Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten von ökologischen Lebensmitteln, dass sie ohne Zusatzstoffe hergestellt werden. Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau berücksichtigen diese Verbrauchererwartung. Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2018/848 fordert, dass bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln "die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, von nichtökologischen/ nichtbiologischen Zutaten mit überwiegend technischen und sensorischen Funktionen sowie von Mikronährstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen auf ein Minimum und auf Fälle, in denen dies ein wesentliches technologisches Erfordernis darstellt oder besonderen Ernährungszwecken dient", beschränkt wird. Der Einsatz von Stoffen und Herstellungsverfahren, die in Bezug auf die tatsächliche Beschaffenheit des Erzeugnisses irreführend sein könnten, widerspricht auch den Grundsätzen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.
Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 2021/1165 der Kommission beinhaltet die Liste der Stoffe, die bei der Herstellung von verarbeiteten ökologischen Lebensmitteln sowie Hefe und Hefeprodukten verwendet werden dürfen.