Afrikanische Schweinepest

Afrikanische Schweinepest – Herausforderungen für Schweinebetriebe

Die Afrikanische Schweinepest tritt vermehrt bei Hausschweinen in Deutschland auf. Landwirtinnen und Landwirte können das Infektionsrisiko durch vorbeugende Maßnahmen verringern. Besonders bei der Freilandhaltung von Schweinen stehen Schweinebetriebe vor Herausforderungen.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die bei Wild- und Hausschweinen auftritt und in der Regel tödlich verläuft. Seit Juli 2021 tritt ASP vermehrt auch bei Hausschweinen in Deutschland auf. Der erste ASP-Fall war bereits 2020 bei einem Wildschwein-Kadaver in Brandenburg bekannt geworden.

Herkunft und Verbreitung

Hauptverbreitungsgebiete der Krankheit sind afrikanische Länder südlich der Sahara. Von dort aus wurde die Viruserkrankung nach Georgien eingeschleppt, wo 2007 erste ASP-Fälle bekannt wurden und sich die Krankheit weiter ausbreitete. Ursache für die Ausbreitung waren vermutlich illegal entsorgte Speiseabfälle, die das Virus enthielten.

Übertragungswege und Symptome

Wild- und Hausschweine infizieren sich laut der European Food Safety Authority (EFSA) in der Regel durch:

  • Kontakt mit bereits infizierten Tieren oder Kontakt zwischen freilaufenden Hausschweinen und Wildschweinen
  • Kontakt mit ASP-kontaminierter Kleidung (auch Jagdkleidung und -ausrüstung), Fahrzeugen oder Gerätschaften
  • Aufnahme von Fleisch oder Fleischerzeugnissen von infizierten Tieren, beispielsweise Küchenabfälle, Futtersuppe aus Speiseresten (Spültrunk), infiziertes Wildschweinfleisch sowie deren Schlachtabfälle
  • Illegale Entsorgung von Schlachtkörpern
  • Bisse von infizierten Zecken

Grundsätzlich gilt der Kontakt mit Blut als der effizienteste Übertragungsweg. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – das Friedrich-Löffler-Institut – stellt klar, dass es sich bei ASP nicht um eine Zoonose handelt, nicht auf den Menschen übertragbar ist und außerdem keine Gefahr für andere Tierarten darstellt.

Mit ASP infizierte Schweine weisen meist Anzeichen einer klassischen Schweinepest auf, weshalb eine Laboruntersuchung zur Unterscheidung der Krankheiten wichtig ist. Typische Symptome sind beispielsweise Fieber, Fressunlust, Antriebslosigkeit, Aborte, innere Blutungen sowie sichtbar blutunterlaufene Stellen an Flanken und Ohren. Auch plötzliche Todesfälle können auftreten. Bei aggressiven Virusstämmen erfolgt der Todeseintritt in der Regel innerhalb von zehn Tagen.

Vorbeugende Maßnahmen für Schweinebetriebe

Laut EFSA trat die Mehrzahl der Ausbrüche in Kleinbetrieben auf und konnte daher relativ schnell eingedämmt werden. Das Virus breitet sich allerdings nach wie vor aus. Im Mai 2022 folgte ein weiterer Fall bei einem Hausschweinebetrieb in Baden-Württemberg sowie im Juli 2022 zwei weitere in Niedersachsen und Brandenburg.

Für schweinehaltende Betriebe bedeutet der Ausbruch von ASP jedoch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat für den Ernstfall umfassende vorbeugende Maßnahmen sowie Vorbereitungen getroffen. Im Ausbruchsfall können zuständige Behörden zum Beispiel bestimmte Gebiete absperren oder den Personen- und Fahrzeugverkehr innerhalb gewisser Gebiete beschränken.

Auch die Landwirtinnen und Landwirte selbst können aktiv dazu beitragen, ihre Bestände gegen ASP zu schützen. Je nach Anzahl der Tiere sind laut Schweinehaltungshygiene-Verordnung unterschiedliche Maßnahmen möglich. Grundsätzlich sollte großer Wert auf Hygiene im Stall sowie bei Arbeitskleidung, -geräten und -Fahrzeugen und Futterunterbringung gelegt werden.

Herausforderungen bei der Freilandhaltung

Besonders bei der Freiland-Schweinehaltung werden Tierhalterinnen und Tierhalter vor große Herausforderungen gestellt, da sie laut einem Gutachten der EFSA ein erhebliches Risiko der Einschleppung und Verbreitung von ASP bergen. Durch die Installation von einzelnen festen oder doppelten Zäunen kann das Risiko der Infektion mit ASP laut EFSA um mindestens 50 Prozent gesenkt werden.

Für eine Freilandhaltung ist ein doppelter Zaun im Abstand von zwei Meter vorgeschrieben. Der innere Zaun kann dabei aus mehreren stromführenden Litzen bestehen, der äußere Zaun muss mindestens 1,50 Meter hoch, ausreichend stabil und 20 bis 50 Zentimeter tief im Erdboden verankert sein. Bei der Genehmigung der Freilandhaltung sollte dies bereits im Vorfeld beachtet werden, da es regionale Unterschiede geben kann. Auch beim Auslauf ist eine doppelte Einzäunung nötig.

Es bleibt allerdings die Gefahr, dass infizierte Kadaverteile durch Vögel oder Raubtiere in den Auslauf der Freilandschweine verschleppt werden. Für die Kernzonen und ASP-gefährdeten Gebiete rät das Friedrich-Löffler-Institut dazu, alle Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung aufzustallen oder wenn möglich in ASP-freie Gebiete umzustallen.

Aus der Praxis – Biolandhof Frohnenbruch

Auch der Biolandhof Frohnenbruch in Nordrhein-Westfalen hat für seine Freiland-Bio-Schweine in enger Absprache mit dem Kreisveterinäramt Vorkehrungen zum Schutz gegen ASP getroffen. Dazu zählen eine doppelte Einzäunung, wobei der äußere Zaun für einen Unterwühlschutz 30 Zentimeter tief in der Erde eingelassen ist, 1,60 Meter Höhe aufweist und im unteren Bereich engmaschig ist. Der innere Zaun ist mit Strom führenden Litzen und im Ferkel-Bereich mit einem flachen Maschendraht gestaltet. "So wird verhindert, dass sowohl Wild- als auch Hausschweine in den sechs Meter breiten Zwischen-Zaunbereich gelangen, es besteht kein direkter Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen", so Landwirt Paul Bird. Für Besucherinnen und Besucher gibt es eine Hygieneschleuse, sie werden außerdem in einer Liste erfasst. "Im Falle eines ASP-Ausbruchs im Landkreis steht ein Gebäude zur Verfügung, das wir als Stallung nutzen können", erklärt Bird.


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Letzte Aktualisierung 16.11.2022

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