Grundkurs "Hygiene in der handwerklichen Milchverarbeitung" im Norden Teacheesy-Hygieneschulung für Käserinnen und Käser
24768 Rendsburg
Lebensmittel dürfen nur dann einen Hinweis auf die ökologische Erzeugung und Verarbeitung in der Verkehrsbezeichnung tragen, wenn mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischer Erzeugung stammen. Maximal fünf Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs können unter bestimmten Bedingungen aus konventioneller Erzeugung stammen.
Bitte beachten Sie: In Bio-Produkten dürfen konventionelle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs nur dann eingesetzt werden, wenn
Bei der Berechnung des Anteils konventioneller Zutaten ist zu beachten, dass die folgenden Zutaten zu den "Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs" gerechnet werden:
Wasser, Salz und weitere durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zugelassene Zusatz- und Hilfsstoffe (siehe Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008) bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Letzte Aktualisierung 22.04.2020