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Mit welchen Fördergeldern kann ich rechnen?
Wer in Deutschland Öko-Landbau betreibt, kann eine Öko-Förderung beantragen. Die Förderbeträge sowie die Anforderungen, um diese zu erhalten, variieren von Bundesland zu Bundesland. Umstellungsinteressierte Landwirtinnen und Landwirte können sich mit dem Öko-Fördergeldrechner ausrechnen lassen, welche Flächenprämie sie für ihren Betrieb erwarten können.
Was gibt es beim Fördergeldrechner zu beachten?
Die Öko-Förderung ist eine flächenbezogene Hilfe. Damit der Öko-Fördergeldrechner die Ihnen zustehenden Öko-Förderbetrag berechnen kann, müssen Sie in die Eingabemaske eigentlich nur die Größen der ökologisch bewirtschafteten Flächen angeben. Dabei ist jedoch Folgendes zu beachten:
- Da besonders der Einstieg in den Ökolandbau schwierig ist, wird für die ersten Jahre in der Regel ein höherer Förderbetrag gewährt. In den meisten Bundesländern gelten hier die ersten zwei Jahre als Einstiegsjahre (Ausnahme: Thüringen). Ab dem dritten Jahr reduziert sich der Betrag dann auf eine Beibehaltungsprämie. In einigen Ländern verzichten jedoch auf diese Differenzierung in Einstiegs- und Beibehaltungsprämie. Bei der Angabe der Flächengrößen in unserem Fördergeldrechner ist es daher wichtig danach zu unterscheiden, seit wielen viele Jahre sich die Flächen bereits in ökologischer Bewirtschaftung befinden.
- Mitbestimmend für die Höhe der Prämie ist außerdem, wie die Fläche bewirtschaftet wird, also ob dort Ackerbau, Grünland, Gemüsebau oder eine Dauerkultur betrieben wird (in NRW gibt es sogar eine gesonderte Förderung für Unterglasflächen). Was genau unter Acker, Grünland, Gemüse oder Dauerkultur fällt, ist nicht in jedem Bundesland einheitlich geregelt. Daher geben wir Ihnen in den jeweiligen Eingabe-Feldern vor, was darunter gefördert wird. Der vorliegende Fördergeld-Rechner kann die jeweiligen Besonderheiten der Länder bei den Kulturen jedoch nicht in allen Details berücksichtigen. Deswegen kann der hier errechnete Wert auch nur eine Schätzung über die tatsächliche Fördersumme widergeben.
- Alle Bundesländer geben eine Mindest-Gesamtflächengröße vor, ab der überhaupt erst gefördert wird. Außerdem gibt es Bagatellgrenzen. Das kann bedeuten, dass Kleinstbetriebe aus der Förderung herausfallen. Im vorliegenden Fördergeldrechner wird dieses Kriterium jedoch nicht berücksichtigt.
Die meisten Bundesländer gewähren neben der reinen Öko-Flächenprämie noch einen Zuschuss für Transaktionskosten. Mit diesem Geld sollen die Kosten für den zusätzlichen Arbeitszeitbedarf beglichen werden, der zum Beispiel durch Antragswesen, Aufzeichungen, Information und Weiterbildung entsteht. Der jeweilige Transaktionskostenzuschuss wird im Fördergeldrechner mitberechnet.
In allen Bundesländern gilt: Wer die Öko-Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss den gesamten Betrieb auf ökologische Landwirtschaft umstellen. Betriebe (nach EU-Öko-Verordnung), die nur eine Teilbetriebsumstellung vornehmen, sind nicht förderfähig.
Als Verpflichtungszeitraum für die Öko-Umstellung gelten in der Regel fünf Jahre. Aufgrund der derzeitigen EU-Übergangsverordnung gibt es aktuell allerdings kürzere Verpflichtzeiträume. Wie lang die sind, ist beim jeweiligen Bundesland zu erfragen.
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Letzte Aktualisierung 11.04.2025
