Umweltaussagen auf Bio-Produkten – Die Empowering Consumers Richtlinie

Umweltaussagen auf Bio-Produkten – Die Empowering Consumers Richtlinie

Greenwashing unterbinden und die Masse an verwirrenden Umwelt- und Nachhaltigkeitslabeln dezimieren – dieses Ziel möchte die Europäische Union mit zwei Richtlinien erreichen. Mit der Empowering Consumers Richtlinie sollen insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher vor Greenwashing-Aussagen geschützt werden sowie der Wettbewerb fairer gestaltet werden.

Mit den zwei "grünen" Richtlinienentwürfen zur Regelung von Umweltaussagen möchte die Europäische Union EU-weit Rechtsklarheit und -sicherheit in Bezug auf die Kommunikation von Umweltleistungen schaffen. Zukünftig soll es einheitliche Standards geben, um über Umweltvorteile auf Produkten zu werben und diese Aussagen zu belegen. Grundlage dafür sind zwei Rechtsakte.

Die zwei Rechtsakte im Detail

Die Empowering Consumers Richtlinie – was regelt sie konkret?

Durch die Empowering Consumers Richtlinie wird die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die sogenannte UGP Richtlinie weiterentwickelt. Zwei Punkte stehen dabei im Zentrum.

Die zwei zentralen Punkte der Empowering Consumers Richtlinie

Was heißt das konkret für die Bio-Branche?

Im Zuge des Forschungsprojektes "Überprüfung der Ressourceneffizienz von Öko-Lebensmitteln anhand des Product Environmental Footprint (PEF) und Einordnung in eine Nachhaltigkeitsstrategie" (Öko-PEF) wurde mit Beteiligung der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller e.V. (AöL), des Forschungsinstituts biologischer Landbau (FiBL), des Öko-Instituts e.V. und der Rechtsanwaltskanzlei WBS.legal ein Rechtsgutachten erstellt.

Dieses Gutachten untersucht die Auswirkungen dieser zwei Richtlinienentwürfe auf die Kommunikation über ökologische Lebensmittel. Die Ergebnisse zeigen, dass es erhebliche Unklarheiten und Widersprüche zwischen den beiden Richtlinienvorschlägen in Bezug auf umweltbezogene Aussagen gibt. Zudem wurden kritische Überschneidungen mit den EU-Rechtsvorschriften für ökologische Lebensmittel identifiziert, die einer genaueren Klärung durch den europäischen Gesetzgeber bedürfen.

Weiterhin hat das Projekt-Team – zum Umgang mit dem neuen Rechtsakt und dem Rechtsaktentwurf – Handlungsoptionen für die Öko-Lebensmittelpraxis erarbeitet.

Darf Bio jetzt eigentlich noch Bio heißen?

Die Empowering Consumers Richtlinie ist relevant für Bio-Produkte, da das EU-Bio-Logo automatisch eine Umweltaussage impliziert. Die Richtlinie zielt jedoch primär auf freiwillig getroffene Aussagen ab.

Vorverpackte Öko-Lebensmittel, die gemäß EU-Rechtsvorschriften für ökologische Lebensmittel hergestellt wurden, sind verpflichtet, das EU-Öko-Logo zu tragen und dürfen daher mit Begriffen wie "öko", "ökologisch" oder "biologisch" gekennzeichnet werden. Denn diese Begriffe sind für Lebensmittel rechtlich geregelt.

Weiterhin kann so argumentiert werden, dass für Produkte, welche nach den EU-Rechtsvorschriften für ökologische Lebensmittel hergestellt wurden, eine anerkannte hervorragende Umweltleistung vorliegt. Jedoch muss eine angebrachte Umweltaussage klar darauf hinweisen, dass sie sich ausschließlich auf den Teil des Produkts bezieht, der tatsächlich die beworbene Umweltleistung gemäß den rechtlichen Vorgaben erbringt (zum Beispiel das Lebensmittel selbst und nicht die Verpackung).

Genauere Details dazu werden in einem weiteren Beitrag zur Green Claims Richtlinie vorgestellt.


Letzte Aktualisierung 28.05.2024

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