Hier finden Sie Praxistipps zum Handel mit Bio-Lebensmitteln, Informationen zum Bio-Import sowie Tipps und Hilfsmittel für den Verkauf von Bio-Lebensmitteln in Naturkostfachhandel und Lebensmitteleinzelhandel.
Die EU-Öko-Verordnung beinhaltet für Handelsunternehmen eine erweiterte Kontrollpflicht für unverpackte Ware wie Bio-Obst und -Gemüse oder Bio-Eier. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung bei Bio-Produkten zu schützen und einen fairen Wettbewerb zwischen den Anbietern sicherzustellen.
Händlerinnen und Händler, die Bio-Lebensmittel oder Umstellungsware produzieren, aufbereiten, vertreiben, lagern, aus einem Drittland im- oder exportieren oder solche Erzeugnisse in den Verkehr bringen, sind gemäß Artikel 34, Absatz 1 der nun geltenden EU-Öko-Verordnung weiterhin kontrollpflichtig und müssen sich von einer anerkannten Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
So sind Handelsunternehmen, die vorverpackte Bio-Produkte direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen, laut Artikel 34, Absatz 2 von der Kontrollpflicht ausgenommen, sofern sie solche Erzeugnisse
- nicht selbst erzeugen oder aufbereiten,
- an keinem anderen Ort als in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagern,
- nicht aus einem Drittland importieren,
- nicht durch Dritte in den Verkauf bringen.
Daneben sind Einzelhändlerinnen und Einzelhändler laut Artikel 35, Absatz 8 zudem von der Kontrollpflicht ausgenommen, wenn sie unverpackte Erzeugnisse aus ökologischem Anbau (ohne Futtermittel) direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen und die jeweiligen Erzeugnisse
- nicht selbst erzeugen oder aufbereiten,
- an keinem anderen Ort als in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagern,
- nicht aus einem Drittland importieren,
- die Ausübung der Verkaufstätigkeit nicht an Dritte vergeben,
- pro Jahr eine Menge von 5.000 Kilogramm oder einen Jahresumsatz von 20.000 Euro nicht überschreiten,
- die potenziellen Zertifizierungskosten des Unternehmens zwei Prozent des Gesamtumsatzes mit diesen verkauften, unverpackten Erzeugnissen überschreiten.
Augenmerk liegt auf unverpackten Bio-Erzeugnissen
Mit der erweiterten Kontrollpflicht für unverpackte, lose Bio-Produkte dürfte sich die Zahl der Kontrollen im Handel nun deutlich erhöhen. So können zum Beispiel Unverpackt-Läden, die in den vergangenen Jahren verstärkt in den Fokus der Kundschaft gerückt sind, mit Kontrollen bei unverpackter Bio-Ware rechnen. Zudem dürfte von der Neuregelung unter anderem der Großteil der Naturkostfachgeschäfte betroffen sein. Dadurch entstehen neuen Herausforderungen, aber auch Chancen für das Marketing und den Vertrieb von Bio-Lebensmitteln. Denn für viele Kundinnen und Kunden ist ein verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln der Unternehmen immer wichtiger.
Länderspezifische Daten zum Öko-Markt in Mittel- und Osteuropa
Im Rahmen eines vom Bundesprogramm Ökologischer Landbau geförderten Vorhabens wurde die aktuelle Situation des ökologischen Landbaus und des Bio-Marktes in Mittel- und Osteuropa beleuchtet. Unter der Regie des Vereins EkoConnect haben Öko-Landbau-Expertinnen und Experten 24 Länderberichte erstellt, die ein umfassendes Bild des Bio-Marktes in der Region vermitteln. Von den Berichten profitieren deutsche Bio-Unternehmen, die den mittel- und osteuropäischen Markt erschließen wollen oder bereits Handelsbeziehungen mit Akteurinnen und Akteuren vor Ort pflegen.
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