Bei Grundstoffen (englisch: basic substances) handelt es sich um Stoffe und Gemische, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz bestimmt sind, aber für diesen Zweck genutzt werden können. In der Regel sind Grundstoffe Produkte aus der Lebensmittelproduktion, wie zum Beispiel Essig, Fruktose, Sonnenblumenöl, Bier und Lecithine.
Grundstoffe sind keine Pflanzenschutzmittel und dürfen auch nicht als solche vermarktet werden. Die Anwendung von Stoffen und Gemischen, die ausschließlich genehmigte Grundstoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 enthalten, unterliegt nicht der Zulassungspflicht (§ 12 Absatz 4 Nummer 2 Pflanzenschutzgesetz).
Für den ökologischen Landbau gilt: Es dürfen nur Stoffe zum Pflanzenschutz verwendet werden, die im Anhang I der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2021/1165 aufgeführt sind. Dort werden auch Regelungen zur Anwendung von Grundstoffen formuliert. Der Anhang I enthält eine Liste der in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoffe, zugelassen zur Verwendung in der ökologischen Produktion gemäß Verordnung (EU) 2018/848. Grundstoffe dürfen demnach nicht als Herbizid, sondern nur zur Regulierung von Schädlingen und Krankheiten verwendet werden.
Eine Übersicht über die im ökologischen Anbau zulässigen Grundstoffe kann der Grundstoff-Datenbank des Pflanzenschutzamtes Berlin entnommen werden. Dort sind auch weitere Informationen zum Thema Grundstoffe zu finden.
In der Praxis dürfen die entsprechenden und genehmigten Grundstoffe in Form von selbst hergestellten Zubereitungen mit Wasser zur Regulierung von Schadorganismen im eigenen Betrieb angewendet werden.