Pflanzenschutzmittel im Öko-Landbau

Pflanzenschutzmittel im Öko-Landbau

Eines der Ziele des ökologischen Landbaus ist es, das Freisetzen gefährdender Substanzen so weit wie möglich zu vermeiden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird daher auf wenige zugelassene Substanzen mit geringem Gefährdungspotenzial beschränkt. Darüber hinaus wird der Einsatz dieser Mittel auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt.

Vorbeugung im Fokus

Im Vordergrund des ökologischen Pflanzenschutzes stehen vorbeugende Kulturmaßnahmen, um die Vermehrung und Ausbreitung von Schadorganismen zu reduzieren. Die Pflanzengesundheit und die Widerstandskraft der Kulturpflanzen gegen Schadorganismen soll gefördert werden. Hierzu gehören eine vielseitige und weit gestellte Fruchtfolge, der Anbau von Mischkulturen (Untersaaten) und die Auswahl von resistenten Arten und Sorten. Eine wichtige Rolle kommt der Auswahl geeigneter Arten und Sorten zu, die in Bezug auf die klimatischen und bodenabhängigen Anforderungen an die jeweiligen Standorte angepasst sind.

Weitere Informationen zu vorbeugenden Maßnahmen.

Vorrang für physikalische und biologische Verfahren

Es werden bevorzugt physikalische Verfahren angewendet. Eingesetzt werden mechanische (hacken und striegeln), thermische (abflammen, dämpfen) und akustische oder optische Verfahren, beispielsweise zur Vergrämung von Saaträubern.

Zu den biologischen und biotechnischen Verfahren gehört die Förderung von Nützlingen (zum Beispiel mittels Insektenhotels, Blühstreifen und Hecken). Mit Pheromonen wird die Vermehrungsrate von Schädlingen reduziert.

Weitere Informationen zum biologischen Pflanzenschutz.

Erst wenn die genannten vorbeugenden Maßnahmen und Verfahren nicht ausreichen, um die Kulturpflanzen angemessen vor Schädlingen zu schützen, dürfen Öko-Landwirtinnen und -Landwirte zugelassene Pflanzenschutzmittel verwenden. Sie müssen die Notwendigkeit des Einsatzes der Mittel und die Verwendung der Mittel aufzeichnen und diese Aufzeichnungen den Öko-Kontrollstellen zur Kontrolle bereithalten.

Für den Fall, dass mit den Maßnahmen gemäß Nummer 1.10.1 kein angemessener Schutz der Pflanzen vor Schädlingen möglich ist, oder bei nachweislicher Bedrohung der Kultur dürfen lediglich Erzeugnisse und Stoffe, die nach den Artikeln 9 und 24 für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassen sind, und nur in dem erforderlichen Maße eingesetzt werden. Die Unternehmer müssen Aufzeichnungen über die Notwendigkeit der Verwendung solcher Erzeugnisse führen, einschließlich des Zeitpunkts/der Zeitpunkte der Verwendung des einzelnen Erzeugnisses, der Bezeichnung des Erzeugnisses, seiner Wirkstoffe, der ausgebrachten Menge, der betreffenden Kulturen und Parzellen sowie der zu bekämpfenden Schädlinge oder Krankheiten.

Quelle: Verordnung (EU) 2018/848, Anhang II, Teil I, Punkt 1.10.2. (PDF-Datei)

Zulässige Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau

Alle pflanzenschutzmittelrechtlichen Vorschriften gelten auch im Öko-Landbau. Das bedeutet unter anderem, dass alle eingesetzten Erzeugnisse und Stoffe gemäß EU-Vorschriften und gegebenenfalls nationalen Vorschriften auch für die nichtökologische Erzeugung zugelassen sein müssen. Ein Mittel oder Wirkstoff ohne pflanzenschutzmittelrechtliche Zulassung darf also auch im ökologischen Landbau nicht für diesen Zweck eingesetzt werden. Darüber hinaus dürfen im ökologischen Landbau nur solche Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die ausdrücklich gemäß EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau in der ökologischen Produktion zugelassen wurden. Anhang I der Durchführungs-Verordnung (EU) 2021/1165 enthält Positivlisten der zulässigen Wirkstoffe und zusätzliche Anwendungsbedingungen. Wirkstoffe, die dort nicht aufgeführt sind, dürfen nicht verwendet werden.

Die zugelassenen Wirkstoffe sind in vier Unterkategorien aufgeteilt:

  1. Grundstoffe
  2. Wirkstoffe mit geringem Risiko
  3. Mikroorganismen
  4. In keiner der oben genannten Kategorien enthaltene Wirkstoffe

Das ändert sich mit der neuen EU-Öko-Verordnung bei zulässigen Pflanzenschutz-mitteln im Öko-Landbau

Bis 31.12.2021 waren die im ökologischen Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel im Anhang II der Durchführungs-Verordnung (EG) 889/2008 gelistet.

Seit dem 1.1.2022 sind die im Öko-Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel im Anhang I der Durchführungs-Verordnung 2021/1165 genannt. Seit dem Wechsel folgt die Auflistung nun der Systematik der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln bzw. der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe:

  1. Grundstoffe
  2. Wirkstoffe mit geringem Risiko
  3. Mikroorganismen
  4. In keiner der oben genannten Kategorien enthaltene Wirkstoffe

Die erste Spalte der Tabellen stellt den Bezug zur VO 540/2011 her.

Die zweite Spalte benennt die CAS-Nr. des Wirkstoffes. Die CAS-Nr. ist eine internationale Nomenklatur zur eindeutigen Identifizierung einer chemischen Substanz.

Spalte 3 enthält den Trivial-Namen des jeweiligen Wirkstoffes.

Eine besondere Bedeutung kommt der vierten Spalte der Tabellen zu. Die dort definierten Anwendungsbedingungen und Einschränkungen müssen im ökologischen Landbau zwingend eingehalten werden und schränken somit die Verwendung der Wirkstoffe weiter ein.

In Deutschland sind darüber hinaus die Zulassungen nach Pflanzenschutzgesetz zu beachten, die weitere Anwendungsbedingungen enthalten können.

Weitere Informationsquellen

Auf der Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 erstellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vierteljährlich eine Übersicht über zugelassene Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau angewendet werden dürfen. Das Forschungsinstitut für den biologischen Landbau (FiBL) gibt eine Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau heraus. Die in dieser Liste enthaltenen Pflanzenschutzmittel werden vom FiBL darauf überprüft, ob die enthaltenen Stoffe mit den Zielen und Grundsätzen des ökologischen Landbaus vereinbar und für den ökologischen Landbau zugelassen sind. Die Prüfung wird auf Antrag der Hersteller und Anbieter durchgeführt und ist für diese nicht verpflichtend.

Auch einige Öko-Kontrollstellen bieten solche Prüfungen an und veröffentlichen Verzeichnise mit nach Öko-Recht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln.


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Letzte Aktualisierung 18.05.2022

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