Konventionelle Milch und Bio-Äpfel auf einem Betrieb erzeugen – das ist für Landwirtinnen und Landwirte in allen EU-Mitgliedsstaaten möglich. Denn die EU-Öko-Verordnung sieht eine solche Teilbetriebsumstellung ausdrücklich vor. Mit dieser Regelung soll auch solchen Betrieben der Einstieg in den Öko-Landbau ermöglicht werden, die das Risiko einer vollständigen Umstellung scheuen. Zudem bietet die Teilumstellung die Chance, im kleinen Rahmen zu prüfen, ob das ökologische Produktionssystem zum Betrieb und zu den persönlichen Neigungen passt.
Je nach Betriebsstruktur kann aber auch eine dauerhafte Teilumstellung sinnvoll sein. Das gilt vor allem, wenn geeignete Flächen für Intensiv- oder Dauerkulturen vorhanden sind, die als Bio-Ware deutliche Preisvorteile bieten. Dazu gehört zum Beispiel der Anbau von Gemüse oder Kräutern nach Bio-Standard. Auch für Flächen, die ohnehin extensiv genutzt werden, wie Grünland in ungünstigen Lagen oder Streuobst, kann sich eine Teilumstellung rechnen. So lässt sich vorhandenes Dauergrünland zum Beispiel für eine ökologische Mutterkuhhaltung nutzen.
Keine Öko-Förderung bei Teilumstellung
Obwohl eine Teilumstellung für den Einzelbetrieb Vorteile bietet, ist sie eher die Ausnahme. Laut Statistischem Bundesamt liegt den Anteil teilumgestellter Betriebe in Deutschland bei etwa drei Prozent. In anderen EU-Staaten wie Dänemark oder Frankreich arbeiten dagegen deutlich mehr Betriebe mit einer Teilumstellung. Hauptgrund dafür ist, dass teilumgestellte Betriebe in Deutschland, anders als in anderen EU-Staaten, keine Fördermittel für den ökologischen Landbau erhalten, weder in der schwierigen Umstellungsphase noch danach.
Zudem beschränkt sich die Möglichkeit einer Teilumstellung auf die Betriebe, die nach dem EU-Mindeststandard arbeiten wollen. Denn die deutschen Bio-Verbände lehnen eine Teilumstellung geschlossen ab, weil sie einen landwirtschaftlichen Betrieb als Einheit betrachten. Zudem befürchten die Verbände Wettbewerbsverzerrungen und ein höheres Betrugsrisiko, weil sich zum Beispiel Nährstoffe aus dem konventionellen Betriebszweig einfacher in den ökologischen Bereich überführen lassen.
Enge Absprache mit Öko-Kontrollstellen
Wer dennoch eine Teilumstellung anstrebt, sollte dies unbedingt in enger Absprache mit seiner Öko-Kontrollstelle tun, da viele rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen sind. So muss sichergestellt sein, dass konventionelle und ökologische Betriebsteile deutlich voneinander getrennt sind, sowohl räumlich als auch hinsichtlich der erzeugten Produkte und der verwendeten Betriebsmittel. Eine solche klare Trennung wäre etwa bei einer Kombination aus konventioneller Schweinemast und ökologischer Erdbeererzeugung gegeben.
Eine gleichzeitige konventionelle und ökologische Schweinemast auf einem Betrieb ist dagegen genauso wenig zulässig wie der parallele Anbau von konventionell und ökologisch angebauten Erdbeeren. Ausnahmen für diese sogenannte Parallelerzeugung sind nur für bestimmte Dauerkulturen wie Obst oder Wein vorgesehen. Dafür ist jedoch ein ausführlicher Umstellungsplan erforderlich, der gemeinsam mit der Öko-Kontrollstelle entwickelt und von der zuständigen Behörde genehmigt werden muss. Auch nach einer Genehmigung ist eine Parallelerzeugung mit zusätzlichen Einschränkungen und intensiven Prüfungen durch die zuständige Kontrollstelle verbunden.