bio-Anteile am monetären Wareneinsatz. Auch die Stadt Wien macht mit einem ähnlichen System seit 2018 gute Erfahrungen und konnte unter anderem damit den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in Kantinen, Restaurants und Imbiss-Bunden weiter voranbringen.

Das dreistufige System schafft für Großküchen mehr Anreize, ihren Bio-Anteil zu erhöhen, weil sie ihr Engagement besser an die Tischgäste kommunizieren können. Auch für Kommunen, die in Vergabeverfahren bestimmte Bio-Mindestanteile fordern, vereinfacht das neue System die Qualitätssicherung.

Wichtiger Schritt für mehr Bio in der AHV

"Die Gemeinschaftsverpflegung hat ein Riesenpotenzial, Jung und Alt mit gesundem, nahrhaftem und nachhaltigem Essen zu versorgen," betont Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. "Kantinen, Mensen und Co. können mit dem Bio-Label ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben. Zugleich stärken wir den Öko-Landbau, indem wir die Nachfrage befördern – das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu 30 Prozent Bio bis 2030."

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht in der neuen AHV-Verordnung einen wichtigen Schritt für Küchen, die mehr Bio anbieten wollen, und für Tischgäste, die bei Außer-Haus-Mahlzeiten mehr Bio genießen wollen. "Wichtig ist jetzt", so Peter Röhrig, geschäftsführender BÖLW-Vorstand, "die Küchen bei der Einführung beziehungsweise Ausweitung von Bio-Angeboten bestmöglich zu unterstützen." Am Ende werde laut Röhrig der Erfolg auch maßgeblich davon abhängen, "inwieweit das neue Siegel aktiv durch die Bundesregierung bekannt gemacht wird."

Letzte Aktualisierung 05.10.2023

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