Welche Betriebsmittel sind in der ökologischen Landwirtschaft zugelassen?
Vor dem Einsatz eines Betriebsmittels wie Saatgut muss der Bio-Betrieb prüfen, ob es für den Ökolandbau zugelassen ist. Foto: Dominik Menzler
Der ökologische Landbau setzt auf geschlossene Nährstoffkreisläufe und den Schutz von Umwelt und Klima. Um diese Ziele zu erreichen, ist die Auswahl der eingesetzten Betriebsmittel wie Dünger, Pflanzenschutz oder Futtermittel streng geregelt. Welche Betriebsmittel dürfen Bio-Betriebe einsetzen? Und was ist bei der Anwendung zu beachten?
Was sind "Betriebsmittel"?
Laut gängiger Definition umfasst der Begriff Betriebsmittel alle extern zugekauften Stoffe oder Produkte, die in die Erzeugung eingebracht werden. Sie dienen dazu, das Pflanzenwachstum zu fördern, die Tierhaltung zu unterstützen und Herausforderungen wie Krankheiten, Schädlinge oder Nährstoffmangel zu bewältigen – unter Einhaltung der ökologischen Standards.
Zu den Betriebsmitteln zählen beispielsweise:
Düngemittel und Bodenverbesserer
Pflanzenschutzmittel
Futtermittel und Tierarznei
Reinigungs- und Desinfektionsmittel
Saat- und Pflanzgut
Zusatzstoffe
Welche Maßstäbe gelten für Betriebsmittel im ökologischen Landbau?
Im ökologischen Landbau steht der Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität an erster Stelle. Deshalb dürfen nur Betriebsmittel eingesetzt werden, die diese Ziele nicht gefährden.
Viele synthetische Mittel sind verboten, weil sie:
Böden und Gewässer belasten können (zum Beispiel leicht lösliche Stickstoffdünger, die zu Nitratauswaschung führen können),
Bodenleben schädigen können (zum Beispiel durch toxische Rückstände oder Versalzung),
Rückstände in Lebensmitteln hinterlassen können,
Hohe Energie- und CO₂-Bilanzen in der Herstellung aufweisen.
Außerdem dürfen die im ökologischen Landbau verwendeten Betriebsmittel nicht von oder aus genetisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden. Die Betriebsmittel müssen ausschließlich aus Rohstoffen bestehen, die als jeweils regelkonform gelten. Je nach der Art der Betriebsmittel können auch Nanomaterialien und ionisierende Strahlung verboten sein.
Der Ökolandbau setzt stattdessen auf möglichst geschlossene Nährstoffkreisläufe, schonende Verfahren und möglichst regionale Ressourcennutzung. Das schützt natürliche Lebensräume, fördert die Artenvielfalt und trägt aktiv zum Klimaschutz bei. Betriebsmittel sollen ergänzen, nicht ersetzen. Die ökologische Landwirtschaft basiert auf vorbeugenden Maßnahmen, Bodengesundheit und dem Einsatz betriebseigener Ressourcen.
Gesetzliche Grundlagen für Betriebsmittel im Ökolandbau
Die Verwendung von Betriebsmitteln im ökologischen Landbau ist definiert in der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 sowie ihren Durchführungsverordnungen, insbesondere Verordnung (EU) 2021/1165. In den Anhängen dieser Verordnung sind die Stoffe und Bedingungen aufgelistet, unter denen ein Betriebsmittel im ökologischen Anbau eingesetzt werden darf.
Struktur der Anhänge zur Verordnung (EU) 2021/1165 für im Bio-Betrieb zugelassene Betriebsmittel:
Anhang I – Pflanzenschutzmittel
Anhang II – Düngemittel, Bodenverbesserer, Nährstoffe
Anhang III – Futtermittel und Zusatzstoffe
Anhang IV – Reinigungs- und Desinfektionsmittel (eine Positivliste ist vorgesehen – jedoch noch nicht vollständig ausgefüllt)
Anhang V – Lebensmittelzusatzstoffe, Hefe, Wein
Nur die in den Anhängen genannten Stoffe dürfen unter den angegebenen Bedingungen eingesetzt werden (Positivlisten).
Vorgaben der Bio-Anbauverbände zu Betriebsmitteln
Neben den gesetzlichen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung gelten für Betriebe, die sich einem Bio-Anbauverband angeschlossen haben, zusätzliche Vorgaben. Insbesondere betrifft das eingeschränkte Positivlisten, strengere regionale Herkunftsvorgaben, reduzierte Einsatzmengen für Pflanzenschutz- oder Düngemittel oder Zusatzauflagen bei Futtermitteln und Tierarzneimitteln.
Für Betriebe, die nach den Richtlinien eines Verbandes wirtschaften, ist es daher wichtig, Betriebsmittel nicht nur auf die Zulassung nach EU-Vorschriften, sondern auch nach den jeweiligen Verbandsrichtlinien zu prüfen.
Wie erfolgt die Zulassung von Betriebsmitteln im Ökolandbau?
Ein Betriebsmittel kommt nur dann auf die EU-Positivliste, wenn es einen offiziellen Antrag gibt (von einem Hersteller, Verband oder Mitgliedstaat). Es wird dann auf Zusammensetzung, Herkunft und Wirkung geprüft; sie müssen natürlich oder naturnah, wirksam und umweltverträglich sein.
Es folgt eine Risikobewertung durch EU-Fachgremien wie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und eine Entscheidung im EU- Ausschuss für ökologischen Landbau. Zuletzt erfolgt die Aufnahme in die Verordnung mit klaren Einsatzbedingungen.
Kennzeichnung von Betriebsmitteln für den ökologischen Landbau
Betriebsmittel tragen keine Öko-Labels, da diese nur für zertifizierte Bio-Produkte gelten. Stattdessen haben geeignete Produkte den Hinweis "für den ökologischen Landbau geeignet" auf Etiketten oder technischen Datenblättern.
Beispiele für erlaubte und verbotene Betriebsmittel für Bio-Anbau im Überblick
Im Ökolandbau werden ausschließlich natürliche oder naturnah verarbeitete Dünger eingesetzt. Ziel ist es, die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu erhalten.
Zugelassen sind unter anderem:
Stallmist und Gülle von Tieren aus ökologischer Haltung
Pflanzen sollen in einem gesunden Betriebssystem mit robusten Sorten, Fruchtfolge und vorbeugenden Maßnahmen geschützt werden. Wenn notwendig, dürfen bestimmte Mittel eingesetzt werden.
Erlaubt sind beispielweise:
Schwefel- und Kupferpräparate (begrenzter Einsatz)
Grundsätzlich muss ökologisch vermehrtes Saat- und Pflanzgut verwendet werden.
Nur wenn kein passendes Öko-Saatgut verfügbar ist, kann unter bestimmten Bedingungen konventionelles, ungebeiztes Material genutzt werden mit Genehmigung über die Plattform organicXseeds.
Gentechnisch verändertes Saatgut ist ausnahmslos verboten.
Für die Reinigung und Desinfektion in der Tierhaltung, Pflanzenproduktion und Verarbeitung gelten die in Anhang IV der VO (EU) 2021/1165 aufgeführten Listen.
Diese Positivlisten, die derzeit noch nicht vollständig vorliegen, nennen die zulässigen Wirkstoffe und Produkte, mit denen eine wirksame Hygiene erreicht werden kann, ohne die Umwelt unnötig zu belasten oder die Produktqualität zu beeinträchtigen.
Ihre Verwendung soll sich dabei auf das notwendige Maß beschränken, um den ökologischen Grundgedanken zu wahren.
Für die Herstellung ökologischer Lebensmittel dürfen nur Lebensmittelzusatzstoffe eingesetzt werden, die in Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 ausdrücklich gelistet sind.
Die Listen sind in drei Teile gegliedert:
Teil A: Lebensmittelzusatzstoffe, einschließlich Trägerstoffe, für die Verarbeitung ökologischer Lebensmittel
Teil B: Verarbeitungshilfsstoffe für die Herstellung von Lebensmitteln
Teil C: Zusatzstoffe für die Verarbeitung von Wein
Der Einsatz ist auf das technologisch unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Vorrang haben natürliche oder wenig verarbeitete Stoffe. Synthetische Zusatzstoffe sind nur zugelassen, wenn es keine gleichwertige, natürliche Alternative gibt und der Einsatz die ökologische Qualität nicht beeinträchtigt.
Praxis-Tipp: So prüfen landwirtschaftliche Bio-Betriebe ihre Betriebsmittel
Landwirtschaftliche Betriebe müssen sich vor dem Einsatz eines Betriebsmittels immer vergewissern, dass dieses den Öko-Vorgaben entspricht. So lassen sich Verstöße gegen die Öko-Verordnung und damit verbundenes Risiko für die Bio-Zertifizierung vermeiden.
Prüfung der Positivlisten Die folgenden Quellen bieten Unterstützung:
FiBL-Betriebsmittelliste Deutschland als Orientierungshilfe: Die umfassende Datenbank enthält detaillierte Produktinformationen, Herstellerangaben und Hinweise zu eventuellen Einschränkungen.
Vorgaben der Bio-Verbände
Zulassung und Einsatzbedingungen kontrollieren, beispielsweise erlaubte Höchstmengen, Anwendungszeitraum, Kulturarten.
Prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist; etwa für konventionelles Saatgut über organicXseeds. Die zentrale Plattform für die Verfügbarkeit von ökologisch vermehrtem Saat- und Pflanzgut in Deutschland, die auch die Beantragung von Genehmigungen, falls kein passendes Öko-Saatgut verfügbar ist.
Dokumentation anlegen: Kaufbelege, Produktinfos, Prüfberichte und Genehmigungen sorgfältig ablegen.
Aktuelle Entwicklungen bei Betriebsmitteln im Ökolandbau
Die EU erweitert regelmäßig ihre Positivlisten beispielsweise um neue Pflanzenextrakte, Mikroorganismen und mineralische Rohstoffe.
Kupferpräparate sind im Bio-Anbau seit Jahrzehnten wichtig gegen Pilzkrankheiten, stehen jedoch wegen Anreicherung im Boden in der Kritik. Der Einsatz von Kupfer im Pflanzenschutz wurde daher weiter beschränkt und durch Alternativen wie Pflanzenstärkungsmittel, Mikroorganismen oder physikalische Verfahren ergänzt.
Die Forschung konzentriert sich zunehmend auf biobasierte Dünger und umweltfreundliche Alternativen:
Mikrobiomförderer zur Unterstützung der Bodenmikroorganismen,
fermentierte Pflanzenextrakte, die gleich mehrfach wirken zum Beispiel Wachstumsförderung, Schädlingsabwehr und Verbesserung der Bodenstruktur und
digital gesteuerte Präzisionsanwendungen, die helfen, Betriebsmittel gezielter und in minimalen Mengen auszubringen, um die Umweltbelastung zu minimieren.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um die aktuelle Forschung rund um Betriebsmittel im ökologischen Landbau:
Fazit – Betriebsmittel im Ökolandbau gezielt und nachhaltig einsetzen Der Einsatz von Betriebsmitteln im ökologischen Landbau ist auf ein Minimum reduziert – ganz im Sinne der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit. Wenn Mittel eingesetzt werden müssen, sollten diese transparent, rückverfolgbar und konform mit den EU-Vorgaben sein. Eine sorgfältige Auswahl schützt nicht nur die eigene Bio-Zertifizierung, sondern auch Boden, Wasser und Biodiversität.
Text: Dr. Jennifer Ritzenthaler & Dr. Ines Hensler, Ecocert
Auf unserer Webseite verwenden wir Cookies, die unter „Cookie-Einstellungen anpassen“ näher beschrieben werden. Notwendige Cookies werden für grundlegende Funktionen der Webseite benötigt, um eine optimale Nutzung zu ermöglichen. Dadurch ist gewährleistet, dass die Webseite einwandfrei funktioniert. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen. Diese ermöglichen es uns, die Webseite stetig zu verbessern und Ihr Nutzererlebnis zu optimieren. Ihre Einwilligung zur Nutzung der Statistik-Cookies ist freiwillig und kann in der Datenschutzerklärung dieser Webseite unter „Cookie-Einstellungen“ jederzeit widerrufen werden. Datenschutzerklärung Impressum