Die Bio-Milchproduktion steigt stetig an, 2016 bis 2018 ist es zu einer regelrechten Umstellungswelle von Milchviehbetrieben gekommen, die aber seit 2019 wieder abflaut. Die Versorgung mit Bio-Milch ist so gut, dass ausreichende Mengen am Markt sind und die Molkereien nur noch begrenzt neue Landwirtinnen und Landwirte aufnehmen.
Unternehmen, die ihre Bio-Milch gern aus der Region beziehen möchten, erhalten hilfreiche Tipps bei der Zusammenarbeit mit Anbauverbänden. Diese haben in der Regel einen Überblick über Mitgliedsbetriebe und Informationen über umstellungsinteressierte Betriebe im Erfassungsgebiet. Für Molkereien ist es meist günstig, den direkten Kontakt zu den Öko-Betrieben in ihrem Erfassungsgebiet zu suchen und die Zusammenarbeit mit ihnen zu pflegen.
Die Abholung der Milch erfolgt in der Regel durch die Bio-Molkerei. Weite Anfahrtswege und verstreute Lagen der Bio-Betriebe erschweren vielerorts die Erfassung der Bio-Milch und sind auch Ursache für erhöhte Erfassungskosten.
Hofkäsereien haben den Vorteil, dass ihre Milch keine weiten Wege zurücklegen muss. Für beide gilt: Zur Wahrung einer hohen Milchqualität sollten lange Stapelzeiten auf dem landwirtschaftlichen Betrieb und in der Molkerei beziehungsweise Käserei möglichst vermieden werden.
Kein Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen
Öko-Milchprodukte müssen nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Gentechnik hergestellt werden. Darum muss unbedingt darauf geachtet werden, dass keine Zutaten eingekauft werden, die gentechnisch verändert sind oder aus und durch gentechnisch veränderte Organismen hergestellt wurden.
Dies betrifft in der Milchverarbeitung derzeit vor allem den Einsatz von gentechnisch erzeugtem Lab. Selbstverständlich betrifft dieses Verbot auch zukünftige Neuentwicklungen, wie beispielweise gentechnisch veränderte Starter- und Reifungskulturen.
Bei Öko-Rohstoffen wird über die Kontrollsysteme gewährleistet, dass diese ohne Gentechnik hergestellt wurden. Die besondere Sorgfalt ist deshalb auf alle konventionellen Zutaten und Zusatzstoffe zu richten.
Verantwortlichkeit bei Einhaltung der Richtlinien
Die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter und Produktionsleiterinnen und Produktionsleiter der Verarbeitungsstätten tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinien. Sie müssen ihre Mitarbeitererinnen und Mitarbeiter über die entsprechenden Bestimmungen informieren und schulen. Richtlinienverstöße können zu erheblichen Sanktionen führen. Bei gravierenden Verstößen werden nicht nur Bußgelder verhängt, sondern es werden auch Vermaktungsverbote ausgesprochen. Die Aberkennung des Bio-Zertifikats eines Betriebes ist dabei möglich.
Bei Anhang VIII der Verordnung (EG) 889/2008 handelt es sich um sogenannte Positivlisten, die einen schnellen Überblick geben, welche Zusatzstoffe bei der Bio-Milchverarbeitung erlaubt sind. Alle nicht aufgeführten Zusatzstoffe sind für die Herstellung von Bio-Milchprodukten ausgeschlossen.
Die meisten der notwendigen Zutaten sind heute über den Naturkostgroßhandel und bei spezialisierten Verarbeitungsbetrieben in Bio-Qualität erhältlich. Lediglich Kälber- und Rinderlab, sowie Käsekulturen gibt es bisher nicht in Bio-Qualität. Darüber hinaus haben sich Strukturen herausgebildet, die eine Versorgung mit beispielweise Fruchtzubereitungen in ökologischer Qualität gewährleisten. Die Beschaffung ist somit kein Problem, es muss jedoch mit teilweise höheren Preisen gerechnet werden.