Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die bei Wild- und Hausschweinen auftritt und in der Regel tödlich verläuft. Seit Juli 2021 tritt ASP vermehrt auch bei Hausschweinen in Deutschland auf. Der erste ASP-Fall war bereits 2020 bei einem Wildschwein-Kadaver in Brandenburg bekannt geworden.
Herkunft und Verbreitung
Hauptverbreitungsgebiete der Krankheit sind afrikanische Länder südlich der Sahara. Von dort aus wurde die Viruserkrankung nach Georgien eingeschleppt, wo 2007 erste ASP-Fälle bekannt wurden und sich die Krankheit weiter ausbreitete. Ursache für die Ausbreitung waren vermutlich illegal entsorgte Speiseabfälle, die das Virus enthielten.
Übertragungswege und Symptome
Wild- und Hausschweine infizieren sich laut der European Food Safety Authority (EFSA) in der Regel durch:
- Kontakt mit bereits infizierten Tieren oder Kontakt zwischen freilaufenden Hausschweinen und Wildschweinen
- Kontakt mit ASP-kontaminierter Kleidung (auch Jagdkleidung und -ausrüstung), Fahrzeugen oder Gerätschaften
- Aufnahme von Fleisch oder Fleischerzeugnissen von infizierten Tieren, beispielsweise Küchenabfälle, Futtersuppe aus Speiseresten (Spültrunk), infiziertes Wildschweinfleisch sowie deren Schlachtabfälle
- Illegale Entsorgung von Schlachtkörpern
- Bisse von infizierten Zecken
Grundsätzlich gilt der Kontakt mit Blut als der effizienteste Übertragungsweg. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – das Friedrich-Löffler-Institut – stellt klar, dass es sich bei ASP nicht um eine Zoonose handelt, nicht auf den Menschen übertragbar ist und außerdem keine Gefahr für andere Tierarten darstellt.
Mit ASP infizierte Schweine weisen meist Anzeichen einer klassischen Schweinepest auf, weshalb eine Laboruntersuchung zur Unterscheidung der Krankheiten wichtig ist. Typische Symptome sind beispielsweise Fieber, Fressunlust, Antriebslosigkeit, Aborte, innere Blutungen sowie sichtbar blutunterlaufene Stellen an Flanken und Ohren. Auch plötzliche Todesfälle können auftreten. Bei aggressiven Virusstämmen erfolgt der Todeseintritt in der Regel innerhalb von zehn Tagen.
Vorbeugende Maßnahmen für Schweinebetriebe
Laut EFSA trat die Mehrzahl der Ausbrüche in Kleinbetrieben auf und konnte daher relativ schnell eingedämmt werden. Das Virus breitet sich allerdings nach wie vor aus. Im Mai 2022 folgte ein weiterer Fall bei einem Hausschweinebetrieb in Baden-Württemberg sowie im Juli 2022 zwei weitere in Niedersachsen und Brandenburg.
Für schweinehaltende Betriebe bedeutet der Ausbruch von ASP jedoch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat für den Ernstfall umfassende vorbeugende Maßnahmen sowie Vorbereitungen getroffen. Im Ausbruchsfall können zuständige Behörden zum Beispiel bestimmte Gebiete absperren oder den Personen- und Fahrzeugverkehr innerhalb gewisser Gebiete beschränken.
Auch die Landwirtinnen und Landwirte selbst können aktiv dazu beitragen, ihre Bestände gegen ASP zu schützen. Je nach Anzahl der Tiere sind laut Schweinehaltungshygiene-Verordnung unterschiedliche Maßnahmen möglich. Grundsätzlich sollte großer Wert auf Hygiene im Stall sowie bei Arbeitskleidung, -geräten und -Fahrzeugen und Futterunterbringung gelegt werden.