Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Förderrichtlinien im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau

Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) ist ein wesentlicher Baustein des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zur Unterstützung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft. Das Ziel des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist es, die Rahmenbedingungen für den ökologischen Landbau zu verbessern und den Grundstein für eine weitere Ausdehnung zu legen.
Die Ausdehnung des Ökolandbaus sollte allerdings nachhaltig mit dem Ziel geschehen, das Wachstum von Angebot und Nachfrage im Gleichgewicht voranzubringen. Derzeit zeichnet sich eine kontinuierlich steigende Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten ab. Das Angebot im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugung in Deutschland hat sich dagegen weniger stark ausgedehnt.
Zurzeit können durch das BÖL über insgesamt sechs Förderrichtlinien verschiedene Projekte gefördert werden. Die Zielsetzungen, Zielgruppen und Fördersätze der Richtlinien sind unterschiedlich.
Infos zu den Förderrichtlinien
Es gibt viele Möglichkeiten, um Kundinnen und Kunden auf den Geschmack von "Bio" zu bringen und gleichzeitig über die Vorzüge von Öko-Landbau und Bio-Produkten zu informieren. Informations- und absatzfördernde Maßnahmen, bei denen die Besonderheiten der ökologischen Erzeugnisse im Mittelpunkt stehen, können über eine Richtlinie im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau gefördert werden. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die konkret die Verbraucherinnen und Verbraucher über den Öko-Landbau informieren und den Absatz von Bio-Produkten unterstützen. Institutionen wie BioStädte, Vereine, Verbände sowie Erzeuger(-gemeinschaften), die in Deutschland eine Niederlassung haben, sind mögliche Zuwendungsempfänger. Der Richtlinientext, ein Skizzenvordruck sowie weitere Informationen zu der Maßnahme sind verfügbar auf der Webseite des Bundesprogramms unter Information und Absatzförderung.
Um die ökologische und Formen der nachhaltigen Landwirtschaft in Deutschland voranzubringen, braucht es mehr Akzeptanz. Ein vielversprechender Ansatz ist die gezielte Ansprache des Messepublikums, insbesondere durch Vermittlung fundierter Informationen über die ökologische Landwirtschaft sowie über die Verarbeitung und Vermarktung von Produkten aus diesem Bereich. Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) fördert Auftritte auf überregionalen oder internationalen Messen und Ausstellungen. Gefördert werden ökologisch wirtschaftende Unternehmen, aber auch Vereine und Verbände. Der Förderschwerpunkt liegt auf Fachmessen der Ernährungs- und Landwirtschaft. Auftritte auf Bio-Messen werden nicht gefördert.
Mehr Informationen, die Richtlinientexte für Ausstellungs- und Messebeiträge zur ökologischen Landwirtschaft sowie Antragsunterlagen finden Sie auf der Webseite des Bundesprogramms unter Messe- und Ausstellungförderung.
Mit diesem Angebot bekommen Gebietskörperschaften die Möglichkeit, Verbraucherinnen und Verbraucher über den ökologischen Landbau von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung und die Distribution bis hin zum Konsum zu informieren. Dies umfasst vor allem Informationskampagnen, -veranstaltungen und -medien. Als besonders förderwürdig gelten dabei pädagogische Angebote für Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studierende und deren Lehrkräfte zur Information über ökologische und regionale Wertschöpfungszusammenhänge.
Der Richtlinientext, Hinweise zur Antragstellung sowie weitere Informationen sind verfügbar auf der Webseite des Bundesprogramms unter Förderung von Informationen zu Bio-Wertschöpfungsketten.
Die "Richtlinien zur Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten" (RIWert) unterstützen den Aufbau und die Weiterentwicklung von Wertschöpfungskettenpartnerschaften für biologisch erzeugte Produkte vor allem in und für die Region. Förderziel ist die Erhöhung der Kooperationskompetenzen durch Fort-, Weiterbildung und Beratung sowie der personellen Kooperationskapazitäten durch die Schaffung einer Koordinationsstelle. Daneben werden Initialveranstaltungen zur Ausbildung von Bio-WSK gefördert. Dadurch sollen stabile Bio-Wertschöpfungsketten in Regionen geschaffen werden. Der Richtlinientext, Hinweise zur Antragstellung sowie weitere Informationen sind verfügbar auf der Webseite des Bundesprogramms unter Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten.
Um das Ziel, den ökologischen Landbau bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche auszudehnen, zu erreichen, muss vor allem auch die Nachfrage nach Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) wesentlich gestärkt werden. Denn hier ist das Nachfragepotenzial zurzeit nur ansatzweise ausgeschöpft. Die AHV, zu der die Individualverpflegung und die Gemeinschaftsverpflegung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich gehören, bietet in ihrer Vielfalt auch unterschiedliche Absatzchancen für regionale Bio-Lebensmittel. Die Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus bietet ein Förderangebot an alle interessierten Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung. Der Richtlinientext, Hinweise zur Antragstellung sowie weitere Informationen sind verfügbar auf der Webseite des Bundesprogramms unter Förderung der Beratung von AHV-Unternehmen.
Mehr zum Thema auf Oekolandbau.de:
Letzte Aktualisierung 09.03.2023
