Letztlich ist die Entscheidung eine ganz persönliche. Entweder, weil es den gewünschten Studiengang eben nur an einer der beiden Institutionen gibt, oder weil man aus individuellen Gründen bewusst den einen oder anderen Weg wählt. Wer beispielsweise Medizin, Rechtswissenschaften, Geisteswissenschaften oder auf Lehramt studieren will, hat meist keine andere Wahl als an einer Universität zu studieren, denn diese Fächer werden ausschließlich dort angeboten.
Angehende Studierende an Unis müssen sich im Klaren sein, dass die Studiengänge oft sehr groß sind. Prall gefüllte Hörsäle sind daher keine Seltenheit. Hochschulen hingegen haben den Vorteil der Intimität. Kleinere Studiengänge, weniger Personen in den Seminaren und schon früh praxisbezogene Aufgaben und Projekte – oft auch in Zusammenarbeit mit Unternehmen aus der Wirtschaft. Hinzu kommen ganze Praxissemester, in denen die Studierenden erstmals für einen längeren Zeitraum Unternehmensluft schnuppern können. Statt sechs werden dann sieben Semester absolviert. Ein prüfender Blick auf die Studienverlaufspläne, die die Dauer im Detail wiedergeben, lohnt sich.
Voraussetzungen fürs Studium
Abi in der Tasche und dann studieren, wo man will? Ganz so einfach ist es nicht, denn beide Wege haben eigene Regeln. Wer eine allgemeine Hochschulreife hat, der darf grundsätzlich an jeder deutschen Universität sowie Hochschule studieren. Abiturientinnen und Abiturienten mit einer fachgebundenen Hochschulreife dürfen ebenfalls an die Uni, aber nur das Fach der jeweiligen Fachrichtung belegen. Für das Studium an einer FH/Hochschule ist es ausreichend, eine Fachhochschulreife in der Tasche zu haben.
Neu gemischt werden die Karten nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiums. Denn egal, ob ein Bachelor an einer Uni oder FH absolviert wurde, er berechtigt für ein Master-Studium an beiden Institutionen. Wer noch einen Schritt weitergehen will und eine Promotion nach dem Master anstrebt, muss sich in jede Richtung informieren. Einige (Fach-)Hochschulen haben Promotionsrecht, in der Regel liegt das aber vor allem bei den Unis. Auch über die "Eignung" der Promotionsstudierenden entscheiden die Unis individuell. Es ist also durchaus möglich, als Absolventin oder Absolvent einer FH an der Uni seinen Doktor zu machen, wenn es die gewünschte Uni zulässt.